Jugendarbeit

Qualität und Innovation in der Jugendarbeit

Qualitätssicherung

Auf die Frage, was eine gute Qualität von Kinder- und Jugendarbeit ausmacht, werden eine ganze Reihe von Dimensionen diskutiert. Sie reichen von ausreichender Quantität, Präventionswirkungen, Sicherstellung von Kinderschutz, inhaltlichen Wirkungen, wie der Förderung demokratischen Verhaltens, der Ermöglichung von Beteiligung bis zu den Bildungsgewinnen für junge Menschen. Als ein zentraler Maßstab für die Qualität der Jugendarbeit kann herangezogen werden, inwieweit sie auf die Interessen, Bedürfnisse und die Erfahrungen junger Menschen reagiert, und ihre Angebote für die jungen Menschen relevant sind. In § 11 (1) SGB VIII ist die Anknüpfung an den Interessen der jungen Menschen als Merkmal von Jugendarbeit festgeschrieben. In wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Rahmenkonzeptionen für die Jugendarbeit wird dies als ein Kernpunkt der Qualität von Jugendarbeit beschrieben. In der Kinder- und Jugendarbeit ist die Orientierung an den Wünschen der jungen Menschen bereits angelegt. Denn aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Kinder- und Jugendarbeit müssen die Angebote sich grundsätzlich an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen orientieren – ansonsten können die jungen Menschen „mit den Füßen abstimmen“ und die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit einfach nicht annehmen. Seit einer Reform des SGB VIII im Jahr 2021 schreibt das Gesetz zudem ausdrücklich vor, dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden müssen. Diese Ergänzung betont die inklusive Ausrichtung der Jugendarbeit als neues Qualitätsmerkmal.

In der Regel wird die Qualität der Jugendarbeit vor Ort nicht auf dem Weg speziell auf die Jugendarbeit gerichteter Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprogramme gesichert. Systematische bundesweite Erhebungen dazu, ob die Jugendarbeit den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen entspricht oder etwa, inwieweit die Jugendarbeit ihren Prinzipien in der Praxis gerecht wird, gibt es nicht. Allerdings wird seit 2015 im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik alle zwei Jahre eine umfassende Angebotsstatistik durchgeführt, die quantitative Daten zu Angeboten und Teilnehmenden der Jugendarbeit erhebt. Diese liefert aktuelle Zahlen zur Struktur und Nutzung der Jugendarbeit, ersetzt jedoch keine Bewertung der inhaltlichen Bedarfsdeckung oder Wirksamkeit der Angebote. Es bestehen auf den diversen politischen Ebenen verschiedene institutionalisierte Wege, auf die Strukturqualität der Jugendarbeit sowie auf die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit Einfluss zu nehmen.

Mit Blick auf die Qualität des Personals wird im SGB VIII das Fachkräftegebot formuliert, das unmittelbar für das Personal in den Jugendämtern, mittelbar aber auch für die freien Träger gilt. In den Ausführungsgesetzen der Bundesländer wird konkretisiert, welche Kriterien hauptberuflich tätige Personen erfüllen müssen, die in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe – darunter auch der Jugendarbeit – arbeiten. Neben der persönlichen Eignung sind einschlägige Ausbildungsabschlüsse notwendig. Die Jugendämter mit ihrer Gesamtverantwortung für die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben auch dafür Sorge zu tragen, dass einschlägig qualifiziertes Personal eingesetzt wird und insgesamt die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet wird. Für ehrenamtliches Personal, zum Beispiel in der Jugendverbandsarbeit, gilt das Fachkräftegebot nicht. Es bestehen jedoch auch für in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige Regelungen und Verfahren, die ihre Qualifikation und persönliche Eignung sicherstellen sollen. Ein Beispiel sind die sogenannten JULEICA-Ausbildungen (Mindestumfang 30 Stunden), in denen für die Jugendarbeit wichtige Qualifikationen vermittelt werden und nach deren Abschluss das Zertifikat der Jugendleiter:in-Card vergeben wird. Ein weiteres Beispiel sind gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass niemand, der bereits strafrechtlich im Sinne des § 72a SGB VIII durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder andere einschlägige Straftaten aufgefallen ist, in der Jugendarbeit tätig wird. Der zunehmende Fachkräftemangel im Arbeitsfeld stellt eine wachsende Herausforderung für die Qualitätsentwicklung dar: Einer bundesweiten Befragung von 2025 zufolge berichten 87 % der befragten Jugendarbeit-Träger von einem Mangel an Fachpersonal, und etwa drei von vier Einrichtungen mussten deshalb bereits Öffnungszeiten kürzen oder Angebote ganz ausfallen lassen. Zu den Gründen zählen unter anderem ungünstige Arbeitsbedingungen, fehlende Anerkennung des Berufsfeldes sowie der demografische Wandel. Zur Fachkräftegewinnung und -sicherung werden inzwischen Modellmaßnahmen erprobt, etwa Einstiegs- und Qualifizierungskurse für Quereinsteigende oder verstärkte Kooperationen mit Hochschulen, um mehr qualifiziertes Personal für die Jugendarbeit zu gewinnen.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes und die Landesjugendpläne haben insofern Einfluss auf die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit, als sie zum einen Mittel für hauptamtliche Stellen bei Trägern der Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen und zum anderen in ihren Bestimmungen bestimmte fachliche Entwicklungen, wie etwa eine interkulturelle Öffnung fördern. Außerdem werden auch neue Themen wie die digitale Transformation und die Inklusion junger Menschen verstärkt aufgegriffen und durch Programme und Fördermittel unterstützt. Zudem gibt es in Ländern wie auch in Kommunen Leitbilder und Rahmenkonzeptionen. Auf kommunaler Ebene tragen die kommunalen Jugendreferate, Jugendpfleger/-innen und die Jugendförderung (siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Jugendarbeit: Verwaltung und Steuerung von Jugendarbeit“) zur Sicherung der Qualität in der Jugendarbeit bei, indem sie die Einrichtungen, Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit fachlich und organisatorisch unterstützen und die Jugendarbeit vor Ort koordinieren.

