Partizipation

Weitere Informationen aus den Bundesländern

Weitere Informationen aus den Bundesländern

Zu Partizipation: Allgemeiner Rahmen

Wichtige Konzepte

Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg hat in den vergangenen Jahren einige wichtige Regelungen verabschiedet:

  • Wahlalter 16 auf kommunaler und Landesebene (seit 2022)
  • Bestellung eines/r Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten (seit 2021)

Auf Grundlage des Art. 27 Abs. 4 der Landesverfassung, ist Kindern und Jugendlichen eine „Rechtsstellung einzuräumen, die ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit durch die Anerkennung zunehmender Selbständigkeit gerecht wird.“

Niedersachsen

In Niedersachsen bietet §36 NKomVG die rechtliche Grundlage für die Beteiligung junger Menschen, der wie folgt lautet:
   
„Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“

Nordrhein-Westfalen

  • Projektförderposition im laufenden Kinder- und Jugendförderplan des Landes „Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung“ (HH-Jahr 2022: 1.606.937 EUR)
  • Förderung der Projekte „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland sowie „#jungesnrw – Perspektiven vor Ort“ des Landesjugendrings NRW mit dem Ziel, Beteiligungsstrukturen auf der kommunalen Ebene zu verbessern.
  • Darüber hinaus werden auf Landesebene der Dialog zur möglichen Entwicklung einer Jugendstrategie weiter fortgesetzt und entsprechende Möglichkeiten zur Verankerung von Beteiligungsrechten geprüft (alle Punkte aus der Hessen Tabelle)

Schleswig-Holstein

Die Demokratiekampagne Schleswig-Holstein wurde vom Jugendministerium in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ als Strategie einer nachhaltigen Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung Anfang der 1990er Jahre ins Leben gerufen und besteht bis heute.
Sie besteht aus einem abgestimmten Bündel von Maßnahmen, die Kommunen, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen darin unterstützen sollen, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Bausteine in den Handlungsfeldern Kommune, Kindertageseinrichtung und stationäre Erziehungshilfe sind insbesondere:
(1) Entwicklung von Konzepten und Bereitstellung von Materialien für Beteiligung
(2) Rechtliche Verankerung von Beteiligung
(3) Finanzielle Unterstützung von Beteiligungsprojekten
(4) Ausbildung von Beteiligungsfachkräften
(5) Herstellung von Öffentlichkeit für Beteiligung
(6) Vernetzung der beteiligungsaffinen Akteure

  • Konzeptionelle Vorgaben für Partizipation bei der Betriebserlaubnis für KiTas und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Jährlicher Austausch aller kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein an einem Workshop "PartizipAction!"
  • Landesweite Wahlen der Kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen "#LaWa_SH" im zweijährigen Rhythmus: Jugend - Der Landesbeauftragte für politische Bildung in Schleswig-Holstein
  • Jugend im Landtag - ein jährliches Treffen von interessierten Jugendlichen. Die Beschlüsse aus JiL werden anschließend in den Ausschüssen bzw. dem Landtagsplenum behandelt.
  • Landesjugendkongress für Kinder und Jugendliche aus den stationären Wohngruppen im zweijährigen Rhythmus. Die Ergebnisse der Kongresse werden an die Landesregierung übergeben und dort sowie im Landesjugendhilfeausschuss diskutiert.
  • Jugendaktionskonferenz: Eintägiges Forum zur Vernetzung ehrenamtlich aktiver junger Menschen aus unterschiedlichen Engagementbereichen wie Jugendverbände, Freiwilligendienstleistende, Schüler*innenvertretungen, Mitglieder von Jugendbeiräten und Engagierte aus Initiativen wie z.B. Fridays for Future und interessierter anderer Jugendlicher. Die gesammelten Ideen, Fragen und Forderungen werden mit Politiker*innen der im Landtag vertretenen Parteien ausgetauscht.

Das Land Schleswig-Holstein engagiert sich gemeinsam mit dem Landesjugendring für Jugendbeteiligung im Ostseeraum (s. u.a. Baltic Sea Youth Platform). Im Rahmen des EU-Jugenddialogs veranstaltet der Landesjugendring regelmäßig die Jugendkonferenz Take 5 in Kooperation mit anderen Landesjugendringen und Jugendorganisationen sowie den Landesjugendbehörden aus den fünf norddeutschen Bundesländern. Ziel der Konferenzen ist, junge Menschen ins Gespräch mit Politiker*innen zu bringen und ihnen zu ermöglichen, ihre Meinungen in EU-Prozesse einzubringen.

Förderung von Projekten zur Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen, aber auch Fachkräften, die Partizipation in Einrichtungen umsetzen und leben sollen.

(Mit-)Finanzierung von Studien und Forschungsprojekten zur Evaluation und Sicherung der Qualität.

Thüringen

Das grundlegende Konzept für die bereichs- und themenübergreifende Beteiligung junger Menschen in Thüringen ist die 2019 vom Kabinett verabschiedete Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen. Hier finden sich neben Vorschlägen zur Anpassung der Rahmenbedingungen auch 15 Qualitätsstandards für die Beteiligung junger Menschen. Die Strategie wurde in einem gemeinsamen Prozess mit Wissenschaftler*innen, freien Trägern, kommunalen und Landesverwaltungen und jungen Menschen erarbeitet.

Recht auf Beteiligung im Ausführungsgesetz des Bundeslandes zum SGBVIII verankert

Berlin

Zusätzliche wichtige Bestimmungen im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) Berlin:

§6 Abs. 3: Jugendarbeit ermöglicht und gestaltet Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen

§ 6a: Ziele der Jugendarbeit: Beteiligung, Mitbestimmung und Teilhabe bei der Gestaltung der Angebote der Jugendarbeit und anderer Lebensbereiche der jungen Menschen zu fördern;

§6b Schwerpunkte der Jugendarbeit: die Beteiligung von jungen Menschen, die junge Menschen zur Mitwirkung an der Gestaltung ihrer Lebenswelt anregt und sie bei der Vertretung ihrer Interessen, Bedürfnisse und Anliegen unterstützt;

6c: Angebotsformen der Jugendarbeit: Unterstützung der Beteiligung junger Menschen

§43a Abs. 5: Die Erstellung der Jugendförderpläne auf Bezirks- und auf Landesebene erfolgt jeweils unter Beteiligung junger Menschen nach Maßgabe des § 5. Über die Ergebnisse der Beteiligung sind die jungen Menschen in geeigneter Form zu informieren.

Brandenburg

Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) für Brandenburg wird gerade (2022) reformiert.

Hessen

In § 35 Abs. 2 HKJGB ist zur außerschulischen Jugendbildung geregelt, dass die Angebote gemeinsam mit den jungen Menschen entwickelt werden sollen.

§ 39 Abs. 2 HKJGB sieht vor, dass mindestens drei Prozent der zur Förderung der Träger der außerschulischen Jugendbildung zur Verfügung stehenden Mittel für experimentelle Maßnahmen zur Erprobung neuer Wege in der außerschulischen Jugendbildung eingesetzt werden sollen, insbesondere für Modelle der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen und gesellschaftlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. Auf dieser Grundlage schreibt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration regelmäßig dreijährige, wissenschaftliche begleitete Aktionsprogramme zur Förderung der Jugendpartizipation aus.

Weiterhin schreibt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jährlich den Hessischen Partizipationspreis „Jugend gestaltet Zukunft“ aus, um Jugendbeteiligungsprojekte zu würdigen und zu fördern:

In Hessen wurde eine hauptamtliche Stelle einer Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte eingerichtet. In den Jahren 2021/2022 erfolgt u.a. die Entwicklung eines Konzepts für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen durch die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe sind nach § 45 SGB VIII verpflichtet, ein Partizipationskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Der Landesjugendhilfeausschuss Hessen hat bereits im Jahr 2000 einen Beschluss zur Mitbestimmung und Mitwirkung in stationären Einrichtungen gefasst. Um die Partizipation in Einrichtungen zu fördern, veranstaltet das Landesjugendamt Hessen jährlich die sogenannte „Ronneburg-Tagung“ zur Fortbildung jugendlicher Heimrätinnen und Heimräte bzw. und Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher.

Der Hessische Jugendring hat mit Förderung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration einen trägerübergreifenden Workshopprozess zur Entwicklung eines Konzeptvorschlags zur Jugendbeteiligung auf Landesebene durchgeführt.

Niedersachsen

Das Recht auf Beteiligung ist im Nds. AG SGB VIII nicht verankert.

Nordrhein-Westfalen

Zudem sieht § 6 Abs. 3 des dritten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz – Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3. AG-KJHG – KJFöG NRW vor, dass das Land die Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans im Rahmen seiner Möglichkeiten hören soll.

