Seminar
Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung
Strukturebene: Bund
Nach dem neuen Vormundschaftsrecht gibt es differenziertere Möglichkeiten als bisher für Pflegeeltern sorgerechtliche Verantwortung für ihr Pflegekind zu übernehmen, bspw. in Kombination mit einem zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) oder als Pflegschaft zusätzlich zur Vormundschaft (§ 1777 BGB). Zudem bestärkt das neue Vormundschaftsrecht die Jugendämter darin, die ehrenamtliche Vormundschaft bzw. Pflegschaft zu fördern – darunter fallen auch Vormundschaften/Pflegschaften durch Pflegeeltern.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit Hilfen zur Erziehung Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie