Kinder- und Jugendarbeit
Förderung für deutsch-polnische Gedenkstättenprojekte für Jugendliche
Im Jahr 2019 fördert das Deutsch-Polnische Jugendwerk erneut deutsch-polnische und trilaterale Jugendbegegnungen. Sowohl schulische als auch außerschulische Gedenkstättenprojekte sind förderfähig. Ziele der Begegnungen sind das Lernen aus der Geschichte sowie die Völkerverständigung. Anträge für Projekte im Jahr 2019 können bis zum 15. Februar gestellt werden.
11.12.2018
Die schwierige deutsch-polnische Beziehungsgeschichte, insbesondere der Zweite Weltkrieg, dessen Ausbruch sich 2019 zum 80. Mal jährt, steht thematisch oft im Mittelpunkt deutsch-polnischer Jugendbegegnungen. Die gemeinsame Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist eine notwendige Grundlage für Überlegungen zur Gegenwart und Zukunft. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) bietet zum fünften Mal ein spezielles Programm zur Förderung deutsch-polnischer und trilateraler Gedenkstättenprojekte an.
Lernen aus der Geschichte
Das DPJW möchte erreichen, dass noch mehr deutsch-polnische bzw. trilaterale Gruppen im Rahmen ihres Jugendaustausches eine NS-Gedenkstätte besuchen und das pädagogische Angebot der Gedenkstätten oder der Bildungseinrichtungen vor Ort nutzen.
Die geförderten Begegnungen sollen darauf abzielen, den Jugendlichen ein „Lernen aus der Geschichte für eine gemeinsame europäische Zukunft“ zu ermöglichen. Sie verstehen sich daher auch als ein Beitrag zum Kennenlernen des jeweiligen Nachbarn und zur Völkerverständigung.
Bezüge zur Gegenwart herstellen
Wichtig ist, dass die Jugendlichen erfahren, was in der Zeit des Nationalsozialismus an den jeweiligen besuchten Orten geschehen ist. Sie sollen Fragen zu den gesellschaftlichen Kontexten und Ursachen der Verbrechen erörtern.
Durch die Auseinandersetzung mit Themen wie Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Gewalt und Vorurteile sollen die jungen Menschen im Verlauf des Projekts Bezüge zu ihrer eigenen Gegenwart herstellen und Handlungsoptionen diskutieren. Angestrebt wird die Entwicklung von Zivilcourage und politischer Mündigkeit der Projektteilnehmenden.
Förderung mit vollen Festbeträgen und nach Sonderregeln
Informationen zur Förderung und Antragstellung
Projekte dieser Art erfordern eine besondere Vor- und Nachbereitung der Jugendlichen und Betreuungskräften sowie oft eine Unterstützung durch die Pädagoginnen und Pädagogen der Gedenkstätten oder von anderen Bildungseinrichtungen vor Ort. Aufgrund dieser Anforderungen möchte das DPJW mit seinem Förderprogramm diese Projekte finanziell besser unterstützen. Projekte, die den Kriterien des Förderprogramms entsprechen, erhalten die vollen Festbeträge für Programmkosten, Sprachmittlung und Reisekosten gemäß den Richtlinien des DPJW.
Anträge können Schulen sowie Jugendgruppen und -einrichtungen stellen. Für Projekte, die 2019 stattfinden, ist die Antragsfrist der 15. Februar 2019.
Detaillierte Informationen, Kriterien des Förderprogramms und Hinweise zur Antragstellung finden sich auf der Webseite des DPJW.
Quelle: Deutsch-Polnisches Jugendwerk
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