Gender
Geschlechtervielfaltsgesetz: Anerkennung und Schutz rechtlich regeln
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag und empfiehlt eine umfassende rechtliche Regelung. Der rechtliche Schutz und die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt sollte nicht auf das Personenstandsrecht begrenzt, sondern in allen betroffenen Rechtsbereichen umgesetzt werden.
09.11.2017
Zu dem am 08.11.2017 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa:
„Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Menschenrecht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit und geschlechtliche Selbstbestimmung auch für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten, bestätigt. Das Personenstandsrecht muss nach dem Richterspruch die Vielfalt der Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher Menschen und von Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität sichtbar machen.
Anerkennung und Schutz von Geschlechtervielfalt
Der Gesetzgeber sollte in Umsetzung der Entscheidung jedoch nicht nur eine isolierte Änderung im Personenstandsrecht vornehmen, sondern mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdruck verbessern – etwa auch für das Zuordnungs- und Änderungsverfahren für den Geschlechtseintrag, im Familienrecht und im Antidiskriminierungsrecht. Vorarbeiten für einen solchen umfassenden Ansatz wurden bereits im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe 'Trans-/Intersexualität' der Bundesregierung diskutiert – diese sollten nun schnell in einem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden.“
Geschlechtervielfalt im geltenden Recht
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Gutachten <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de themen diskriminierungsschutz sexuelle-selbstbestimmung-und-geschlechtsidentitaet geschlechtervielfalt-im-recht external-link-new-window zum gutachten mit kurzfassung und synopsen geltenden>„Geschlechtervielfalt im Recht“ und einen Gesetzentwurf entwickelt. Auf dieser Grundlage hat es auch eine <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de publikationen show amicus-curiae-stellungnahme-des-dimr-im-bverfg-verfahren-zum-geschlechtseintrag external-link-new-window des dimr im verfahren vor dem>Stellungnahme im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts abgegeben.
Weitere <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus gender artikel personenstandsrecht-muss-weiteren-geschlechtseintrag-zulassen external-link-new-window zur bverfge mit weiteren>Informationen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Verweisen zur ausführlichen Begründung stehen auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 08.11.2017
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