Familienrechtsreform
Verbände mahnen Änderungen der Reformvorschläge zum Kindschaftsrecht und Kindesunterhalt an
Gemeinsamer Brief an Justizminister Buschmann: Verbände fordern verbesserten Gewaltschutz und gerechtere Unterhaltsregelungen für Alleinerziehende. Daniela Jaspers vom VAMV betont die Bedeutung ergebnisoffener Trennungsberatung und warnt vor einseitigen Sorgerechtserklärungen.
07.05.2024
Noch vor Ostern hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V (VAMV) zusammen mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF), der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), dem Deutschen Frauenrat, Kinderschutzbund, Deutschen Juristinnenbund, dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung und dem Familienbund der Katholiken in einem gemeinsamen Brief an Justizminister Buschmann Kritikpunkte und Änderungsvorschläge benannt, welche alle acht Verbände gemeinsam vertreten und im politischen Prozess berücksichtigt sehen wollen. Zentral sind Forderungen nach besserem Gewaltschutz, Nachbesserungen im Unterhaltsrecht und dem Erhalt ergebnisoffener Trennungsberatung.
„Den Gewaltschutz zu stärken begrüßen wir, aber es braucht unbedingt Nachbesserungen: Wir fordern eine gesetzliche Vermutung, dass Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Beim Sorgerecht sehen wir keine Notwendigkeit für eine einseitige Sorgeerklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters. Vielmehr sehen wir die Gefahr, dass diese nicht kindeswohldienlich ist.“
erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV.
„Die zum Wechselmodell vorgesehenen Regelungen ergeben in der Gesamtschau den Eindruck, dass ein Leitbild durch die Hintertür eingeführt werden soll“, ergänzt Daniela Jaspers. „Dies lehnen wir zusammen mit den anderen Verbänden ab.“ Hier besteht Konsens, dass Trennungsberatung ergebnisoffen bleiben muss und alle Betreuungsmodelle als gleichwertig anzusehen sind.
Auch die Reformvorschläge zum Kindesunterhalt sehen die Verbände kritisch. „Ein Stufenmodell ist zwar grundsätzlich richtig, aber die geplante isolierte Unterhaltsregelung zum erweiterten Umgang greift zu kurz. Es fehlen die Berücksichtigung wechselbedingter Mehrkosten sowie Übergangsfristen, wenn durch die Reform neue Barunterhaltsplichten des hauptbetreuenden Elternteils entstehen“, resümiert Jaspers.
Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., 16.04.2024
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