Stellungnahme
BAG EJSA kommentiert den Referentenentwurf hinsichtlich der Schnittstellen zur Jugendsozialarbeit
![Junge Frau in Mantel steht abgewandt und allein an einer Mauer Junge Frau in Mantel steht abgewandt und allein an einer Mauer](/fileadmin/_processed_/1/2/csm_pixpoetry-XkKJhGCujyI-unsplash_d9cf036e63.jpg)
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) bedauert am vorgeschalteten Dialogprozess für den Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht beteiligt worden zu sein. In ihrer Stellungnahme fokussiert sich die BAG EJSA auf die Passsagen des Entwurfs, die die Jugendsozialarbeit betreffen, sowie die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe und die geplanten Änderungen im Kinderschutz.
04.11.2020
Die BAG EJSA begrüßt, dass der lange angekündigte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen nun vorgelegt und die Verbände um Stellungnahme gebeten wurden. Sie weist darauf hin, dass die Verbände der Jugendsozialarbeit am vorgeschalteten Dialogprozess formal nicht beteiligt wurden, weder als Einzelverbände noch in ihrem Zusammenschluss als Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Mit Blick auf den nun vorgelegten Referentenentwurf erweise sich dieses Versäumnis des zuständigen Ministeriums nicht nur formal, sondern auch fachlich-inhaltlich als misslich. Der Entwurf enthält Regelungsvorschlage, die aus ihrer Sicht bei rechtzeitiger Hinzuziehung der Expertise der Verbände der Jugendsozialarbeit der in der Begründung formulierten Intention, mehr Klarheit zu schaffen, gerechter hätten werden können.
In der Stellungnahme fokussiert sich die BAG EJSA auf die Passsagen des Entwurfs, die die Jugendsozialarbeit (§ 13) betreffen, sowie die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe und die geplanten Änderungen im Kinderschutz. Abschließend schlägt sie vor, das SGB VIII um ein Kapitel zur Normierung der Kooperationsbeziehungen zwischen den beiden Systemen Schule und Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der föderalen Verantwortlichkeiten zu ergänzen.
Die ausführliche Stellungnahme der BAG EJSA (PDF, 169 MB) steht als Download zur Verfügung.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Über die BAG EJSA
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) ist der bundesweite Zusammenschluss evangelischer Einrichtungen der Jugendsozialarbeit. Vierzehn Mitgliedsorganisationen aus der Evangelischen Jugendsozialarbeit, der Diakonie und der Evangelischen Jugendarbeit auf Bundesebene und landeskirchlicher Ebene sind in der BAG EJSA zusammengeschlossen. Diese drei "Säulen" sind in dem dreiköpfigen ehrenamtlich tätigen Vorstand vertreten. Die Hauptgeschäftsstelle der BAG EJSA befindet sich in Stuttgart. Daneben gibt es noch Standorte in Bonn und Berlin.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA)
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