Jugendarbeit
Anerkennung und Validierung der durch Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen
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Bestehende Regelungen
Grundsätzlich ist die Bedeutung der Jugendarbeit als Gelegenheitsstruktur für das non-formale und informelle Lernen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland unumstritten. Dies wird immer wieder unter anderem durch die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung (z.B. 17. Kinder- und Jugendbericht 2024) sowie die Bildungsberichterstattung auf Bundesebene (vgl. Autoren:innengruppe Bildungsberichterstattung 2024) hervorgehoben.
Nichtsdestotrotz gibt es in Deutschland eine Debatte über die Effekte und vor allem auch negativen Folgewirkungen einer formalen Anerkennung der durch non-formales und informelles Lernen in der Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen. Dabei werden folgende Aspekte als möglicherweise negative Folgenwirkungen diskutiert: Erstens das in der Jugendarbeit Gelernte bzw. Angeeignete muss, um sichtbar zu werden, auch messbar sein. Was dazu führt, dass alle Fähigkeiten, die nicht oder nur bedingt messbar gemacht werden können, keine Anerkennung finden. Eine formale Anerkennung des Gelernten bzw. Angeeigneten betont primär Verwertungsperspektiven, die nicht dem eigenständigen Bildungsauftrag der Jugendarbeit in Deutschland entsprechen. Diese als „Verzweckung“ bezeichnete Betrachtungsweise steht dem in der deutschen Jugendarbeit hochgehaltenen Ideal des selbstbestimmten – und damit de facto unvorherbestimmten – Inhalts des in der Jugendarbeit Lern- bzw. Aneignungsbaren gegenüber.
Es gibt verschiedene Formen der Anerkennung von Fähigkeiten, die in der Jugendarbeit erworben wurden (siehe dazu Baumbast et al. 2014). Verbreitet sind Teilnahmebestätigungen von Maßnahmen, Kursen oder Formen des Austausches. Engagementnachweise dokumentieren die wahrgenommenen Aufgaben und ggfs. eine Beschreibung der gelernten Kompetenzen. Dabei gibt es Engagementnachweise, die von den Engagierten selbst ausgefüllt werden, und Ausweise, die von den Trägern, in deren Verantwortlichkeit das Engagement stattfand, ausgefüllt werden. Die bundesweit eingesetzte – wenn auch nicht nach bundesweit einheitlichen Kriterien vergebene – Jugendleiter:innen-Card „JULEICA“ ist ein Beispiel für letztere Ausweise. Die JULEICA unterscheidet sich insofern von Engagementnachweisen, als dass der Erwerb der JULEICA an sich bereits an Qualifikationsvoraussetzungen gebunden ist (z.B. Teilnahme an einem Kurs). JULEICA-Besitzer:innen dokumentieren so das Vorliegen der Mindestvoraussetzungen, die dem Erwerb des Ausweises zugrunde liegen sowie Tätigkeiten im Bereich der Jugendleitung, die weitere Kompetenzerwerbe ermöglichen. Kompetenznachweise dokumentieren – nach unterschiedlichen Verfahren (z.B. Feststellung im Dialog, selbstreflexive Bewusstmachung des Gelernten bzw. Angeeigneten oder Test- und Assessmentverfahren) – explizit das in der Jugendarbeit Gelernte bzw. Angeeignete. Der Kompetenznachweis International (KNI) macht die im Rahmen von internationalen Jugendbegegnungen erworbenen Fähigkeiten und das Engagement junger Menschen im Ausland sichtbar (vgl. IJAB Nachweise international).
Die verschiedenen Formen der Anerkennung von Fähigkeiten sind mit Ausnahme der JULEICA nicht bundeseinheitlich vorhanden. Auch auf der örtlichen Ebene gibt es ein breites Spektrum der Anerkennungsformen freiwilligen Engagements.
Fort- und Weiterbildung sind ein Weg, Fähigkeiten von freiwillig Engagierten in spezifischen Bereichen (weiter) zu entwickeln. Zahlreiche Bundesländer fördern Aus- und Fortbildungen für Engagierte in der Kinder- und Jugendarbeit. Auf der örtlichen Ebene hängt es stark von der jeweiligen Prioritätensetzung der lokalen Politik und der Träger ab, inwiefern Engagierten solche Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Freistellungen von Arbeitnehmer:innen für freiwilliges Engagement in der Jugendarbeit sind eine Form der gesellschaftlichen Anerkennung des Geleisteten. Auf Bundesebene gibt es keine Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen zur Mitwirkung in der Jugendarbeit. Die einzelnen Bundesländer haben jedoch (unterschiedliche) Regelungen zur Freistellung, da diese als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Freistellung unbezahlt. Auf Antrag gibt es in der Regel für bis zu maximal 12 Arbeitstage eine Freistellung von Arbeitnehmer:innen zur Mitwirkung in der Jugendarbeit (vgl. JULEICA).
Für den Erhalt von staatlichen Zuwendungen für die Finanzierung von Jugendarbeit müssen die antragstellenden Organisationen einen angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung leisten. Dieser kann auch durch den Arbeitseinsatz ehrenamtlich Tätiger erbracht werden. Auch dies ist eine Form, gesellschaftliche Wertschätzung für das Engagement in der Jugendarbeit zum Ausdruck zu bringen.
Kompetenzen
Die Bedeutung von Jugendarbeit für den Erwerb von Fähigkeiten durch Kinder und Jugendliche wird in verschiedenen Bundesberichten und Stellungnahmen von Dachorganisationen der Jugendarbeit immer wieder betont. Dabei wird hervorgehoben, dass dort Gelegenheiten zur Aneignung geboten werden, die es in dieser Form in der Schule, Familie oder dem Freundeskreis nicht gibt. Diese Gelegenheiten werden insbesondere als geeignet angesehen, neben den personalen, sozialen Kompetenzen und dem Üben von Verantwortungsübernahme das Erlernen demokratischer Kompetenzen und den Erwerb von Fähigkeiten des Organisierens (z.B. Management, Leiten, Planen) zu unterstützen. Nach Selbstauskünften von Engagierten in diversen Studien blicken diese positiv auf ihre Erfahrungen in der Jugendarbeit zurück. Darüber hinaus geben sie im Rückblick auch oft an, ihre Fähigkeiten durch ihr Engagement vertieft oder erweitert zu haben (z.B. Düx et al. 2008).
Aktuelle Analysen bestätigen diese Einschätzungen. So zeigt das Whitepaper der Deutsche Telekom Stiftung (2021), dass Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in besonderem Maße als Orte des Erfahrungslernens wahrgenommen werden. Besonders deutlich wird, dass offene Einrichtungen gerade für junge Menschen aus benachteiligten Lebenslagen wichtige Lerngelegenheiten bieten: Viele Einrichtungen mit einer entsprechenden Zielgruppe setzen überdurchschnittlich häufig auf Angebote wie Bewerbungstrainings oder Hausaufgabenbegleitung, was den Beitrag der Jugendarbeit zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit unterstreicht. Die Telekom Stiftung hebt außerdem hervor, dass solche Lern- und Bildungsprozesse vor allem dann wirksam werden, wenn Jugendarbeit als „offene Lernwelt“ verstanden wird, in der junge Menschen sich selbstorganisiert erproben können – und betont deshalb den Bedarf an gut qualifiziertem Personal, stabilen Rahmenbedingungen und verlässlicher Finanzierung, um diese Bildungswirkungen langfristig zu sichern.
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.