Schleswig-Holstein

In § 4a SGB VIII werden durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Regelungen zu selbstorganisierten Zusammenschlüssen neu eingeführt. Mit § 4 Absatz 4 Jugendförderungsgesetz wird diese Regelung in Landesrecht übernommen. Folgeänderungen ergeben sich in den §§ 48 Absatz 2 und 51 Absatz 3 JuFöG (Berücksichtigung in Jugendhilfeausschüssen sowie im Landesjugendhilfeausschuss) sowie § 14 Absatz 2 Kinderschutzgesetz (Berücksichtigung bei der Erstellung des Landeskinderschutzberichtes).

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde u.a. in § 8 Absatz 4 SGB VIII die Anforderung an die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen „in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ als Terminus aufgenommen. Diese Formulierung wurde in § 4 Absatz 3 JuFöG und § 11 Absatz 2 Kinderschutzgesetz übernommen. Die bisherige „Soll“-Verpflichtung für Beteiligung in § 4 Absatz 3 JuFöG wurde entsprechend der weitergehenden Regelung in § 47f Gemeindeordnung in eine „Muss“-Verpflichtung abgeändert.

Thüringen

  • im Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (§§ 2, 5, 9, 15a) :
  • § 2 Nr. 6 ThürKJHAG verlangt von den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Satzung Grundsätze zur jugendgerechten Ausgestaltung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses festzulegen.
  • Des Weiteren sind Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen in beratender Funktion an den Sitzungen der Jugendhilfeausschüsse auf Landes- und kommunaler Ebene zu beteiligen (§§ 5, 9 ThürKJHAG),
  • § 15a ThürKJAHG: Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist von allen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Träger der geförderten Maßnahmen mitzudenken und durchzuführen.

 

Zu Partizipation: Beteiligung junger Menschen an der repräsentativen Demokratie

Regelungen in Landesgesetzen

Brandenburg

Seit Sommer 2018 regelt die Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) in §18a die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen als Pflichtaufgabe für alle Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse und in Verbindung mit § 131 BbgKVerf auch für Landkreise: „Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. (§18a Abs. 1 BbgKVerf)“ Nach §19 BbgKVerf besteht die Möglichkeit Kinder- und Jugendbeiräte sowie Kinder- und Jugendbeauftragte zu berufen.

Hessen

§ 4c Hessische Gemeindeordnung (HGO): „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
§ 8c Hessische Gemeindeordnung: „(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- oder Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.“

Nordrhein-Westfalen

Seit 2016 ermöglicht es die Gemeindeordnung NRW in § 27a, auf kommunaler Ebene Vertretungen oder Beauftragte für Jugendliche zu bilden. (Hessen Tabelle)

Saarland

§ 49a des Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinden können bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.
(2) Für Jugendliche können hierzu Gremien eingerichtet werden. Das Nähere ist von den Gemeinden durch Satzung zu bestimmen, insbesondere sind dabei Regelungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung, Arbeitsweise und Entschädigung zu treffen.
(3) Kinder können über mit ihnen kooperierende und von der Gemeinde zu benennende Sachwalterinnen oder Sachwalter beteiligt werden.

Schleswig-Holstein

§ 47f Gemeindeordnung
(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die
Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

Thüringen

Im Thüringer Schulgesetz (§§ 25, 28, 38) und seit April 2021 auch in der Thüringer Kommunalordnung (§ 26a) wurden die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche erweitert. So haben Schülerinnen und Schüler nun ein Vetorecht in der Schulkonferenz (§ 38 Abs. 1a ThürSchulG) und die Kommunen sind verpflichtet, junge Einwohnerinnen und Einwohner bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen dieser Zielgruppe berühren, in angemessener Weise zu beteiligen (§ 26a ThürKO).

Initiativen zur Wahlalterabsenkung

Berlin

Es läuft eine Kampagne zur Wahlalterabsenkung in Berlin.

Niedersachsen

Zurzeit befindet sich ein Entschließungsantrag (Drucksache 18/8718) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der parlamentarischen Beratung, der die Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Landtag und bei den Kommunalwahlen auf 14 Jahre vorschlägt. 

Saarland

Das Wahlprogramm der SPD Saar, die die Landesregierung nach den Landtagswahlen vom 27.03.2022 bildet, sieht folgendes vor: "Wir setzen uns für das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren auf Landes- und Kommunalebene und für das passive Wahlrecht ab 16 Jahren auf Kommunalebene ein."

Thüringen

Das Wahltalter für Landtagswahlen wurde 2022 auf 16 gesenkt. Des Weiteren ist angedacht die Altersgrenze bei Einwohneranträgen auf Landesebene auf 14 Jahre zu senken.

Zu Partizipation: Vertretungsorgane Jugendlicher

Angebote im Bundesland

Berlin

Kinder- und Jugendparlamente gibt es in 2 Bezirken (Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf).

Brandenburg

In Brandenburg gibt es:

Hessen

Der Hessische Jugendring hat mit Förderung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration einen trägerübergreifenden Workshopprozess zur Entwicklung eines Vorschlags zu einem Konzept zur Jugendbeteiligung auf Landesebene durchgeführt.
2019 wurde erstmals ein Landesjugendkongress in Hessen angeboten. 2022 wird der zweite Landesjugendkongress stattfinden.

Niedersachsen

In der aktuell laufenden Wahlperiode wurde im Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII) die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission als zusätzliches Instrument gesetzlich verankert (§ 16 d). Landespolitische Fragestellungen und Vorhaben können so begleitet werden. Die beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingerichtete Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission hat die Aufgabe, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten in Niedersachsen einzusetzen. Sie soll durch Öffentlichkeitsarbeit auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutsamkeit der Belange von Kindern und Jugendlichen fördern. Die weisungsunabhängige Kinder- und Jugendkommission unterbreitet dem Fachministerium und den im Landtag vertretenen Fraktionen Vorschläge und Empfehlungen und berät das Ministerium zu allen Belangen von Kindern und Jugendlichen.

Nordrhein-Westfalen

Ein Konzept zur Einrichtung eines Landesjugendparlaments wird gegenwärtig durch den Landtag erarbeitet. (Hessen Tabelle)

Saarland

Die Novellierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilferecht durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt Beteiligung, Partizipation und Selbstvertretung auf verschiedenen Ebenen.
Das Saarländische Jugendministerium hat in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk im März 2022 eine Fortbildung in fünf dreitägigen Modulen zur Moderatorenausbildung für Kinder- und Jugendliche gestartet. Zielgruppe sind Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe; Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit sowie Beschäftigte in Kommunen, deren Arbeit (auch) die Kinder- und Jugendlichen betrifft. Die Resonanz war so groß, dass ein Folgekurs angeboten werden soll.

Schleswig-Holstein

Auf Landesebene gibt es in Schleswig-Holstein einmal jährlich die Veranstaltung "Jugend im Landtag".
 
2022 wird eine Landesinteressensvertretung Jugendhilfe geplant und aufgebaut. Jugendliche aus den stationären Einrichtungen werden an dem Planungsprozess beteiligt.

Thüringen

  • Jugendlandtag: erstmalig in 2022. Kooperation des Dachverbandes der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, der Thüringer Landtagsverwaltung und der NaturfreundeJugend Thüringen. Offen für junge Menschen aus Thüringen.
  • Kinder- und Jugendgremienkongress: jährlich stattfindendes Vernetzungstreffen aller Thüringer Kinder- und Jugendgremien über ein Wochenende organisiert vom Dachverband der Kinder- und Jugendgremien und gefördert durch das TMBJS.
  • Kindergipfel: für jungen Menschen zwischen 10 und 15 Jahren, alle 2 Jahre an wechselnden Orten in Thüringen, Ziel: Zukunftsvertrag der mit der mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert wird.
  • Jugendforen: vertreten im Kontext der Partnerschaften für Demokratie die Interessen junger Menschen in den jeweiligen Thüringer Regionen. Die Jugendforen verwalten auch den „Jugendfond“ aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ und dem Thüringer Landesprogramm „Denk Bunt“.

Jugendbeiräte/Jugendräte

Berlin

In der Mehrheit der Bezirke wurden Kinder- und Jugendbüros bzw. Kinder- und Jugendbeauftragte installiert, die auf die Bedarfe und Interessenlagen der Kinder und Jugendlichen abgestimmte Angebote und Formate der Beteiligung auf- und ausbauen.

Mit Aufgaben der Interessenvertretung junger Menschen ist darüber hinaus die "Landesarbeitsgemeinschaft Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Berlin" betraut.

Brandenburg

In Brandenburg existieren derzeit ca. 45 Gremien von Kindern und Jugendlichen im Sinne von Beiräten nach §19 BbgKVerf. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der 19 Partnerschaften für Demokratie aus dem Bundesprogramm Demokratie leben Jugendforen.
Außerdem gibt es in einigen Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sog. Clubräte die sich regelmäßig auf Landesebene zum Austausch treffen.

Hessen

In vielen Kommunen bestehen Jugendparlamente, -beiräte oder vergleichbare Beteiligungsstrukturen.

Niedersachsen

Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ haben das Kultus- und Sozialministerium in Niedersachsen in enger Abstimmung das Projekt „Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen! Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen“ mit dem Ziel auf dem Weg gebracht flächendeckende Beteiligungsprojekte durchzuführen, um bedarfsgerechte Angebot in Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule zu schaffen. Darüber hinaus sind mit dem Projekt folgende Ziele verbunden:

  • Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort stärken.
  • Initiierung und Entwicklung von Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene.
  • Kinder- und Jugendlichen vor Ort eine „Stimme“ geben.
  • Themen, Anliegen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Interesses stellen (sicht- und hörbar machen)
  • Begegnungs- und Diskussionsräume für Kinder / Jugendliche mit Politik und Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung auf kommunaler Ebene eröffnen.
  • Kommunalpolitikerinnen/Kommunalpolitiker und Vertreterinnen/Vertreter der Kommunalverwaltung für Themen und Anliegen von Kindern / Jugendlichen sensibilisieren.

Nordrhein-Westfalen

Beispiel Bundesländerebene: Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen

Der Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen ist gemäß seiner Satzung (PDF, 488 KB) das Gremium zur Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen des Bundeslandes. Er vertritt diese durch die Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen der Landespolitik gemäß § 6 (3) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie gegenüber Mitgliedern des Landtages, den Ministerien und in der Öffentlichkeit.
Der Kinder- und Jugendrat besteht aus den Delegierten aller Kinder- und Jugendgremien in NRW. Jedes dieser Gremien wählt zu Beginn der lokalen Legislaturperiode zwei Delegierte sowie zwei Ersatzdelegierte für den Rat. Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte fünf Sprecherinnen und Sprecher des Kinder- und Jugendrates. Diese leiten die Sitzungen des Rates und vertreten ihn in der Öffentlichkeit. Die Legislaturperiode des Sprecherteams dauert zwei Jahre.

Der Kinder- und Jugendrat tagt mindestens zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung und nach Bedarf. Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Die Arbeit des Kinder- und Jugendrates wird aus öffentlichen Mitteln im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gefördert.

Einmal jährlich wird ein landesweites zweitägiges Treffen der Vertreter/innen aller kommunalen Kinder- und Jugendgremien durchgeführt („Workshop unter Palmen“ – WUP). Die Veranstaltung dient dem Austausch und der Vernetzung der Kinder und Jugendlichen aus den unterschiedlichen Regionen des Landes.

Saarland

Es gibt nach einer Abfrage der saarländischen Kommunen Ende des Jahres 2021, an der sich über 30 der 52 Kommunen beteiligt haben, in mindestens 8 saarländischen Kommunen Jugendbeiräte oder vergleichbare Institutionen. Einige Kommunen haben Jugendpflegerinnen oder -pfleger beschäftigt und weitere vereinzelte Kommunen planen nach eigenen Angaben kurz- oder mittelfristig die Einrichtung eines solchen Gremiums

Schleswig-Holstein

Es existieren Jugendräte bei einigen Verbänden (z.B. DKSB-LV SH), die sich zu Sachfragen auf Landesebene äußern und Position beziehen.
 
Beteiligung durch den Landesjugendring als Vertretung für Anliegen und Interessen junger Menschen nach §12 SGB VIII
Landesschüler*innenvertretungen (jeweils für Gemeinschaftsschule, Gymnasien, Förderschule und Berufsschule)

Thüringen

Zu Partizipation: Beteiligung junger Menschen an der Politikgestaltung

Leitlinien und Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung

Berlin

Berliner Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung

Berliner Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt (1999)

Brandenburg

Keine allgemein gültigen neben den gesetzlichen Grundlagen. Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg, eine vom Land finanzierte Fach- und Servicestelle, berät und begleitet Einrichtungen, Träger und Prozesse auf der kommunalen, regionalen (z.B. Strukturwandelregion Lausitz) und Landesebene.

Nordrhein-Westfalen

Die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW wurde 2014 eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Strategien kommunaler Jugendbeteiligung zu initiieren, zu verstärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen einer gezielten Fachberatung werden kommunale Fachkräfte der Jugendbeteiligung und Jugendförderung, Verantwortungsträger aus (der kommunalen) Jugendpolitik und der kommunalen Verwaltung sowie Geschäftsführungen von kommunalen Jugendgremien in den Blick genommen. (Hessen Tabelle).

Saarland

Diese gibt es noch nicht seitens des Landes, allerdings gibt es bereits bewährte Formen der Beteiligung, beispielsweise beim Landesjugendring.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein folgt den Qualitätsstandards auf Bundesebene.
Das Konzept für die Ausbildung von Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung wird regelmäßig weiterentwickelt und neuen Herausforderungen angepasst. 2022 werden fünf neue Trainer*innen ihren Abschluss machen und können in den kommenden Jahren weitere Qualifizierungsmaßnahmen anbieten.

Überprüfung bei den Projektanträgen - es werden nur "echte" Beteiligungsprojekte unterstützt.

Handreichung "Mein Gemeinde und ich": Jugendbeteiligung - Der Landesbeauftragte für politische Bildung in Schleswig-Holstein.

Thüringen

Ebenen der Beteiligung und Methoden

Berlin

Planung von Angeboten der Jugendarbeit auf Bezirks- und Landesebene (Jugendförderpläne)

Beteiligung bei der Stadtentwicklung (Sanierung von Neubau von Spiel und Freiflächen, Spielplatzplanung, etc.)

Mitbestimmung in Schule

Brandenburg

Beteiligung läuft in der Regel in den Einrichtungen und auf der Kommunalen Ebene statt. 95% der Brandenburger Kommunen haben inzwischen in ihren Hauptsatzungen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen geregelt, aber nur ein Teil setzt sie auch konsequent und für junge Menschen verlässlich um. In der Region Lausitz werden derzeit Beteiligungsstrukturen geschaffen. Auf der Landesebene vertreten die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte und die o.g. Strukturen die Interessen von Kindern und Jugendlichen. In den Kommunen läuft die Einbeziehung auch über die Interessenvertretungen: ca. 45 Kinder- und Jugendbeiräte und über 40 Kinder- und Jugendbeauftragte (Übersicht: www.jugendbeteiligung-brandenburg.de/kjube-kommune/karten-zur-kinder-und-jugendbeteiligung) sowie vereinzelt über Jugendverbände und Jugendringe.

Nordrhein-Westfalen

Auf Ebene der Bundesländer wurden Jugendliche einbezogen:

  • in die Entwicklung der Einmischenden Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen durch den Dialog mit Jugendlichen im Rahmen verschiedener Jugendkonferenzen und der Initiative ‚umdenken – jungdenken! Frische Ideen für NRW‘
  • Informationen zum Umfang der Jugendbeteiligung
  • Im Rahmen der Vorbereitung der Jugendkonferenz #JUKON16 der Landesregierung Nordrhein-Westfalen konnten junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren vom 7. April bis 4. Mai 2016 online ihre Meinung dazu sagen, wie sie sich die Zukunft des Bundeslandes vorstellen und mit welchen Wünschen, Zielen und Sorgen sie in die kommenden Jahre blicken. Die Online-Plattform wurde fast 6.000 Mal aufgerufen, über 3.600 Antworten sind eingegangen. Die Ergebnisse des Online-Dialogs #JUKON16 stehen auf dem Landesportal NRW zur Verfügung.

Saarland

Der 5. Kinder- und Jugendbericht des Saarlandes wurde in einem ausgeprägten partizipativen Prozess erstellt.
Insgesamt waren mehr als 180 Expertinnen und Experten für die Zielgruppe der Kinder- und Jugendpolitik sowie ca. 2.000 junge Saarländerinnen und Saarländer im Alter zwischen 4 und 26 Jahren an der Erstellung des im Frühjahr 2022 veröffentlichten 5. Kinder- und Jugendberichts beteiligt.

Auf Basis der positiven Resonanz und im Lichte der Novellierung des SGB VIII wird der mögliche Ausbau von Beteiligungselementen derzeit geprüft.

Schleswig-Holstein

Überwiegend auf der kommunalen Ebene, auf Landesebene über den Landesjugendring in Form von Veranstaltungen, Positionspapieren und Stellungnahmen

Thüringen

  • kommunal im Rahmen von Projekten und Kinder-und Jugendgremien
  • Landkreise: teilweise Beteiligung an der Folgenabschätzung von Kreistagentscheidungen, im Rahmen von Kinder-und Jugendgremien auf Landkreisebene und in beratend in Jugendhilfeausschüssen

Beteiligungsmechanismen

Brandenburg

Der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat wird zu Fragen der Erzieherischen Hilfen und das Jugendforum Nachhaltigkeit zu Nachhaltigkeitsthemen, wie z.B. den Landesklimaplan, konsultiert.