Die örtlichen Kinder- und Jugendhilfeausschüsse sind Teil der kommunalen Jugendämter und entscheiden über die Ausgestaltung u.a. der Kinder- und Jugendarbeit mit und nehmen so auch Einfluss auf die Qualität und Bedarfsorientierung der Kinder- und Jugendarbeit. Vertreter/-innen aus der Kinder- und Jugendarbeit, aus den Jugendringen, den Jugendverbänden und weiteren Trägern, die in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit tätig sind, sind in der Regel neben Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Trägers und der freien Träger aus weiteren Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Mitglieder in diesen Ausschüssen. In vielen Kommunen gibt es in diesem Rahmen Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen zum Thema Jugendarbeit. Eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfeausschüsse ist die gesetzlich vorgeschriebene Jugendhilfeplanung. Sie soll sicherstellen, dass Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch der Kinder- und Jugendarbeit in ausreichender Zahl und qualitativ hochwertig zu Verfügung stehen. Viele Jugendämter finanzieren zusätzlich eigene Stellen bzw. Stellenanteile für die Jugendhilfeplanung. Das Bundesjugendkuratorium weist darauf hin, dass die Jugendhilfeplanung noch stärker als strategisches Instrument der Qualitätssteuerung genutzt werden sollte. Es empfiehlt die Planung weiterzuentwickeln und Qualitätsstandards transparent im föderalen Kontext zu diskutieren, anstatt sie implizit abzusenken.

Über diese institutionalisierten Wege zur Sicherung der Qualität und der fachlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit hinaus gibt es immer wieder Bestrebungen, Qualität zu messen und sichtbar zu machen. Sie sind gedacht als Grundlage für Qualitäts- und Wirksamkeitsdialoge, in denen sich auf kommunaler Ebene Einrichtungen, Träger, Jugendamt und jugendpolitische Steuerung austauschen (Deinet 2013, S. 523ff). Es ist aber nicht bekannt, wie verbreitet sie bundesweit sind.

Forschung und Evidenz zur Unterstützung der Jugendarbeit

An der Forschung sind maßgeblich Hochschulen und Forschungsinstitute beteiligt, die eine institutionelle Förderung aus Bundes- oder Landesmitteln erhalten. Angesiedelt ist die Jugendarbeit meist an den Lehrstühlen für Sozialpädagogik und/oder Soziale Arbeit. Nur wenige Lehrstühle legen jedoch einen Schwerpunkt auf die Jugendarbeit (für Details siehe Youth-Wiki-Kapitel „Jugendarbeit: Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit“). Die Forschung an den Lehrstühlen fokussiert sich einerseits auf die konzeptionellen Grundlagen der Jugendarbeit, ihr Funktionieren und ihre Rahmenbedingungen, und anderseits auf die Frage, wie Jugendarbeit auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagiert. Von größerer Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und Debatte zu Kinder- und Jugendarbeit sind beispielweise der Forschungsverbund von Deutschem Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund sowie die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. So untersucht die HAW Hamburg etwa die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Krisenzeiten und Fragen der Inklusion.

