Flucht und Migration
Antidiskrimierungsstelle: Einsatz gegen Diskriminierung eine Kernaufgabe im Kampf gegen Rassismus
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weist auf einen massiven Anstieg rassistisch motivierter Diskrimierung in den letzten Jahren hin und fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Notwendig seien außerdem eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung vor Ort sowie Regelungen auf Länderebene, um Betroffene bei Diskriminierung gezielter unterstützen zu können.
04.03.2020
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat vor dem am 2. März 2020 im Bundeskanzleramt stattfindenden Integrationsgipfel ein entschiedeneres Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung angemahnt. „Wir erleben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg rassistisch motivierter Diskriminierungen im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften“, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke. „Viel zu oft werden beispielsweise Menschen wegen ihres Namens, ihres 'nicht-deutschen' Aussehens oder ihrer Religion bei Bewerbungen übergangen, bekommen keine Wohnung oder werden pauschal von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt.“ Der Schutz vor Diskriminierung müsse „klar und deutlich als Kernaufgabe im Kampf gegen Rassismus und für Integration verstanden werden – auch von der Bundesregierung“, sagte Franke.
Deshalb sei es „überfällig“, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) anzugehen, das im kommenden Jahr 15 Jahre alt wird. „Wie zahlreiche Studien belegen, sind Betroffene in vielen Bereichen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt und können sich oft nicht effektiv gegen Benachteiligung wehren“, sagte Franke. Franke mahnte außerdem an, in die nachhaltige Finanzierung qualifizierter Antidiskriminierungsberatung vor Ort zu investieren. Nicht zuletzt seien hier auch die Länder gefragt, durch die Schaffung landeseigener Antidiskriminierungsstellen und -gesetze Betroffene bei Diskriminierung gezielter unterstützen zu können.
Hintergrund
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind. Weitere Informationen: www.antidiskriminierungsstelle.de
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 02.03.2020
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