Saarland

Gemäß der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 15. Februar 2005 (Amtsblatt des Saarlandes S. 504) sind alle neuen Regelungen vor Erlass auf die Vereinbarkeit mit den Belangen von Familien und die Generationengerechtigkeit  zu prüfen.

Ab dem 18. Mai 2021 hat der Sozialausschuss des saarländischen Landtags in einer Anhörung zur „Eigenständigen Jugendpolitik“ an vier Nachmittagen zu sieben jugendrelevanten Themen die Expertise aus der Perspektive von Jugend- und Fachorganisationen eingeholt.

Werden junge Menschen auch in Politikbereiche einbezogen und zu Themen konsultiert, die junge Menschen nicht ‚direkt‘ betreffen?

Brandenburg

Das Jugendforum Nachhaltigkeit wird zu Nachhaltigkeitsthemen, wie z.B. den Landesklimaplan, konsultiert.

Hessen

2019 wurde erstmals ein Landesjugendkongress in Hessen angeboten. 2022 wird der zweite Landesjugendkongress stattfinden.

In Hessen wurde eine hauptamtliche Stelle einer Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte eingerichtet. In den Jahren 2021/2022 erfolgt u.a. die Entwicklung eines Konzepts für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen durch die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Saarland

Sowohl auf Ebene der Großregion (Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Departement Moselle und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens) als auch in anderen Politikbereichen gibt es regelmäßig unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen auch außerhalb der Kinder- und Jugendpolitik

Schleswig-Holstein

Überwiegend auf kommunaler Ebene und punktuell über Abfragen bei den kommunalen Jugendgremien.

Thüringen

Im Rahmen des Modellprojekt Jugend-Check Thüringen in Kooperation mit der Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) werden alle Gesetze der Landesregierung einer wissenschaftlichen Gesetzesfolgenabschätzung mit Blick auf mögliche nicht intendierte Folgen überprüft. Dies gilt auch für Gesetze von den junge Menschen zunächst nicht direkt betroffen zu sein scheinen. Eine partizipative Einbindung junger Menschen erfolgt hier nur bei besonderer Relevanz für junge Menschen.

Zu Partizipation: Unterstützung von Jugendorganisationen

Vielfalt der jungen Menschen, die an Jugendorganisationen teilnehmen

Brandenburg

Die Fachstelle Perspektiven – „Vielfalt in der Jugendverbandsarbeit“ des Landesjugendrings Brandenburg widmet sich der Wertschätzung und Einbindung junger Menschen mit all ihren vielfältigen Lebensweisen und Identitäten in die Jugend(verbands)arbeit.

Niedersachsen

Das Niedersächsische Projekt "4Generation" hat zum Ziel, das ehrenamtliche Engagement junger Menschen weiter auszubauen und mit den Projekten zur Nachahmung anzuregen. Das Förderprogramm ermöglicht Projekte in den drei Themenschwerpunkten „Vielfalt – Beteiligung – Engagement“. Wichtig ist, dass die Projekte von jugendlichen Ehrenamtlichen und ihren Gruppen selbst konzipiert und umgesetzt werden. Gefördert werden Einzelprojekte ehrenamtlich geführter Jugendgruppen sowie übergreifende bzw. koordinierende Projekte für ehrenamtlich geführte Jugendgruppen auf regionaler Ebene oder Landesebene.

Darüber hinaus werden postmigrantische Jugendorganisationen beim Aufbau von Jugendarbeit im Rahmen des Projekts „neXTkultur“ beraten und unterstützt.

Nordrhein-Westfalen

Das Projekt „Vielfalt – wir leben sie!“ der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW findet bereits im fünften Jahr statt. In 2020 sind 130 Projekte aus NRW dabei und werden als sog. Profilprojekte gefördert. Die Themenschwerpunkte der Projekte sind „Mädchen stärken“, „Mitbestimmung leben“, „Identität stiften“ und „Raum geben“. Als Ergebnis sollen Aspekte der diversitätsorientierten Pädagogik für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ermittelt werden. So soll der Herausforderung des Aushandelns eines gemeinsamen „Wir“ unter Berücksichtigung von Identität, Erfahrungen und eigenen Konstruktionen des „Anderen“ begegnet werden.

Schleswig-Holstein

Der Landesjugendring Schleswig-Holstein führt seit 2019 gefördert von der Aktion Mensch Projekte zur inklusiven Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen durch. Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote gehören dazu ebenso wie die Entwicklung und Erprobung inklusiver Angebote und die Gründung von Netzwerken zwischen Jugendarbeit und Behindertenhilfe in Schleswig-Holstein.  In der AG Inklusion des Landesjugendrings wurde u.a. die Arbeitshilfe "Einfach machen! Handlungsempfehlungen für eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit" entwickelt. Der Landesjugendring kooperiert u.a. mit den Kreisjugendringen sowie der BUNDjugend und der Arbeitersamariterjugend bei der Durchführung von Netzwerktreffen und Veranstaltungen. Aus der Behindertenhilfe sind u.a. Mixed Pickles und Lebenshilfe beteiligt. Der Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. führt außerdem unabhängig vom Landesjugendring das Projekt "Barriere-Frei(e)-Zeit gestalten" durch.
Das Projekt cross#culture des Landesjugendrings Schleswig-Holstein, gefördert vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Landes, hat das Ziel, junge Menschen unterschiedlicher Herkunft miteinander ins Gespräch zu bringen und einen kreativen Austausch anzuregen. Es soll dazu beitragen, Vorurteile, stereotype Zuschreibungen und Kulturalisierungen zu reflektieren und abzubauen sowie Diskriminierungen entgegenzuwirken. Dazu finden Fortbildungen, Netzwerktreffen und Veranstaltungen mit Jugendlichen statt.
Der Landesjugendring Schleswig-Holstein macht Fortbildungsangebote für Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugendarbeit, um für eine gendergerechte Jugendverbandsarbeit zu sensibilisieren und die Teilhabe von Jugendlichen aller Geschlechter zu ermöglichen. Das Jugendnetzwerk Lambda Nord bietet Beratung und Fortbildung zum Thema LSBT*I*Q an. Darüber hinaus stärkt der Landesjugendring die Mädchen*arbeit in Schleswig-Holstein durch Fortbildungsangebote und Veranstaltungen wie das Mädchen*fest (Mädchen*- und Frauen*arbeit - Landesjugendring Schleswig-Holstein (ljrsh.de).

Thüringen

Projekte zur Förderung der Diversität

Brandenburg

Die Fachstelle Perspektiven informiert und sensibilisiert. Sie bietet Fortbildung, Beratung und Prozess-Anregung an. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich Aktive und Beschäftigte der Jugend(verbands)arbeit. Außerdem unterstützt es Initiativen von Menschen mit Fluchterfahrung, die sich organisieren und vernetzen wollen.

Hessen

Im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration besteht eine Stabsstelle Antidiskriminierung, die u.a. Projekte im Feld der Jugendarbeit fördert.
Hierzu gehört die Fachstelle „Queere Jugendarbeit“ beim Hessischen Jugendring.
Zur interkulturellen Öffnung der Jugendarbeit sowie zur Einbindung junger Geflüchteter in die Jugendarbeit kann auf die darauf ausgerichteten Aktivitäten des Hessischen Jugendrings hingewiesen werden.

Schleswig-Holstein

Die verschiedenen Projekte sind unter "Vielfalt und Inklusion" beim Landesjugendring Schleswig-Holstein zu finden.