Das Deutsche Jugendinstitut hat, als größtes sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut zu den Themen Kindheit, Familie und Jugend in Deutschland, eine lange Tradition in der Forschung zur Jugendarbeit. In diesem Kontext sei insbesondere auf das Projekt „Jugendhilfe und Sozialer Wandel“ hingewiesen, das regelmäßig Befragungen bei Organisationen der Jugendarbeit durchführt. Dieses langfristig angelegte DJI-Projekt läuft von 2014 bis 2029 und erhebt wiederholt bundesweit Strukturdaten, z. B. in Form von Befragungen bei Jugendämtern (zuletzt 2022) und Jugendverbänden (2024).

Zur Jugendarbeit in Europa wird insbesondere an zwei Stellen geforscht. Erstens wird am Deutschen Jugendinstitut von 2019 bis 2025 in der Arbeitsstelle für europäische Jugendpolitik unter anderem zu Youth Work im europäischen Kontext geforscht. Zweitens wurde im September 2019 an der Technischen Hochschule Köln der Jean-Monnet-Lehrstuhl „Bildung und Jugendarbeit in Europa“ eingerichtet.

Zur Stärkung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Feld der Kinder- und Jugendarbeit und zu einem Austausch zu wissenschaftlichen Entwicklungen in Lehre und Forschung wurde die Idee geboren, ein Wissenschaftsnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit zu gründen. Das Wissenschaftsnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit wurde 2021 gegründet. Es will allen Interessierten eine Plattform für die Vernetzung bieten. Es ist eng verbunden mit dem bereits 2019 gegründeten Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit, das Akteure der Praxis auf Bundesebene vernetzt.
Im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerks Kinder- und Jugendarbeit gibt es Arbeitsgruppen zu folgenden Themen:

  • Internationalisierung/Europäisierung/Vergleichende Youth Work
  • Bezüge zwischen Wissenschaft und Praxis
  • Forschung
  • Jugendarbeit in Zeiten einer sozial-ökologischen Transformation

Auch auf Landesebene findet Forschung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit statt. Je nach Bundesland werden dabei unterschiedliche thematische Akzente gesetzt – von der Digitalisierung über politische Bildung und Krisenbewältigung bis hin zur Inklusion – stets mit dem Ziel, die Qualität der Jugendarbeit vor Ort zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Vom Landesjugendamt Sachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen wurde von 20218 bis 2024 das Projekt „Smarte Jugendarbeit Sachsen“ gefördert, das ein forschungsbasiertes Konzept für die Anpassung der Jugendarbeit an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters unter der Beteiligung von Fachkräften und Jugendlichen entwickelte. In NRW lief von 2021 bis 2024 das Praxisforschungsprojekt „momente“, koordiniert von der TH Köln und gefördert vom Landesjugendministerium (MKFFI). Das dreijährige Projekt zielte darauf ab, konzeptionelle Grundlagen für politische Bildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten. Untersucht wurde, wie sogenannte „Momente des Politischen“ im Alltag offener Jugendeinrichtungen erkannt und gestärkt werden können. An der Universität Göttingen wurde bis 2018 in Kooperation mit dem Queeren Netzwerk Niedersachsen und dem Landesjugendring Niedersachsen eine vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte Studie durchgeführt, in der Handlungsempfehlungen für die Praxis der Jugendarbeit mit LSBTQ*-Jugendlichen mit besonderer Berücksichtigung regionaler Herausforderungen in Niedersachsen entwickelt wurden. Das Thüringer Sozialministerium hat in Kooperation mit dem Landesjugendring Thüringen 2024 eine Studie zur Inklusion in der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit in Auftrag gegeben. Mittels einer Befragung wurde der Umsetzungsstand der Inklusion von Jugendlichen mit Behinderung in Angeboten der Jugendarbeit erhoben. Die Auswertung zeigte, dass die Verwirklichung inklusiver Angebote ein umfassendes Engagement auf finanzieller, personeller, struktureller und methodischer Ebene erfordert. Aus den Befunden wurden mehrere Handlungsleitlinien abgeleitet, um die Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen in der Jugendarbeit weiter zu verbessern. Als Konsequenz plant das Ministerium, eine Fachstelle Inklusion für die Jugendarbeit einzurichten, die Praxisakteure bei der Umsetzung beratend unterstützen soll.

