Digitale-Dienste-Gesetz

Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt ihre Arbeit auf

Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt nun ihre Arbeit auf.

17.05.2024

Erstmalig existiert EU-weit ein gültiger Rechtsrahmen, der Pflichten von Anbietern digitaler Dienste festlegt.Für den strukturellen Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel vor Cybermobbing, sexueller Gewalt und Radikalisierung in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zuständige Behörde. Die gemäß § 12 Absatz 2 DDG bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige Stelle „KidD“ überwacht die Einhaltung des DSA im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), erklärt:

„Für den Kinder- und Jugendmedienschutz ist es ein epochales Ereignis, dass es nun in Europa einheitliche Regelungen in digitalen Diensten gibt. Ich freue mich, dass die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ihre Arbeit im Rahmen der europäischen Regulierung fortsetzen wird. Mit der neu eingerichteten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) wird sie mit ihrer jahrelangen Expertise weiterhin zu einem effektiven Kinder- und Jugendschutz beitragen.“

Bereits seit 2021 ist die BzKJ als zu diesem Zeitpunkt erste Stelle in Europa beauftragt, strukturelle Vorsorgemaßnahmen von Plattformanbietern für Kinder und Jugendliche zu überprüfen und Verbesserungen durchzusetzen. Diese Aufgabe aus dem Jugendschutzgesetz von 2021 wurde nun mit dem DSA europaweit implementiert.

Die sehr großen Online-Plattformen („VLOPS“) wie Instagram oder TikTok und Suchmaschinen („VLOSE“) reguliert nach dem DSA direkt die Europäische Kommission. Alle anderen Online-Plattformen unterliegen grundsätzlich der Aufsicht des Mitgliedsstaates, in welchem sie oder ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter jeweils niedergelassen sind. Zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland ist nach dem DDG die Bundesnetzagentur.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, stellt fest:

„Die in der BzKJ eingerichtete unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) ist bereit und gut vorbereitet. Gemeinsam mit den anderen zuständigen Behörden in Deutschland und den neuen europäischen Partnern werden wir für Schutz, Befähigung und Teilhabe junger Menschen bei der Mediennutzung sorgen.“

Quelle: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) vom 14.05.2024 

Redaktion: Rebekka Foeste

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