Thüringen

z.B. Queeres Zentrum Erfurt

Zu Partizipation: „Beteiligung lernen” durch formales, nicht-formales und informelles Lernen

Good Practice Beispiele für „partizipatives Lernen“

Brandenburg

Das Brandenburgische Schulgesetz bietet für die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern viele Möglichkeiten. Hier sind die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in den Schulen (Teil 7 des BbgSchulG) fest verankert. Die Beteiligungsrechte für die Schülerinnen und Schüler reichen in der Schule von der Gestaltung des Miteinanders in den Klassen oder der Schule und des Unterrichts bis zur Beteiligung an Schulprojekten oder anderen schulischen Vorhaben. Insbesondere partizipieren die Schülerinnen und Schüler durch die Klassensprecherinnen und -sprecher, die Konferenz der Schülerinnen und Schüler in der Schule sowie die Möglichkeit zur Mitwirkung in der Schulkonferenz. Diese Möglichkeit des gleichberechtigten Verhandelns von Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler kann nach den derzeit geltenden schulgesetzlichen Regelungen von der ersten Klasse der Grundschule bis in die Oberstufe erfolgen. An einigen Brandenburger Grundschulen werden bereits Klassenräte regelmäßig durchgeführt. Außerdem sind Grundschülerinnen und Grundschüler bereits in den Kreisschülerräten und im Landesschülerrat vertreten. Darüber hinaus können in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 auf Wunsch ebenfalls Klassensprecherinnen oder Klassensprecher gewählt werden.
Einige Schulen haben ihren Schülervertretungs-Gremien ein selbst zu verwaltendes Budget zur Verfügung gestellt, welches zumeist über den Förderverein läuft. Ein festgelegtes Jahresbudget mit der Auflage einer transparenten Buchführung bedeutet Anerkennung durch Verantwortungsübernahme, Vertrauensbeweis und Erweiterung der administrativen Kompetenzen.
 
Außerunterrichtliche Angebote unterstützen die Schulen, bringen neue Perspektiven ein und können Politik erfahrbar machen. Im Land Brandenburg umfasst das Spektrum für zusätzliche Angebote der politischen Bildung und zu den fächerübergreifenden Themen in der Schule zahlreiche unterrichtsunterstützende Instrumente. Nicht nur die Orientierungs-und Handlungsrahmen für die Klassenstufen 1-10 dienen den Schulen als Planungshilfe zur Gestaltung des Unterrichts, sondern auch digitale Materialien zu den übergreifenden Themen, die über den Bildungsserver Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellt werden. Auch die Teilnahme von Schulen an Schülerwettbewerben zur historisch-politischen Bildung bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit bestimmten Themen und stellt damit eine wertvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts dar. Weiterhin gibt es ein breites Angebot an außerschulischen Trägern und Kooperationspartnern, die mit ihrer Expertise, ihren vielfältigen Schwerpunktsetzungen und pädagogischen Kompetenzen Bildungsprozesse an Brandenburger Schulen unterstützen und ergänzen.

Niedersachsen

Das Niedersächsische Kultusministerium fördert im Schuljahr 2021/22 bereits zum zweiten Mal das Projekt Future-Peers. Hier werden Schülerinnen und Schüler von anderen jungen Menschen aus dem anerkannten außerschulischen Lernstandort Peer-Leader-International in Ostrhauderfehn darin ausgebildet und unterstützt, Freiräume in der Schule zu entdecken und sie mit eigenen Themen zu besetzen. Dabei erforschen die Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, stärken ihre Teamkompetenzen und erarbeiten Strategien, wie sie in Lehrkräften und Schulleitungen Unterstützerinnen und Unterstützer finden können.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein erweitertes Verständnis von Schule, sie stellen ihre Fragen, entdecken ihre Interessen und werden sich der Strategien bewusst, die notwendig sind, um eigene Themen und Fragestellungen in Unterricht und Schulleben stellen und bearbeiten zu dürfen. Sie wecken eine Verantwortungsbereitschaft in sich, die auch in einem „Peerinar für Schulleitungen“ beeindrucken konnte.
Das Interesse junger Menschen, an Schule und Gesellschaft mitzuwirken ist groß. Sie wünschen sich freie Räume, um ihre Fragen zu stellen und Handlungsoptionen zu entwickeln.

#Projekt Erde -Lasst uns die Zukunft sein
2019 hat Herr Minister Tonne ein Projekt angeregt, das das bereits bestehende Engagement junger Menschen in Niedersachsen sichtbar machen soll. Aus dieser Idee ist #Projekt Erde - Lasst uns die Zukunft sein, der Nachhaltigkeitspreis für Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen entstanden. Der Nachhaltigkeitspreis soll die Selbstwirksamkeit von Schülerinnen und Schülern stärken und fördern und Engagement junger Menschen wertschätzen.

Seit Mai 2019 arbeitet eine Gruppe von bis zu 15 Schülerinnen und Schülern aus Niedersachsen in verschiedenen Arbeitssitzungen an der Umsetzung des Nachhaltigkeitspreises. Inzwischen sind mehr als 50 Bewerbungen eingegangen, die im #Projekt Erde – Zukunftscamp der schulischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Schleswig-Holstein

„Fit für Mitbestimmung“ ist ein in Schleswig-Holstein entwickeltes und vielfach erprobtes Seminar, das Schülerinnen und Schüler als SV-Vertreterinnen und –Vertreter qualifiziert, sich aktiv an der Schulgestaltung zu beteiligen. Die Schülerinnen und Schüler lernen und trainieren, dass sie ihre Vorstellungen, Wünsche und Anliegen von Schule und in der Schule durch eigenes Engagement in Projekten / Konferenzen und auch gegenüber Entscheidungsträgern (Schulleitung, Schulträger) verwirklichen und umsetzen können. „Fit für Mitbestimmung“ umfasst in der Regel zwei Seminare, ein sogenanntes Hauptseminar (drei Tage) sowie eine Reflexionseinheit (zwei Tage), die in einem Schuljahr mit Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen sieben bis zehn an einem außerschulischen Ort stattfinden.
Die Qualifizierung der Multiplikator*innen wird sporadisch an verschiedenen Standorten in SH angeboten.

Es existieren Landesschüler*innenvertretungen.
 
Das Schulgesetz SH regelt in den §§ 4, 62-68 sowie 79-87 verschiedene Maßnahmen der Mitgestaltung und Partizipation in Schule (u.a. Drittelparität in der Schulkonferenz).

Das Schulgesetz SH regelt in den §§ 4, 62-68 sowie 79-87 verschiedene Maßnahmen der Mitgestaltung und Partizipation in Schule.

"Lernen durch Engagement in Schleswig-Holstein - für unsere Gesellschaft in Vielfalt“. So nennt sich das Programm, um gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern mit fachlichem Lernen zu verbinden. Es ist ein innovativer und inklusiver Ansatz zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements, der demokratischen Verantwortungsübernahme und der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen und damit ein Schlüssel, um den Herausforderungen unserer komplexen Welt begegnen zu können.
Das Netzwerk der zurzeit 54 „Lernen durch Engagement (LdE)-Netzwerkschulen“ in Schleswig-Holstein wird vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) und der Kurt-Tucholsky-Schule Flensburg als LdE-Kompetenzzentrum, in Kooperation mit der Nordmetall-Stiftung und dem Netzwerk Lernen durch Engagement umgesetzt.

Grundsätzlich gibt der Bericht der Landesregierung zur Kinder- und Jugendbeteiligung vom Februar 2022 Aufschluss über alle Aktivitäten in SH: Inhalte - Kinder- und Jugendbeteiligung - schleswig-holstein.de

Beteiligungsprojekte zur Förderung demokratischen Handelns

Berlin

Jugend-Demokratiefonds: (Berliner Jugendjury, bezirkliche Jugendjurys, U18-Wahl, Berliner Jugendforum)

Brandenburg

Projekt „Schule ohne Rassismus - Schulen mit Courage“, das an über 95 Brandenburger Schulen umgesetzt und durch die RAA Brandenburg koordiniert wird. Diese Schulen bearbeiten aktiv konkrete Schulentwicklungsprozesse zur Teilhabe und der Identifikation mit der Schule. Darüber hinaus werden an diesen Schulen vielfältige gemeinsame Projekte und Aktionen für den innerschulischen Zusammenhalt und gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und Mobbing durchgeführt.

Projekt "die Stadtentdecker" der Brandenburgischen Architektenkammer für Grund- und weiterführende Schulen, das durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) gefördert wird. Das Projekt zielt auf die partizipative Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Stadt sowie auf die Erarbeitung und Umsetzung von Ideen zur Stadtentwicklung ab. Durch die intensive Auseinandersetzung mit ihrer Lebenswelt sollen sich die Schülerinnen und Schüler in diesem Projekt stärker mit ihrem Heimatort identifizieren und konkrete Erfahrungen mit demokratischer und kultureller Teilhabe machen.

Projekt „Reflect“ der Mansour-Initiative, das zielgruppengerecht und schulformspezifisch Strategien gegen religiösen Extremismus vermittelt. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, bei den Teilnehmenden zu erreichen, ihre Werte, Einstellungen und Meinungen zu hinterfragen und Themen wie patriarchale Strukturen, Gleichberechtigung, Rollenbilder und Rollenverständnis, Antisemitismus sowie Islamverständnis frei zu formulieren.

