Gesundheit

Alkoholfrei in der Schwangerschaft – für einen gesunden Start ins Leben

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Viele Frauen unterschätzen die Risiken oder kennen sie nicht. Die BZgA bietet verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote an.

08.09.2017

Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 9. September 2017 machen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werdende Mütter auf die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam. Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge mindestens zweitausend Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren, rund zehntausend Kinder leiden an so genannten Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD).

Während der Schwangerschaft auf Alkohol verzichten

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Kaum etwas kann dem ungeborenen Kind so große Schäden zufügen wie der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Die Folgen können zu einer lebenslangen Belastung werden – für die betroffenen Kinder, aber auch für die ganzen Familien. FAS und FASD sind zu hundert Prozent vermeidbar. Deshalb muss in der Schwangerschaft für jede werdende Mutter eine ganz klare 0,0-Promille-Grenze gelten. Ziel der Bundesregierung ist es, Frauen dafür zu gewinnen, während der Schwangerschaft vollständig auf Bier, Wein und Co. zu verzichten. Außerdem versuchen wir, mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen den betroffenen Kindern beizustehen. Sie brauchen unsere Hilfe und das leider häufig ein Leben lang.“

Viele Frauen unterschätzen das Risiko oder kennen es nicht

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erklärt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass mehr als ein Viertel der Frauen selbst dann noch Alkohol trinken, wenn ihnen bekannt ist, dass sie schwanger sind. Sie unterschätzen entweder das Risiko oder sie kennen es gar nicht. Deswegen informiert die BZgA auch weiterhin gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft. Die Zusammenarbeit erweist sich als erfolgreich, denn über zwei Drittel der Schwangeren, die wir mit den BZgA-Materialien in den Praxen erreichen konnten, geben an, sich anhand der Broschüren über das Thema informiert zu haben.“

Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkoholkonsum

Die Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkoholkonsum können erheblich sein. In den meisten Fällen leiden die Kinder ihr Leben lang: Bereits in der Schwangerschaft ist das Wachstum verzögert, die Gehirnentwicklung wird beeinträchtigt. Von Geburt an ist die gesamte Entwicklung verzögert. Betroffene Kinder haben Schwierigkeiten, das richtige Maß an Nähe und Distanz zu anderen Menschen zu finden. Außerdem sind häufig die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt.

Informationsmaterialien in gynäkoligischen Praxen

Um werdende Mütter auf die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam zu machen, können die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in gynäkologischen Praxen genutzt werden. Hierfür werden Gynäkologinnen und Gynäkologen Informationsmaterialien wie Plakate, Broschüren und Faltblätter zur Verfügung gestellt.

Die BZgA informiert zusammen mit dem Berufsverband der Frauenärzte über die Risiken des Alkoholkonsums. Sie unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp. Hilfe bietet das Internetportal IRIS: <link http: www.iris-plattform.de external-link-new-window beim alkoholkonsumstopp in der>www.iris-plattform.de.

Weitere <link http: www.kenn-dein-limit.de external-link-new-window und unterstützungsangebote rund um das thema>Informations- und Unterstützungsangebote der BZgA sowie ein <link https: www.kenn-dein-limit.de selbst-tests alkohol-selbsttest-fuer-schwangere external-link-new-window für>Alkohol-Selbsttest für Schwangere finden sich auf der Kampagnenseite „Alkohol? Kenn dein Limit“.

Quelle: Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 06.09.2017

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