Jugendarbeit
Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit
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Status laut nationaler Gesetzgebung
Sowohl in der verbandlichen als auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es in Deutschland neben einer hohen Anzahl freiwillig Engagierter auch hauptberufliche Mitarbeiter/-innen. Die (Qualifikations-) Anforderungen unterscheiden sich zwischen Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten.
§ 72 SGB VIII regelt auf Bundesebene die Grundsätze der Qualifikation von hauptberuflichen Mitarbeiter(inne)n in der Kinder- und Jugendhilfe. Dies gilt auch für die Jugendarbeit. Zugleich hat der Bundesgesetzgeber auf allzu strikte und konkrete Vorgaben verzichtet, um die Personalhoheit als Element der kommunalen Selbstverwaltung nicht zu gefährden. Zudem ist es für den Gesetzgeber auch nicht leistbar, für die Vielzahl von Aufgaben Anforderungsprofile in einem Gesetz zu definieren. Vielmehr ist es der Fachlichkeit der einzelnen Praxisfelder überlassen, Fachstandards zu definieren. In dem Gesetz werden zwei grundsätzliche Kriterien benannt: erstens die persönliche Eignung und zweitens die fachliche Ausbildung. Das Kriterium der persönlichen Eignung ist nicht weiter spezifiziert und öffnet damit Interpretationsspielräume. Es zielt auf die in sozialen Berufen notwendigen Eigenschaften wie etwa Glaubwürdigkeit, Empathie, Belastbarkeit, Verantwortlichkeit und Offenheit. Das zweite Kriterium der fachlichen Ausbildung verweist zwar nicht auf eine spezielle Ausbildung, aber auf eine Ausbildung, die dazu befähigt, die jeweils durch den Einsatzbereich bestimmten Aufgaben zu bewältigen. Personen, die diese beiden Kriterien erfüllen, werden als Fachkräfte bezeichnet. Neben den Fachkräften können hauptberuflich auch Personen tätig sein, die aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Als Regelfall gilt der Einsatz von Fachkräften. Unabhängig von diesen Regelungen können die öffentlichen Träger auf kommunaler Ebene in Förder- und/oder Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungserbringern konkretere oder auch darüberhinausgehende Anforderungen an das hauptberufliche Personal in der Jugendarbeit formulieren.
Auf Bundesebene ist im SGB VIII für die hauptberuflich Tätigen eine weitere Bedingung für eine Tätigkeit in der Jugendarbeit formuliert. In § 72a SGB VIII sind Umstände beschrieben, die zu einem Ausschluss von bereits Tätigen sowie von Personen, die in dem Arbeitsfeld der Jugendarbeit tätig werden wollen, führen. Dort ist festgehalten, dass Personen, die wegen bestimmter Straftaten (insbesondere im Bereich von Sexualdelikten) rechtskräftig verurteilt worden sind, nicht in der Jugendarbeit tätig sein dürfen. Zu diesem Zweck sind die Träger der Jugendarbeit verpflichtet, in regelmäßigen Abständen durch Vorlage eines entsprechenden Führungszeugnisses zu prüfen, dass keine Gründe für einen Tätigkeitsausschluss vorliegen.
Auch freiwillig in der Jugendarbeit Engagierte müssen nach § 72a SGB VIII in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus sind auf Bundesebene keine Kriterien für ein freiwilliges Engagement in der Jugendarbeit formuliert.
Die Unterscheidung zwischen hauptberuflichem Personal und freiwillig Engagierten ist konstitutiv für das Grundverständnis der Aufgaben der Jugendarbeit in Deutschland. Das Prinzip „von und für Jugendliche“ bringt dies zum Ausdruck. Insbesondere in der verbandlichen Jugendarbeit steht das hauptberufliche Personal im Dienst der freiwillig Engagierten und der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Die fast ausschließlich mit freiwillig Engagierten besetzten Vorstände der Jugendverbände bestimmen Aktivitäten und Ausrichtung der Jugendverbände. In den Einrichtungen und Diensten der offenen Jugendarbeit sollen die Hauptberuflichen im Sinne der Bedürfnisse und Wünsche der Kinder- und Jugendlichen agieren. Hier haben sie die Funktion, freiwillig Engagierten wie auch Besucher*innen Möglichkeitsräume für Bildungs- und Entwicklungsprozesse zu eröffnen.