Demokratie- und Beteiligungsprojekt „Schüler*innenHaushalt“ der Servicestelle Jugendbeteiligung e.V.: Das Projekt bietet den Schulen eine Projektform an, in deren Rahmen Schülerinnen und Schüler über die Verwendung von eigens dafür bereitgestellten Finanzmitteln entscheiden können. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung und Mitbestimmung in ihrem Umfeld zu geben und dabei demokratische Prozesse erlebbar zu machen. In einem demokratischen Prozess lernen sie, eigene Lösungen für Probleme zu finden und für ihre Interessen einzutreten. Sie erhalten außerdem Einblicke in die Beantragung, Verwendung und Abrechnung öffentlicher Mittel.

Demokratie für Kinder - Hands for Kids (seit 2010):

Ein mehrfach durchgeführtes Demokratieprojekt für den Grundschulbereich zur Stärkung der frühzeitigen, aktiven Auseinandersetzung von Kindern mit demokratischen Grundwerten

Demokratie macht Schule - Hands Across the Campus (seit 2003):

Ein mehrfach durchgeführtes Demokratieprojekt für den Sek I-Bereich, das umfangreiche Möglichkeiten bietet, den Unterricht inhaltlich und methodisch demokratisch auszugestalten.

Partnerschaften/Kooperationen von Anbietern formaler Bildung, Jugendorganisationen und Anbietern von Jugendarbeit

Hessen

Seit dem Jahr 2000 fördert das Land Hessen die politische und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Jugendaktionsprogrammen.
Seit dem Jahr 2015 wird der Hessische Partizipationspreis „Jugend gestaltet Zukunft“ jährlich verliehen. Mit dem Preis würdigt die Hessische Landesregierung as gesellschaftliche Engagement von Kindern und Jugendlichen bei der Mitgestaltung und Weiterentwicklung unserer Lebenswelt.
Um die Partizipation in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe zu fördern, veranstaltet das Landesjugendamt Hessen jährlich die sogenannte „Ronneburg-Tagung“ zur Fortbildung jugendlicher Heimrätinnen und Heimräte bzw. und Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher.

Niedersachsen

Unter dem Dach des bildungspolitischen Schwerpunkts „Demokratisch gestalten“ initiiert und fördert das Niedersächsische Kultusministerium zahlreiche Projekte und Vorhaben, deren Ziel die Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Schule und darüber hinaus ist und in denen ihnen vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden. Hierbei handelt es sich vorrangig um Netzwerke und Schulverbünde zu bestimmten Themen, etwa Kinderrechte im Primarbereich. Die konkrete Ausgestaltung obliegt hierbei der einzelnen Schule im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit.
 
Beispiele für konkrete Projekte zur Förderung demokratischen Handelns und von Demokratiekompetenzen außerhalb der Ebene der einzelnen Schule sind u. a. die vom Kultusministerium geförderte Juniorwahl oder der Wettbewerb Jugend debattiert, an denen sich regelmäßig zahlreiche niedersächsische Schulen beteiligen.

Nordrhein-Westfalen

Mit dem gemeinsamen Projekt der beiden Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen zur „Eigenständigen Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ und dem „Netzwerk Jugendpolitik NRW“ als Zusammenschluss freier und öffentlicher Träger der Jugendförderung soll mit neuen Ansätzen eine jugendgerechte und beteiligungsorientierte Politik auch auf örtlicher Ebene vorangetrieben werden.

Saarland

"Demokratie? Ei Jo!" ist eine Netzwerkinitiative der Landeszentrale für politische Bildung, dem Landesjugendring Saar und dem Netzwerk für Demokratie und Courage Saar e.V. 

Schleswig-Holstein

  • Erstwählerseminare
  • U18-Wahlen
  • Juniorwahl KIDS: Das Bildungsministerium unterstützt dieses Format zur politischen Bildung, das Schülerinnen und Schüler in Grundschulen frühzeitig demokratische Teilhabe vermittelt. Dabei werden die Kinder spielerisch an die Themen Politik und Wahlen herangeführt und können abschließend in einem simulierten Wahlakt über fiktive Parteien, deren Inhalte sie selbst erarbeitet haben, abstimmen.
  • Stadtspiele (Mini-Mölln, Neumünstrum, Stormini)

Partizipation, die sich auf Grundprinzipien der Jugendverbandsarbeit wie Freiwilligkeit, Offenheit und Selbstorganisation stützt, macht den Kern der Jugendverbandsarbeit aus. Angebote werden durchgängig von und mit Kindern und Jugendlichen geplant und umgesetzt. So vielfältig das Spektrum der Jugendverbände ist, so vielfältig sind auch die Formen von Beteiligung: Die demokratische Zusammenarbeit in Jugendverbänden reicht von der Entscheidung über Gruppenaktivitäten bis hin zur Meinungsfindung zu politischen Fragen. Neben Formen des informellen Demokratielernens üben Kinder und Jugendliche in der Jugendverbandsarbeit auch die Kommunikationsformen der Demokratie ein. Ein wichtiger Bereich ist dabei die Wahl von Vertreter*innen, die für alle Gruppenmitglieder sprechen können.
 
Auf Ebene der 15 Stadt- und Kreisjugendringe in SH gibt es vielfältige Aktivitäten zur Stärkung von Demokratie und Beteiligung. Angebote und Aktivitäten wie Stadtspiele in den Ferien, die Durchführung/Organisation von Seminaren wie „Fit für Mitbestimmung“, „Jugend im Kreistag“ und die Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Kinder- und Jugendbeiräten gehören dazu ebenso wie die Fachstellen für Demokratiebildung in Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Schleswig-Flensburg. Gemeinsam mit dem Landesjugendring machen sie Aktionen und Angebote im Vorfeld von Wahlen, z.B. durch Organisation von Austauschformaten mit Politik, Verteilung von Materialien und Informationen und die Erarbeitung jugendpolitischer Positionen gemeinsam mit den bei ihnen aktiven jungen Menschen. Dazu gehört auch die U18-Wahl, die Kindern und Jugendlichen ohne Wahlberechtigung eine Stimme verleiht.
In der Jugendleiter*innen-Ausbildung in SH ist Partizipation eines der zentralen Themen.

Weitere Informationen unter Demokratie & Gesellschaft im Landesportal Schleswig-Holstein.

Thüringen

  • DKHW in Kooperation mit dem TMBJS: Thüringenfonds für Beteiligungsprojekte
  • Landesvereinigung Kultureller Jugendbildung: "Vorsicht, Demokratie!"
  • Naturfreunde Jugend Thüringen: Landaktiv
  • Jugendforen der Partnerschaften für Demokratie
  • Deutscher Kinderschutzbund Thüringen: #Kinderrechte digital leben!
  • Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage
  • Netzwerk für Demokratie und Courage
  • JUGEND PRÄGT
  • Wettbewerb Demokratisch Handeln

Förderung von Partnerschaften zwischen Schule und non-formaler Bildung

Brandenburg

1998 wurde von der Landesregierung Brandenburg das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ins Leben gerufen. Auf dieser Grundlage wurde ein sogenanntes Beratungsnetzwerk aus privatrechtlich verfassten Akteuren gebildet. Diese befinden sich in Trägerschaft nur weniger Vereine. Zu den „Akteuren“ zählen aber auch mehrere rechtlich nicht selbstständige Geschäftsbereiche dieser Trägervereine. Weiterhin gibt es über 40 staatliche und nichtstaatliche „Kooperationspartner“ im Netzwerk „Tolerantes Brandenburg“. Federführend für die Umsetzung des genannten Handlungskonzepts und damit für das Beratungsnetzwerk in seiner Gesamtheit ist die in der Staatskanzlei angesiedelte Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“. Die Zuwendungen werden von der Landesregierung nach eigenen Angaben an die jeweiligen Trägervereine ausgereicht. Derzeit betragen die jährlichen Zuwendungen durch die Landesregierung an die Vereine des Beratungsnetzwerkes ca. 5 Mio. €.
Als wichtige Säule im schulunterstützenden Prozess stellt die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sechs Niederlassungen der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie Brandenburg (RAA Brandenburg) dar, die vom Land Brandenburg finanziert werden. Die RAA entwickelt Bildungsangebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur demokratischen Integration verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Ziele sind die Sensibilisierung und die Öffnung der Gesellschaft für kulturelle, religiöse und herkunftsbezogene Heterogenität. Die Zielgruppen reichen von Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen bis zur Verwaltung in den Kommunen und der brandenburgischen Polizei. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Förderung des demokratischen Engagements und die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen menschenverachtenden Ideologien. Die Fortbildungsarbeit und die Schulberatung der RAA richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und schulische Gremien, also auch an Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Die Angebote unterstützen die Schulen bei der langfristigen Entwicklung einer demokratischen und vielfaltsorientierten Schul- und Unterrichtskultur, bei der Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie der Stärkung demokratischer Handlungskompetenzen im Umgang mit antidemokratischen Einflüssen.

