Mecklenburg-Vorpommern
Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen
Im Jahr 2022 mussten in Deutschland 11.500 Kinder und Jugendliche wegen übermäßigen Alkoholkonsums im Krankenhaus behandelt werden, in Mecklenburg-Vorpommern waren es doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat Maßnahmen zur Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen beschlossen.
20.06.2024
11.500 Kinder und Jugendliche mussten allein 2022 wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland im Krankenhaus behandelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern waren es mit 437 doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt (bezogen auf die Zahl pro 100.000 Einwohner*innen).
Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder auf ihrer Konferenz in Lübeck-Travemünde mit Möglichkeiten zur Reduzierung des Alkoholkonsums von jungen Menschen und beschloss einstimmig einen entsprechenden Antrag.
„Der Konsum von Alkohol in Deutschland liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau. Der erste Alkoholkonsum findet hier im Durchschnitt mit 13,8 Jahren statt. Vor allem bei den Jugendlichen sind riskante Konsummuster häufiger als in anderen Ländern“,
erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese.
Deshalb sei es wichtig, sehr viel stärker als bisher auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums und den Bedarf an präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hinzuweisen.
Darüber hinaus beschloss die GMK einen Prüfauftrag an die AG Suchthilfe. Dieser beinhaltet, die geltenden Regelungen im Jugendschutzgesetz zur Abgabe und Gestattung des Verzehrs von Alkohol zu prüfen und Vorschläge für gesetzliche sowie versorgungs- und rechtspolitische Maßnahmen zur Prävention des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen vorzulegen.
„Mir geht es in einem ersten Schritt vor allem um die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens. Solch eine Regelung ist europaweit und wahrscheinlich sogar weltweit einzigartig“,
so Drese.
Dabei geht es um die erlaubte Abgabe und die Gestattung des Verzehrs von Bier, Sekt und Wein in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Personen.
„Gleichzeitig will ich mit der Initiative angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit und das Konsumverhalten von Alkohol anstoßen. Ziel von Alkoholprävention muss die Verringerung des Ausmaßes von Alkoholkonsum und seiner negativen Folgen sein. Um dies zu erreichen, gilt es, den Einstieg in den Konsum zu verhindern oder zumindest zu verzögern, riskantes Konsumverhalten frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzuwirken sowie Abhängigkeit vorzubeugen,“
verdeutlichte Drese.
Quelle: Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommern vom 13.06.2024
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