KJSG-Stellungnahme
BAG KJS: Teilhabe für alle junge Menschen sicherstellen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. tritt dafür ein, dass im Rahmen der SGB VIII-Reform die Rechte von jungen Menschen gestärkt werden und deren Teilhabe verbessert wird. In diesem Zusammenhang begrüßt sie das geplante Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG). Handlungsbedarf sieht die BAG KJS jedoch in einem klaren Rechtsanspruch auf Ausbildung, Förderung und sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen für junge Menschen.
04.11.2020
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. sieht eine umfassende Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für das Aufwachsen aller jungen Menschen – von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr, ob zugewandert oder in Deutschland geboren. Im Rahmen der geplanten Reform des SGB VIII bestehe die Möglichkeit, die öffentliche Verantwortung für alle jungen Menschen angemessener als bisher wahrzunehmen und deren Teilhabe zu verbessern. Deshalb tritt die BAG KJS dafür ein, dass im Rahmen der Reform des SGB VIII die Rechte von jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr gestärkt und ihnen gelingende Übergänge in ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden – ganz unabhängig davon, ob sie eine Behinderung oder einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Die BAG KJS begrüßt, dass künftig auch die Förderung für junge Menschen mit Behinderung nicht mehr vorrangig im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), sondern in der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll. Eine inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe muss sich ihrer Meinung nach aber auch daran messen lassen, ob sie zu einer realen Verbesserung der Teilhabe aller jungen Menschen führt. Ein klarer Rechtsanspruch auf Ausbildung, Förderung und sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen für junge Volljährige bis 27 Jahre fehle jedoch bislang. Hier besteht aus Sicht der BAG KJS Nachbesserungsbedarf.
In ihrer Stellungnahme konkretisiert die BAG KJS ihre Anforderungen an die Jugendhilfereform. Die ausführliche Stellungnahme (PDF, 783 KB) steht als Download zur Verfügung.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Über die BAG KJS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. ist der Zusammenschluss katholischer bundeszentraler Organisationen und Landesarbeitsgemeinschaften in Deutschland. Sie tritt auf Bundesebene anwaltschaftlich für die Belange Jugendlicher ein. Die BAG KJS macht sich stark für den Zugang eines jeden jungen Menschen zu allen für seine Persönlichkeitsentwicklung erforderlichen Lebensbereichen, seine Subjektwerdung und Identitätsbildung. Sie richtet ihren Blick insbesondere auf diejenigen, die von individueller Beeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung betroffen oder bedroht sind.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
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