Hessen

Niedersachsen

Die Entwicklung der Kooperation von schulischer und außerschulischer Bildung durch die Etablierung nachhaltiger regionaler und überregionaler Partnerschaften stellt einen grundlegenden Schwerpunkt der Initiative „Demokratisch gestalten“ dar, mit der das niedersächsische Kultusministerium seit 2019 Schulen mit Blick auf die Weiterentwicklung von Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf vielfältige Weise unterstützt.

Im „Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule“ arbeiten seit Oktober 2021 97 Schulen in regionalen Netzwerken an konsensual abgestimmten Themen der Bildung für nachhaltige Entwicklung und der Demokratiebildung. Vier Planungsteams unterstützen das Netzwerk. Hier wirken Schulentwicklungsberatungen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, Referentinnen und Referenten des NLQ und des MK gemeinsam mit Vertretungen der Regionalen Kompetenzzentren und auch Bildungskoordinationen an der Gestaltung einer „Bildungslandschaft mit Zukunft“. Die Planungsteams bahnen auf der Grundlage der Bedarfe der Schulen die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern an. Hier bieten sich besonders Kooperationen zur Umsetzung globaler Partnerschaften, zur Gestaltung freier Lernräume in Schulen oder zur Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen an.

Bei dem Vorhaben „Ausgezeichneter Lernort Demokratiebildung in Niedersachsen“ werden außerschulische Lernorte durch das Niedersächsische Kultusministerium ausgewählt und zertifiziert, die in besonderer Weise dazu beitragen, in regionalen Kooperationen mit Schulen die Demokratiebildung zu stärken.
Das Niedersächsische Kultusministerium setzte 2021 mit der Stärkung der Politischen Bildung und Demokratiebildung einen weiteren Schwerpunkt in Bezug auf die drängenden Fragen und Themen unserer Zeit. Anlässlich des 75. Geburtstages des Bundeslandes Niedersachsen brachte die Maßnahme „75 Jahre Demokratie in Niedersachsen – Alles klar?!“ Schulen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern zusammen. Die Projekte setzten sich u. a. mit Fragen der Erinnerungskultur und Gedenkstätten, Antidiskriminierung und Vielfalt, der historisch-politischen Bildung sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung auseinander und entfalteten auch über das Jubiläumsjahr hinaus Wirkung.

Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen der Förderung von kommunalen Bildungslandschaften sollen verschiedene Lernorte in einem Netzwerk abgebildet werden und Kooperationen der unterschiedlichen Akteure gefördert werden. Seit 2011 wurden folgende Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen umgesetzt: “Bildung(s)gestalten” der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen (AGOT) NRW für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung durch freie Träger

  • „Kommunale Bildungslandschaft“ (KomBiLa) für die Offene Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Lippe
  • “Wir hier” des Landesjugendringes NRW zu Jugendverbänden und -ringen
  • „Praxisentwicklungsprojekt“ der Jugendämter vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL)
  • Einen Überblick bietet der „Kompass Bildungslandschaften NRW

Schleswig-Holstein

#LaWa_SH - landesweit einheitlicher Wahltermin für die kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen, eine Initiative der Jugendvertretungen in SH, unterstützt durch das Jugendministerium, den Landesbeauftragten für politische Bildung und die politischen Vertreter*innen.

"Zeit für Kinderrechte" in Kooperation mit dem Dt. Kinderschutzbund LV-SH

Das „demokratie:werk“ an der Kieler Forschungswerkstatt ist ein im Februar 2020 eröffnetes Schülerforschungslabor, das am Institut für Sozialwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, angesiedelt ist. Dort lernen Schülerinnen und Schüler auf experimentelle Weise verschiedene Aspekte von Demokratie und demokratischem Handeln kennen. Die Angebote fokussieren jeweils unterschiedliche thematische Schwerpunkte, wie beispielsweise demokratische Partizipation, Problemlösung oder Entscheidungsprozesse. Dabei ergänzen sich die fächerübergreifenden Ansätze sowohl inhaltlich als auch methodisch. Das demokratie:werk ist eine Kooperation zwischen dem Institut für Sozialwissenschaften-Politikwissenschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und der Kieler Forschungswerkstatt mit Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

  • Plattform für Engagement
  • div. Fachstellen für Jugenddemokratiebildung in mehreren Kreisen in SH, teilw. bei den KJR'en angesiedelt
  • Partnerschaften für Demokratie - Bundesprogramm-Projektpartner in SH bei div. freien Trägern
  • AG Demokratiebildung an Schule des Bildungsministeriums mit Vertretungen aus Verwaltung und von freien Trägern

Thüringen

  • Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage
  • Netzwerk für Demokratie und Courage

Zu Partizipation: Sensibilisierung junger Menschen für politische Fragen

Informationsanbieter und Beratungsstrukturen

Berlin

Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Brandenburg

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg, Landtag Brandenburg

Niedersachsen

Zentraler Anbieter von Informationen zu demokratischen Rechten und Werten ist die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung hat den Auftrag das demokratische und politische Bewusstsein der Menschen in Niedersachsen zu stärken und ihre aktive Beteiligung am politischen Leben fördern.

Nordrhein-Westfalen

Landeszentrale für politische Bildung (HP), die Jugendverbände und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Saarland

Das sind neben Schulen und der Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes auch das Landesdemokratiezentrum "Demokratie Leben"

Schleswig-Holstein

Thüringen

  • Landesschüler*innenvertretung
  • Servicestelle Mitbestimmung
  • Landesprogramm Denk Bunt!
  • Landesdemokratiezentrum
  • Landeszentrale für politische Bildung
  • JUGEND PRÄGT

Kontaktstellen für junge Menschen

Berlin

Brandenburg

Landesjugendring Brandenburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Mehr als 2.000 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gibt es in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Jugendzentren, Spielmobile und Abenteuerspielplätze stehen allen Kindern und Jugendlichen offen. Sie sind Treffpunkte und Kommunikationszentren für junge Menschen, ebenso wie Orte für Veranstaltungen, der niederschwelligen Hilfe und Beratung, der Kooperation mit der Schule und der kulturellen Jugendbildung. Die OKJA bietet bisher selten formelle Beteiligungsformen wie Delegation, Sprecherräte oder Vollversammlungen mit Abstimmungen. Ihr Potential ist vielmehr in informellen Räumen politischer Bildung zu sehen, die es jungen Menschen erlauben, sich selbst zu organisieren, situativ zu engagieren und konkrete Aktionen umzusetzen.

Außerdem gibt es in Nordrhein-Westfalen ca. 120 kommunale Jugendringstrukturen. Die Jugendverbände bilden so Strukturen von jungen Menschen, die von der Ortsebene bis auf die Landes- und Bundesebenen und teilweise bis auf die europäische Ebene demokratisch legitimierte Positionierungen ermöglichen.

Saarland

  • derzeit: Schulen, Schoolworker*innen, Kreisjugendämter, Jugendpfleger*innen in den Kommunen, Landesjugendring, Vereine, Wohlfahrtsverbände und weitere;
  • künftig auch die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 9a SGB VIII

Schleswig-Holstein

Thüringen

  • Jugendforen in den Partnerschaften für Demokratie
  • Servicestelle Mitbestimmung
  • Akademie für Kinder- und Jugendparlamente Thüringen
  • DKJG
  • Zentrale Ombudsstelle für Schüler*innen nach §28 Abs. 2a ThürSchulG (Anlaufstelle für Schüler*innen und Schüler*innenvertretungen, die in Konfliktfällen der Schüler*innenmitwirkung vermittelt
  • Dein Megafon – Unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen
  • JUGEND PRÄGT

Informationsportale für junge Menschen

Berlin

Informations- und Beteiligungsportal für Jugendliche

Brandenburg

Teilweise über die Landeszentrale für politische Bildung, Internet-Plattformen des Landesjugendringes Brandenburg „machs ab 16“ und „Jugend fragt nach“.

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

 Demokratieförderung Landesjugendring Nordrhein-Westfalen

Saarland

Homepage der Landesregierung, Homepage der Großregion

Schleswig-Holstein

  • über den Landesbeauftragten für politische Bildung sowie das Bildungsministerium (s.o.)
  • über den Landesjugendring und div. Kreisjugendringe

Thüringen

Zu Partizipation: E-Partizipation

Initiativen und Projekte im Bereich der E-Partizipation

Berlin

Die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Brandenburg

Verschiedene Projekte des Landesfachverbandes Medienbildung und der Landesarbeitsgemeinschaft kulturelle Jugendbildung. Projekt des Arbeitskreises der Stadt- und Kreisjugendringe mit Liquid Democracy e.V. zur demokratischen Mitgestaltung von Jugendlichen in ihren Organisationen im ländlichen Raum durch digitale Werkzeuge.

