Flucht und Migration
Integrationsministerkonferenz beschließt Erarbeitung eines einwanderungspolitischen Gesamtkonzeptes
Wichtigstes Ergebnis der zweitägigen Veranstaltung ist für die Integrationsministerin Mecklenburg-Vorpommerns Drese das parteiübergreifende Bekenntnis zu einem modernisierten, transparenten und zukunftsfesten Einwanderungsrecht. Hierzu beschloss die Integrationsministerkonferenz die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe, unter Beteiligung des Bundes sowie der Innen- und Arbeitsministerkonferenz, zur Erarbeitung eines Konzeptes für ein Einwanderungsgesetz.
19.03.2018
Integrationsministerin Stefanie Drese: „Wir brauchen Einwanderung. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist absehbar, dass die Zahl der Erwerbsfähigen in allen Teilen Deutschlands in den nächsten Jahrzehnten deutlich sinken wird. Daneben wird der Bedarf an - akademischen wie nichtakademischen - Fachkräften steigen.“
Deshalb sei es richtig, die Zuwanderungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte aus dem nichteuropäischen Ausland weiter zu öffnen und in einem Gesetz neu zu regeln. „Dadurch kann auch das Asylsystem entlastet werden: Denn insbesondere in der jüngsten Vergangenheit wählten viele Menschen den Weg über das Asylrecht, um nach Deutschland zu kommen, obwohl ihr eigentliches Ziel nicht die Flucht vor Verfolgung und Unterdrückung, sondern die Suche nach Arbeit und besseren Lebensverhältnissen war“, so Drese nach Abschluss der Konferenz.
Als wichtiges Anliegen für Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete die Ministerin zudem die Öffnung der bundesfinanzierten Sprach- und Integrationskurse bereits vor Ablauf der Wartezeit auch für Asylsuchende sowie Geduldete, die über einen Arbeitsmarktzugang verfügen. „Nur so wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und ein Herauswachsen aus dem Sozialleistungsbezug ermöglicht“, so Drese.
Auch mit dem Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige beschäftigte sich die Integrationsministerkonferenz. Drese: „Eine Mehrheit der Länder will das ermöglichen. Es geht um die politische Teilhabe von Menschen, die teilweise jahrzehntelang im Land leben und arbeiten. Deutschland gehört zur Minderheit unter den EU-Ländern, die noch kein kommunales Wahlrecht für Menschen aus Nicht-EU-Ländern eingeführt haben. Dafür braucht es aber eine Grundgesetzänderung.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 16.03.2018
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