Die Landesregierung Hessen finanzierte eine bis Februar 2024 angelegte Studie der Frankfurt University of Applied Sciences zu inklusiver Ausgestaltung kommunaler Jugendarbeit. Die Studie erforschte Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten, an denen junge Menschen mit Behinderung aktiv teilhaben können. Mit der Entwicklung von Best-Practice-Beispielen und pragmatisch umsetzbarer Lösungen gab die Studie Impulse und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.

Neben der Forschung von Hochschulen und Forschungsinstituten sind es insbesondere auch die Verbände bzw. Träger selbst, die sowohl Forschung finanzieren als auch selbst durchführen. Ein Beispiel ist die Forschungsabteilung der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej). Neben der Publikation von aej-Studien, worin konzeptionelle Ansätze für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit diskutiert werden, beschäftigt sich die Forschungsabteilung mit Grundsatzfragen der evangelischen Jugendarbeit und organisiert in regelmäßigen Abständen das Forum Wissenschaft und Praxis, um den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Ein weiteres Beispiel ist das Deutsch-Französische Jugendwerk, das eine eigene Forschungsabteilung hat, und sich sowohl mit der Weiterentwicklung und Evaluation von pädagogischen Konzepten als auch mit Fragenstellungen zur Jugend in Europa beschäftigt.

Über Forschungsdaten hinaus werden in der amtlichen Statistik bundesweit Daten zur Jugendarbeit auf der kommunalen Ebene (z.B. Personal, Anzahl der Einrichtungen, Finanzierung) gesammelt. Bestrebungen, mehr Daten über die Jugendarbeit zu sammeln, wurden in den letzten Jahren verstärkt. Dies findet zum Beispiel seinen Niederschlag in einer überarbeiteten Fassung der amtlichen Statistik, die jetzt auch Informationen zu den Angeboten der Jugendarbeit umfasst. Auch in den meisten Ländern stehen Daten auf Landesebene zu Verfügung.

Auf kommunaler Ebene werden in manchen Kommunen über die amtliche Statistik hinaus, u.a. für Planungszwecke, Daten über die Jugendarbeit erfasst. Eine bundesweite Übersicht über diese kommunalen Daten liegt nicht vor.

Alle vier Jahre erscheint der Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der verschiedene Aspekte der Jugendarbeit evaluiert. So wurde im 16. Kinder- und Jugendbericht (2020) die Förderung der demokratischen Bildung junger Menschen als Schwerpunkt behandelt. Auch in den Bundesländern werden regelmäßig eigene Kinder- und Jugendberichte erstellt.

Die Heterogenität der Akteure, die auf unterschiedlichen Ebenen Verantwortung für Jugendarbeit übernehmen (siehe dazu Youth-Wiki-Kapitel „Jugendarbeit: Verwaltung und Steuerung von Jugendarbeit“) spiegelt sich auch in der Finanzierung der Forschung wider. Forschung wird auf Bundes-, auf Landes- und auf kommunaler Ebene finanziert und durchgeführt. Neben einer institutionellen Förderung von Hochschulen und Forschungsinstituten werden viele Studien in den Hochschulen und Forschungsinstituten über Drittmittel gefördert. Diese Fördergelder werden maßgeblich über Bundesmittel (z.B. Kinder- und Jugendplan des Bundes) und Ländermittel (z.B. Jugendförderpläne) eingeworben und ggf. durch Gelder der Europäischen Union ergänzt. Auch Stiftungen (z.B. Aktion Mensch, Deutsche Telekom Stiftung, Deutsche Forschungsgemeinschaft) und Jugendverbände selbst sind maßgeblich an der Finanzierung von Forschungsprojekten zur Jugendarbeit beteiligt. Die Forschungsprojekte werden sowohl von einzelnen Hochschulen und Forschungsinstituten als auch in Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen durchgeführt. Angesichts der Komplexität des Feldes (siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Jugendarbeit: Verwaltung und Steuerung von Jugendarbeit“) und der daraus folgenden Vielfalt der Forschungslandschaft gibt es keine zentrale Stelle, wo alle Forschungsergebnisse und Daten aus allen Ebenen gesammelt werden. Allerdings tragen Vernetzungsinitiativen – wie das Bundesnetzwerk und Wissenschaftsnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit sowie die im Bonn-Prozess eingerichtete Transferstelle zur European Youth Work Agenda – dazu bei, den Austausch und Überblick zu verbessern.

