Anleitung / Arbeitshilfe

Arbeitshilfe „Rechte- und Schutzkonzepte – Praxistipps für die Jugendförderung in NRW“

Strukturebene: Bundesland

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland und die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (AJS NRW) haben diese Praxistipps ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW aufgesetzt. Weder Rechtsprechung noch Literatur geben zu diesem Zeitpunkt bereits Aufschluss über die Bedeutung einzelner Vorschriften.

Mit dem noch ausstehenden Abschluss von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zwischen dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberster Landesjugendbehörde, den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und Trägerverbänden unter Beteiligung der Landesjugendämter gemäß § 11 Absatz 6 Satz 2 Landeskinderschutzgesetz NRW werden konkretere fachliche Leitlinien für die Erstellung von Kinderschutzkonzepten erwartet.

Eine regelmäßige Anpassung der Praxistipps behalten wir uns daher vor.

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Herausgabedatum

2022

Weitere Themen

Kinder- und Jugendschutz
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