Förderung der Erziehung in der Familie

Bundesregierung will Zugang zu Sorgerecht für nicht verheiratete Väter erweitern

Die Möglichkeiten des Zugangs des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters zur gemeinsamen elterlichen Sorge sollen deutlich erweitert werden. Das schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf „zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“.

14.11.2012

Wenn der andere Elternteil schweige oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vortrage und diese auch nicht ersichtlich sind, bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Dieser soll „in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren zur Durchsetzung verholfen werden“, heißt es in dem Entwurf. Außerdem soll nach dem Willen der Regierung dem Vater der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet werden, „und zwar sofern eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten“ entspreche.

Der Gesetzentwurf „zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window externen link in neuem>(17/11048) steht als Download (PDF, 324 KB) bereit.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 518 vom 14.11.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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