Hinweise zum Referentenentwurf

Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz Stellung genommen, der die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen verbessern soll. Es begrüßt den Wegfall des § 1597a BGB und schlägt vor, den behördlichen Ablauf zu optimieren, um Kindern schneller zu einem rechtlichen Vater zu verhelfen.

10.06.2024

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft Hinweise verfasst. Kern des RefE ist, dass in allen Fällen, in denen durch eine Vaterschaftsanerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen wird und die leibliche Abstammung nicht nachgewiesen ist, die Zustimmung der Ausländerbehörde Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung sein soll. Die Ausländerbehörde soll ihre Zustimmung auch zurücknehmen können.

Das Institut begrüßt den Wegfall des § 1597a BGB, da dessen Umsetzung in Verbindung mit § 85a AufenthG in der Praxis schwierig zu handhaben ist. Allerdings sieht das Institut Verbesserungspotenzial zum nun geregelten behördlichen Ablauf. So schlägt das Institut in seinen Hinweisen vor, dass der Antrag auf Zustimmung auch direkt mit Hilfe der Urkundsperson bei der Ausländerbehörde gestellt werden könnte. Weiter regt das Institut an, von dem Zustimmungserfordernis nicht nur in Fällen der nachgewiesenen leiblichen Abstammung abzusehen, hingegen bspw. auch bei Nachweiserbringung über den seit sechs Monaten bestehenden gemeinsamen Wohnsitz oder die Eheschließung. So könnte dem Kind nach Einschätzung des Instituts zügiger zu einem rechtlichen Vater verholfen werden.

Weitere Informationen

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 22.05.2024

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