Partizipative Jugendarbeit

Die Grundmaxime der deutschen Jugendarbeit ist, dass sie von und für junge Menschen gestaltet wird. Dies bedeutet auch, dass Partizipation in Deutschland nicht nur als Teilhabe an Jugendarbeit verstanden wird, sondern dass auch bzw. gerade die Selbstorganisation junger Menschen als Form der Partizipation verstanden wird. Partizipation ist damit ein wesentlicher Bestandteil von Jugendarbeit und auch gesetzlich verankert in § 11 SGB VIII. Junge Menschen sollen demnach an der Planung, Durchführung und Evaluation von Projekten der Jugendarbeit teilnehmen, und bestimmen so das Programm der Jugendarbeit.

Neben dieser direkten Form der Partizipation junger Menschen, die sich vor allem auf die konkrete Organisation und Durchführung der Jugendarbeit bezieht, findet auf allen Ebenen auch eine indirekte Partizipation junger Menschen über ausgewählte Organisationen statt. Diese Funktion der Interessensvertretung ist für die Jugendverbände in § 12.2 SGB VIII festgeschrieben (siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Partizipation“). So ist die Partizipation junger Menschen an der Ausgestaltung der Jugendarbeit über die Arbeit der kommunalen und Landesjugendringe in den Jugendhilfeausschüssen und im Verfahren der Jugendhilfeplanung institutionalisiert. Auf Bundesebene ist der Deutsche Bundesjugendring an der Gestaltung von Jugendpolitik beteiligt (siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Partizipation: Vertretungsorgane Jugendlicher“). Über die Jugendverbände hinaus begreifen auch andere öffentliche und freie Träger der Jugendarbeit ihre Arbeit als eine Anwaltsfunktion, die die Interessen junger Menschen auf der kommunalen, Länder- und Bundesebene gegenüber anderen Akteuren und Politikfeldern vertritt.

"Smarte" Jugendarbeit: Jugendarbeit in der digitalen Welt

Während Jugendarbeit auf der kommunalen Ebene ansetzt, werden Digitalisierungsstrategien vor allem auf der Bundes- und Länderebene diskutiert. Diese Strategien haben eine allgemeine Ausrichtung, so dass von einer spezifisch auf Jugendarbeit ausgerichteten Digitalisierungsstrategie keine Rede sein kann. Seit März 2018 hatte die Bundesregierung zunächst eine Staatsministerin für Digitalisierung; aktuell wird das Thema in einem eigenständigen Digitalministerium vorangetrieben. 2022 verabschiedete die Bundesregierung eine umfassende Digitalstrategie, die u.a. Bildung, Jugend und gesellschaftliche Teilhabe adressiert. Seit März 2018 hatte die Bundesregierung zunächst eine Staatsministerin für Digitalisierung; aktuell wird das Thema in einem eigenständigen Digitalministerium vorangetrieben. 2022 verabschiedete die Bundesregierung eine umfassende Digitalstrategie, die u.a. Bildung, Jugend und gesellschaftliche Teilhabe adressiert. Die vom BMBFSFJ geförderte Initiative “Gutes Aufwachsen mit Medien” unterstützt Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auch Fragen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, die letztendlich den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zugutekommen, werden im Rahmen von Digitalisierungsstrategien diskutiert. Zudem hat die Corona-Pandemie die Bedeutung digitaler Zugänge stark verdeutlicht und entsprechende Bundesprogramme (z. B. das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ mit Mitteln für digitale Ausstattung) angestoßen.

Auf Länderebene sind eigene Digitalisierungsstrategien vorhanden. Mit zusätzlichen Förderprogrammen wird die Digitalisierung der Jugendarbeit teils gezielt unterstützt. So hat Nordrhein-Westfalen mit dem Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ während der Pandemie über 650 Projekte in der sozialen Arbeit (inklusive Jugendarbeit) mit insgesamt rund 42 Mio. Euro gefördert. Auch andere Länder setzen Schwerpunkte: In Niedersachsen wurde etwa im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ die Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit mit 2,5 Mio. Euro gefördert.

In Berlin gibt es zwar keine eigene Digitalisierungsstrategie aber verschiedene Landesprogramme der Medienbildung wie z.B. das Landesprogramm „jugendnetz-berlin“. Ziel der Förderung ist, Kindern und Jugendlichen Zugang und kritischen Umgang mit den neuen Medien zu ermöglichen, jugendliche Mitmachmedien und Modelle zur ePartizipation zu entwickeln und regionale und überregionale Projekte und Initiativen zu unterstützen und zu vernetzen.