Quantitativ sind sowohl in der offenen Kinder- und Jugendarbeit als auch in der verbandlichen Jugendarbeit deutlich mehr freiwillig Engagierte als hauptberufliches Personal tätig. Der Anteil der Jugendverbände, die ohne hauptberufliches Personal agieren, ist höher als in den Einrichtungen und Diensten der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Bildung, Fortbildung und Anerkennung von Kompetenzen
Die größte Gruppe der hauptberuflich in der Jugendarbeit Tätigen stellen Absolvent(inn)en von Fachhochschulen (universities of applied sciences), die Sozialpädagog(inn)en und Sozialarbeiter/-innen, dar (33%). Die zweitgrößte Gruppe (22%) bilden die an Fachschulen als Erzieher/-in ausgebildeten Personen (vgl. Statistisches Bundesamt 2022).
Das Thema Jugendarbeit wird in den meisten Studiengängen an den Hochschulen nicht explizit in den Fokus genommen. Insgesamt gibt es in Deutschland von 603 Studiengängen mit Bezug zur Sozialen Arbeit nur zwei Bachelorstudiengänge mit dem Wort Jugendarbeit in der Studiengangsbezeichnung (Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten und Duale Hochschule Baden-Württemberg). Keiner der 376 Masterstudiengänge mit Bezug zur Sozialen Arbeit hat das Thema Jugendarbeit in ihre Studiengangsbezeichnung aufgenommen. Auch wenn die Hochschulen das Thema Jugendarbeit nur selten explizit zum Gegenstand der Ausbildung machen, so qualifizieren insbesondere die Studiengänge sozialer Berufe, wie z.B. Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik und Erziehungswissenschaften, (auch) für die Jugendarbeit, indem zentrale methodische und inhaltliche Kompetenzen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. Absolventen dieser Studiengänge werden deshalb dann auch im Sinne des oben genannten Fachkräftegebots (§ 72 SGB VIII) als Fachkräfte betrachtet (BAGLJÄ 2005).
Die Gruppe der an Fachschulen ausgebildeten Erzieher/-innen stellt die zweitgrößte Ausbildungsgruppe der Hauptberuflichen in der Jugendarbeit dar. Mit einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) ist mit der Ausbildung von Erzieher(inne)n eine für verschiedene sozialpädagogische Arbeitsfelder übergreifende Berufsqualifikation (Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung / Heimerziehung, Ganztagsschule) entstanden. Aufgrund des breit angelegten Portfolios wird sie auch als Breitbandausbildung bezeichnet (Leygraf 2012, S. 21). Da die Ausbildungsgänge nicht normiert sind, variieren die jeweiligen Anteile, die die Arbeitsfelder während der Ausbildung einnehmen, stark zwischen den Fachschulen und über die Länder hinweg (siehe dazu z.B. Janssen 2010). Innerhalb der Ausbildung besteht für die Schüler/-innen die Möglichkeit einer Schwerpunktsetzung auf einzelne Arbeitsfelder.
Professionelle Jugendarbeiter/-innen können sich zusätzlich zu ihrer formalen Ausbildung oder ihrem abgeschlossenen Studium durch informelle oder formale Fortbildungen weiterqualifizieren und zusätzliche Zertifikate erwerben.
Der Fachkräfteaustausch, ob in Form von Arbeitsgruppen, Fachtagungen oder Fort- und Weiterbildungen, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Jugendarbeit und findet auf allen Ebenen statt. Ziel des Fachkräfteaustausches ist, neben der individuellen Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, auch die Qualitätsentwicklung der Jugendarbeit. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterentwicklung der Kompetenzen der Fachkräfte können die hohen Standards der Jugendarbeit in Deutschland gewahrt werden.
Auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene sind es vor allem eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen und Tagungen, die zum Austausch beitragen (siehe zur Quantifizierung und Themen in der Empirie der offenen Jugendarbeit Zankl 2019 sowie zur verbandlichen Jugendarbeit Seckinger u. a. 2009, S. 45ff). Hier wird insbesondere über regionale Trainings, Fort- und Weiterbildungen zu aktuellen Themen der Jugendarbeit der Austausch zwischen Fachkräfte verschiedener Organisationen gefördert. Die Rolle dieses Austausches als Teil der Qualifikation der Fachkräfte und die Qualitätsentwicklung der offenen und verbandlichen Jugendarbeit ist in vielen der kommunalen und Kreisjugendförderpläne festgehalten.
