Partizipation

Teilhabegerechtigkeit als wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erinnert daran, dass Inklusion nicht an finanziellen Fragen scheitern darf. Eine inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist dringend notwendig, um den vielfältigen Bedürfnissen gerecht zu werden und echte Teilhabe zu ermöglichen.

12.06.2024

Inklusion ist ein durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbürgtes Menschenrecht, welches notwendigerweise auch für alle Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden muss. Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mahnt alle Verantwortlichen, sich für eine inklusive und vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist notwendig

Die bestehenden Strukturen der Leistungserbringung für junge Menschen – unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung – geraten zunehmend an ihre Grenze: Fachkräftemangel, sich verändernde Bedarfe und nach wie vor bestehende Schnittstellenproblematiken erfordern dringenden Handlungsbedarf, um ganzheitliche, subjektzentrierte Konzepte der Leistungserbringung für alle jungen Menschen zu ermöglichen. Insbesondere der Bericht zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention zeigt, dass Deutschland noch zu wenig tut, um seinen seit 15 Jahren bestehenden Verpflichtungen gerecht zu werden.

Inklusion darf nicht an Finanzfragen scheitern

Die Diskussion um die Weiterentwicklung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Leistungserbringung stößt jedoch immer wieder an den Punkt, an dem finanzielle und fiskalische Interessen gegen rechtlich verbürgte fachlich erkannte Notwendigkeiten abgewogen werden.

Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, betont daher, dass es „aus Sicht des BVkE die Umsetzung von Menschenrechten in Deutschland nicht an Finanzierungs- und Verwaltungsfragen scheitern darf.“ Hinsichtlich der inklusiven Ausgestaltung ist daher eine auskömmliche Finanzierung zur Weiterentwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die sich neben Leistungen auch auf die infrastrukturelle Weiterentwicklung erstrecken muss, unabdingbar. Kostenneutralität bedeutet vor diesem Hintergrund, Investitionen zu tätigen, um langfristig ein effizientes, effektives und ausreichendes Leistungssystem zur Teilhabeermöglichung junger Menschen zu schaffen.

In diesem Kontext entstehen bereits jetzt Kosten, die sich langfristig nicht nur finanziell, sondern auch gesellschaftlich auszahlen: Werden Leistungen bedarfsgerecht und subjektorientiert erbracht, ist die Leistungserbringung effektiver und effizienter, werden Verwaltungsabläufe gestrafft und junge Menschen erhalten die Möglichkeit, selbstbestimmt am Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Dies erfordert auch eine kritische Prüfung bestehender Strukturen, die eine Umverteilung von finanziellen und personellen Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe nach sich ziehen muss.

Inklusion ist auch jetzt schon möglich

Innerhalb des geltenden Rechts ist es bereits jetzt möglich, Leistungen nach dem SGB VIII und dem SGB IX gemeinsam „unter einem Dach“ zu erbringen. Im Moment gelingt dies jedoch nur, wenn sich alle Beteiligten für einen solchen Weg entscheiden und die bestehenden rechtlichen Hürden gemeinsam überwinden. Für die anstehende Reform des SGB VIII ist es daher angesichts von Versäumnissen in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dringend geboten, mutige Schritte zu gehen und Inklusion nicht als zusätzliche Belastung, sondern als Motor zum gemeinsamen Handeln zu betrachten.

Wie Inklusion umgesetzt werden kann und was schon möglich ist hat das Modellprojekt www.projekt-inklusionjetzt.de gezeigt.

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (BVkE) e.V.

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE) ist das Netzwerk katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe auf Bundesebene und anerkannter zentraler Fachverband des Deutschen Caritasverbandes. Ziel des Verbandes ist es, bedarfsgerechte und fachlich fundierte, professionelle Angebote bzw. Hilfen zur Erziehung mit und für junge Menschen und deren Familien zu gestalten. Die Vision des Verbandes ist es, allen jungen Menschen die notwendigen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, ein selbstständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf jungen Menschen aus dem Kontext der Hilfen zur Erziehung, die aus unterschiedlichen Gründen unter erschwerten Bedingungen aufwachsen.

Quelle: Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE) vom 05.05.2024

Redaktion: Lukas Morre

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