Ein wichtiges Thema, das bei der Digitalisierung der Jugendarbeit diskutiert wird, ist die Frage nach Fortbildungen für Fachkräfte. Dabei geht es sowohl darum, Fachkräfte in konkreten Medienkompetenzen und Medienangeboten weiterzubilden, als auch um die Frage, wie digitale Formate die Praxis der Jugendarbeit unterstützen können und/oder neue Potenziale der Jugendarbeit freilegen können. Eine wichtige Rolle spielt die Jugendarbeit, wenn es darum geht, junge Menschen beim Erwerb von Medienkompetenzen zu unterstützen und gleichzeitig Beratung zu Gefahren und zur Nutzung, aber auch zu digitaler Sucht, anzubieten (siehe auch Youth-Wiki-Kapitel „Allgemeine und berufliche Bildung: Medienkompetenz und sicherer Umgang mit den neuen Medien“). So betont die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, dass Jugendarbeit und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden müssen, um ein gutes Aufwachsen mit digitalen Medien zu ermöglichen.

Durch die Pandemie hat die „digitale Jugendarbeit“ einen Schub erhalten – Erfahrungen mit Online-Jugendtreffs, digitalen Workshops und hybriden Formaten haben gezeigt, dass vieles möglich ist. Neue Formate und Tools bereichern mittlerweile die Jugendarbeit in der digitalen Welt. Die App Actionbound etwa ermöglicht es, digitale Schatzsuchen und interaktive Rallyes selbst zu gestalten, um Lernen spielerisch zu gestalten. Auch sogenannte Serious Games, also “ernste” digitale Spiele, z. B. in Rahmen von Politischer Bildung finden ihren Platz in Projekten der Jugendarbeit. Gleichzeitig zeigt sich, dass rein digitale Angebote persönliche Treffen nicht vollständig ersetzen können: Erste Studien während der Corona-Zeit belegten, dass viele Jugendliche Online-Angebote zwar nutzen, darin aber keinen vollwertigen Ersatz für reale Treffen sehen. Die Zukunft liegt daher voraussichtlich in einem ausgewogenen Mix: Jugendarbeit, die digitale Kanäle gezielt nutzt, ohne die unmittelbare Begegnung aus den Augen zu verlieren.
Nicht zuletzt müssen in der Jugendarbeit die Kommunikationswege an die Lebenswelt junger Menschen angepasst werden. Jugendliche erreicht man heute über soziale Plattformen wie TikTok oder Instagram. Auch die Ansprache über Streaming-Plattformen wird genutzt – so streamen manche Jugendzentren regelmäßig auf Twitch, um jugendrelevante Themen zu diskutieren und den Dialog mit Jugendlichen im Chat zu ermöglichen. Die Erfahrungen aus Pandemie und Projekten zeigen: Das „Digitale“ ist nicht mehr wegzudenken, sondern integraler Bestandteil zeitgemäßer Jugendarbeit.
 

Beispiele guter Praxis auf Bundeslandebene: 
  • Digital Streetwork erkennt die große Bedeutung digitaler Medien und Onlinewelten für junge Menschen und setzt konzeptionell an dem Ort an, an dem die meisten von ihnen stetig anzutreffen sind: im Netz. Bis zu 14 Digital Streetworker:innen sind aktiv auf allen derzeitig jugendrelevanten Onlineplattformen und nutzen das Gesprächspotential u.a. beim gemeinsamen Gaming. Das Modellprojekt des Bayerischen Jugendrings wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finanziert. Es ist ein niedrigschwelliges, anonymes und kostenfreies Gesprächs-, Beratungs- und Beziehungsangebot für alle junge Menschen (14-27 Jahre) in Bayern.
  • Die im Januar 2024 veröffentlichte Jugend-App „Yoggl“ bietet einen niedrigschwelligen und lebensweltnahen Zugang für junge Menschen zur sächsischen Jugendhilfelandschaft und damit neue Teilhabemöglichkeiten. Funktionen sind eine Suche von Angeboten der Jugendhäuser und Beratungsstellen, eine interaktive Karte, ein filterbarer Veranstaltungskalender, lokale Ausbildungs- und Nebenjobangebote sowie selbst kreierter Content. Gleichzeitig stellt die Jugend-App auch ein alltagsnahes Werkzeug für sozialpädagogische Fachkräfte (sekundäre Zielgruppe) dar, welches es ihnen ermöglicht die Heranwachsenden gezielt zu erreichen (hinsichtlich Alter und Lokalität). 

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.