Darüber hinaus finden auf kommunaler und regionaler Ebene auch Jugendleiterrunden statt. In diesen regelmäßig organisierten Treffen können sich Jugendleiter über die tägliche Arbeit und den damit verbundenen Erfahrungen und Herausforderungen austauschen.
Je nach finanzieller Ausstattung, Interessen und Politik auf örtlicher Ebene wird sowohl Hauptberuflichen als auch freiwillig Engagierten in unterschiedlichem Ausmaß die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung geboten. Einzelne Bundesländer gewähren auch Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter*innen.
Insbesondere für freiwillig Engagierte gibt es die Möglichkeit, sich zum/zur Jugendleiter/-in fortzubilden und dafür ein Zertifikat zu erlangen. Auf Bundesebene hat sich die einheitliche Bezeichnung „JULEICA“ (Jugendgruppenleiterausweis) für eine Zertifizierung von Jugendleiter(inne)n etabliert. Jedoch gibt es keine bundesrechtliche Regelung zur JULEICA, sondern die einzelnen Bundesländer haben ihre eigenen Voraussetzungen und Beantragungswege für das Erlangen der JULEICA formuliert. Die Qualifizierung umfasst in der Regel einen Kurs mit mindestens 30 Zeitstunden. Das Erlangen der JULEICA setzt für gewöhnlich auch den Nachweis ausreichender Kenntnisse in „Erster Hilfe“ voraus. Im Jahr 2022 gab es 73.666 gültige JULEICAs. Inhaber/-innen der JULEICA können hauptberuflich oder als freiwillig Engagierte in der Jugendarbeit tätig sein.
Über die JULEICA hinaus gibt es keine weitere bundesweit angewandte Zertifizierung von Qualifikationen in der Jugendarbeit. Zum Teil existieren auf örtlicher Ebene unterschiedliche Formen der Anerkennung von freiwilligem Engagement in der Jugendarbeit.
Mobilität von Fachkräften der Jugendarbeit
Sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Länderebene gibt es – neben den Austauschaktivitäten, die im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ Jugend stattfinden – Programme, die den internationalen, bundesweiten und landesweiten Austausch zwischen Fachkräfte fördern. Insbesondere bei dem internationalen Austausch steht auch das Ziel, neue Projekte mit ausländischen Partnern zu entwickeln, im Vordergrund.
Auf Bundesebene fördert der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) den internationalen Fachkräfteaustausch durch Seminare und Trainings. Außerdem werden durch den KJP internationale Begegnungen in Form von Praktika und Hospitation gefördert. Im Rahmen verschiedener bilateraler Programme, beispielsweise im Rahmen der Jugendwerke (siehe auch Fachkräfteportal für eine Übersicht) findet außerdem ein bilateraler Fachkräfteaustausch statt. Mit der Veröffentlichung „Europäische Mobilität am Übergang II - Fachkräfte für grenzüberschreitende Angebote gewinnen und stärken“ liegt seit 2018 eine Publikation vor, in der anhand von Praxisbeispielen auf die Rolle von Fachkräften in grenzüberschreitenden Mobilitätsprojekten eingegangen wird.
Mit dem vom BMFSFJ geförderten Netzwerk Kommune goes International findet ein bundesweiter Austausch zwischen Kommunen mit dem Ziel statt, durch den Aufbau von kommunalen Strukturen mehr jungen Menschen eine Auslandserfahrung zu ermöglichen. Die Qualifizierung von Fachkräften durch Schulungen und internationalen Fachkräfteaustausch spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Literatur
- BAGLJÄ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) (2005): Das Fachkräftegebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Aktualisierung durch die 97. Arbeitstagung vom 10. bis 12.11.2004 in Erfurt.
- Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. Eine Analyse im Ländervergleich. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertisen, Band 1. München
- Leygraf, Jan (2012): Struktur und Organisation der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Eine bundesweite Befragung von Fachschul- und Abteilungsleitungen: Zehn Fragen - Zehn Antworten. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Studien, Band 16. München
- Seckinger, Mike/Pluto, Liane/Peucker, Christian/Gadow, Tina (2009): DJI-Jugendverbandserhebung. Befunde zu Strukturmerkmale und Herausforderungen. München (PDF 558 KB). (letzter Zugriff am 10.02.2020).
- Statistisches Bundesamt (2022). Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 2020 (PDF 821 KB). Wiesbaden (letzter Zugriff am 30.05.2023).
- Zankl, Philipp (2019): Fort- und Weiterbildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: deutsche jugend, 67. Jhg., Heft 7-8, S. 313-321
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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.