Hessen

Es liegt keine Übersicht über entsprechende Initiativen auf Ebene der Kommunen und freien Träger vor. Hingewiesen werden kann auf die Kommunikations- und Vernetzungspattform für Fachkräfte der Jugendarbeit, die über aktuelle Entwicklungen und Angebote im Feld der digitalen Jugendarbeit informiert.

Niedersachsen

Im Rahmen des in 2021 gestarteten Projekts „Pilotregion digitale Jugendbeteiligung“ bringt die Nds. Landeszentrale für politische Bildung gezielt Politik, Verwaltung und Praktikerinnen und Praktiker zusammen. Das Projekt erstreckt sich auf die Landkreise Verden, Diepholz, Wesermarsch, Osterholz, Oldenburg und die kreisfreie Stadt Delmenhorst.
Es zielt darauf ab, die Akzeptanz für Methoden und Ergebnisse digitaler Jugendbeteiligung in Politik und Verwaltung zu fördern, die Methodenkenntnisse der Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter auszubauen und insgesamt ein beteiligungsfreundliches Klima zu schaffen. Dies wird durch Netzwerkbildung, den Austausch über Wirkungsfelder und die Weiterbildung von hauptamtlichen Fachkräften erreicht. Im Juni 2022 wird die Pilotregion mit einem niedersachsenweiten Fachtag zum Thema digitale Jugendbeteiligung abgeschlossen.
Die Pilotregion digitale Jugendbeteiligung ist ein Angebot der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit dem Landesjugendamt Niedersachsen. Sie wird unterstützt vom Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e. V. Die Vorbereitungen laufen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. Vor Ort kooperiert die Landeszentrale mit der Stadt Verden, der Stadt Syke, der VHS Delmenhorst und dem Landkreis Verden.
Im Jahr 2022 wird das Projekt in einer weiteren Region fortgeführt.
Im Rahmen des Projekts „we decide – Jugend mischt mit“ (gefördert und initiiert im Rahmen des Programms Demokratie Leben!)  ist die Online-Beteiligungsplattform „we decide“ entstanden, die einfach und niedrigeschwellige Beteiligungsmethoden zur Verfügung stellt.

Newsletter Peer Education: In den vergangenen zwei Jahren hat das Niedersächsische Kultusministerium vielfältige Formate gefördert und unterstützt, die die 17 Nachhaltigkeitsziele für Schulen greifbar machen. Dabei ist deutlich geworden, dass die Schülerinnen und Schüler selbst größtes Interesse daran haben, die von ihnen als besonders wichtig erachteten Zukunftsthemen in freien Lernräumen und im Unterricht zu erarbeiten, Handlungsoptionen zu entwickeln und diese umzusetzen. Der außerschulische Lernstandort Peer-Leader-International hat die Materialien, Projekte, Workshops und Arbeitsergebnisse im Portal der Möglichkeiten zusammengefasst und für den selbsttätigen Gebrauch von Schülerinnen und Schülern aufbereitet.
Im Auftrag des MK bietet Peer-Leader-International Schulen in Niedersachsen die Möglichkeit, regelmäßige tagesaktuelle Impulse zur Arbeit mit dem Portal zu bekommen und so die wichtigen Zukunftsthemen im schulischen Kontext mit Leben und Handlung zu erfüllen und den Schülerinnen und Schülern Erfahrungsräume zu bieten die ihnen zeigen „Ich bin wichtig, ich kann etwas bewirken“, Gedanken, die gerade in der Pandemie die Selbstwirksamkeitserfahrungen der Schülerinnen und Schüler positiv verstärken.

Nordrhein-Westfalen

Gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und den Landesjugendämtern NRW wurde 2021 das Projekt jugend.digital.kommunal NRW gestartet. judiko NRW ist ein Qualifizierungsprogramm zur digitalen Jugendbeteiligung für Fachkräfte der Jugendämter, die für die Beteiligung junger Menschen in der Kommune verantwortlich sind. (Hessen Tabelle)

Saarland

Der Jugendserver-Saar ist ein Projekt des Landesjugendrings Saar.

Der Jugendserver-Saar informiert, macht Jugendarbeit öffentlich und vernetzt sie und ist Plattform für jugendkulturelle Initiativen. Er praktiziert Medienkompetenz in der Vielfalt des Begriffs durch das redaktionelle Arbeiten der engagierten Redakteur*innen, die Informationsbereitstellung auf dem Portal Jugendserver-Saar.de, die Herausgabe der regelmäßigen Broschüre ‚Offline‘, Projekte wie Datenparty.de, Tagungen zum Thema Social Media und Projekten zur Förderung von Medienkompetenz für Jugendliche sowie auch für alle in der Jugendarbeit Tätigen.

Schleswig-Holstein

Seit Beginn der Corona-Pandemie kommt dem Thema digitale Partizipation eine immer größere Bedeutung zu. Genutzt werden u.a. Etherpad/Yopad, Padlet, Surveymonkey, Pollynow, Mentimeter, Kahoot, Videokonferenztools und digitale Whiteboards und als größeres Beteiligungsinstrument das ePartool und das Barcamptool Camper. Die Jugendringe übernehmen dabei in vielen Fällen die Aufgabe, Tools bekanntzumachen, und legen einen besonderen Wert darauf, Tools nicht nur technisch vorzustellen, sondern sie v.a. im Sinne partizipativer Jugendarbeit niedrigschwellig einzuführen und methodisch angemessen einzusetzen.
In Kooperation mit der vom Jugendministerium finanziell geförderten Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V. (AKJS) veranstaltete der Landesjugendring u. a. eine Online-Weiterbildung zum Thema digitale Jugendbeteiligung. Darüber hinaus fanden verschiedene Fachveranstaltungen zum Thema statt, unter anderem dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag und dem Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit.
Die Synergien zwischen den Fachbereichen Medienpädagogik und Diversity/ Demokratiepädagogik konnten für die Fachstelle Demokratiepädagogik der AKJS produktiv genutzt werden. Durch die weitere Mitarbeit der AKJS im Netzwerk „jugend.beteiligen.jetzt“ konnten die dort entstandenen Materialien, Inhalte sowie Tools und Plattformen zusammen mit dem 2017 erarbeiteten „Curriculum digitale Jugendbeteiligung“ für Fortbildungen genutzt werden.
In einer mehrteiligen Fortbildung  für die Moderatorinnen und Moderatoren sowie Fachkräfte für Kinder- und Jugendbeteiligung in SH fanden vier ganztägige Workshops statt. Es wurden Bedingungen und Möglichkeiten der Beteiligung mit digitalen Mitteln an 30 Teilnehmende vermittelt.

Thüringen

Die digitale Beteiligung ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen und wird bereits in vielen landesweiten und kommunalen Projekten praktiziert. Hier gilt es konstant Hürden und Barrieren abzubauen um niedrigschwellige Beteiligung zu ermöglichen. Gleichzeitig muss E-Partizipation als ein Tool unter anderen verstanden und die Grenzen des Tools berücksichtig werden.

Zu Partizipation: Aktuelle Debatten und Reformen

Debatten zum Thema Beteiligung

Brandenburg

Die Interessenvertretung junger Menschen auf Landesebene ist ebenso eine offene Frage, wie die Frage nach einem Brandenburger Jugend-Check für Gesetzesvorhaben und die Erstellung einer Kinder- und Jugendstrategie.

Hessen

Es kann hierzu beispielhaft auf die veröffentlichten Protokolle des Landesjugendhilfeausschusses Hessen verwiesen werden.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine breite Debatte im Landtag, der Kinder- und Jugendkommission und im Rahmen des Gesamtkonzepts Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel, Beteiligung zu stärken.

Saarland

Partizipation war das Leitthema der Jugend- und Familienministerkonferenz 2021 und ist im Saarland wie bundesweit ein wichtiger Schwerpunkt in der künftigen Ausrichtung der Kinder- und Jugendpolitik.

Schleswig-Holstein

SH hat die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz über den Bundesrat befürwortet und auf dessen Umsetzung gedrängt und wird dieses Ziel auch weiter verfolgen.

Seit zwei Jahren ist das bestimmende Thema Auswirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen auf Kinder und Jugendliche.

Gründung des Vereins "Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung SH". Unterstützung durch das Landesjugendamt und künftiger Träger des Selbstvertretung von Jugendlichen aus der stationären Jugendhilfe.

Im Landtag wird die Einführung eines Jugendchecks mit Jugendbeteiligung diskutiert.

Thüringen

Änderung der Kommunalordnung (§ 26a ThürKO): die Kommunen sind hier aufgefordert die Beteiligung junger Menschen in der Hauptsatzung zu berücksichtigen.
Siehe auch Diskussion und Anträge zum Wahlalter 16 auf Landesebene.

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