Jugendarbeit

Aktuelle Debatten und Reformen

Anstehende politische Entwicklungen

Am 06. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Das Gesetz reformiert an vielen Stellen das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Für die Kinder- und Jugendarbeit sind dabei zwei Neuerungen vorrangig von Bedeutung. Erstens wird nun geregelt, dass Jugendarbeit zukünftig bei der Ausgestaltung ihrer Angebote „die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen“ sicherstellen soll (§ 11 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII). Mit dieser Ergänzung wird für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit konkretisiert, was ein zentrales Anliegen der Reform war: die inklusive Lösung. Inklusive Lösung bedeutet dabei, dass die Kinder- und Jugendhilfe in einem ersten Schritt ihre Angebote für Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen öffnet und sich entsprechend weiterentwickelt.

In diesem Sinne wurden auch die generellen Vorgaben für die Kinder- und Jugendhilfe an zentralen Stellen zu Teilen neu gefasst. Schon im ersten Paragrafen des SGB VIII wird die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, dass sie bei der Leistungserbringung insbesondere […] „jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern [soll], entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können […]“. (§ 1 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII). Letztendlich sollen damit die Kinder- und Jugendhilfe und damit auch die Kinder- und Jugendarbeit Angebote für alle Kinder- und Jugendliche ermöglichen, und das heißt auch Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – gleich welcher Art.

In einem zweiten Schritt, der aber erst in einem weiteren Gesetz geregelt werden muss, ist vorgesehen, dass auch die Zuständigkeiten für alle Kinder und Jugendlichen der Kinder- und Jugendhilfe überantwortet werden. Bislang, und derzeit geplant bis zum 31.12.2027, ist die Eingliederungshilfe zuständig für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen, während die Kinder- und Jugendhilfe die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sowie alle anderen Kinder und Jugendlichen erbringt. Die zukünftigen „Hilfen aus einer Hand“ vonseiten der Kinder- und Jugendlichen bedürfen eines weiteren Gesetzes, das nach aktuellem Stand noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, also spätestens bis zum Sommer 2025, erarbeitet und verabschiedet werden soll.

Neu mit dem KJSG ist für die Kinder- und Jugendarbeit auch, dass erstmals die Schulsozialarbeit als eigener Bereich der Jugendarbeit genannt wird. Nach dem neuen eingeführten § 13a SGB VIII umfasst Schulsozialarbeit alle sozialpädagogischen Angebote der Jugendarbeit, die jungen Menschen an der Schule zur Verfügung gestellt werden. Damit ist zunächst ein weites Feld umrissen. Entscheidend ist dabei, dass zugleich geregelt wird, dass „das Nähere über Inhalt und Aufgaben der Schulsozialarbeit […] durch Landesrecht geregelt [wird]“ (§ 13a, Satz 2 SGB VIII). Die Bundesländer sind damit verpflichtet, eigene Ausführungsgesetze für dieses Praxisfeld zu erlassen. Das Bundesgesetz räumt ihnen dabei die Möglichkeit ein, dass die Schulsozialarbeit „durch andere Stelle und Rechtsvorschriften erbracht werden“ kann (§ 13a, Satz 4 SGB VIII) – was nichts anderes bedeutet, dass die Schulsozialarbeit auch in Trägerschaft der Schule und damit der Länder und nicht der Kinder- und Jugendhilfe und damit den Kommunen erbracht werden kann. Rechnung getragen wird damit den bestehenden unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten in den Bundesländern.

Laufende Diskussionen

Die Debatten über und in der Kinder- und Jugendarbeit finden in Wissenschaft und Forschung, in Zusammenschlüssen von Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ), in Verbünden oder Zusammenschlüssen in der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Arbeitsgemeinschaft offene Türen NRW AGOT, der Deutsche Bundesjugendring DBJR, die Landesjugendringe sowie die Kreis- und Stadtjugendringe) und in diversen Fachzeitschriften (z.B. deutsche jugend) statt. Tagungen und Workshops, die sowohl von Entscheidungsträgern etwa in Landesjugendämtern, kommunalen Jugendämtern und bei Trägern als auch von den Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit besucht werden, sind ein weiterer Ort, an dem die Debatten mit Bezug zur Kinder- und Jugendarbeit geführt werden. Nicht zuletzt sind auch die für die Kinder- und Jugendarbeit politisch verantwortlichen Gremien in den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten, Ländern und auf Bundesebene (z.B. die kommunalen Kinder- und Jugendhilfeausschüsse und Landesjugendhilfeausschüsse) Orte zur Debatte solcher Fragen. Des Weiteren beteiligen sich Stiftungen an den Debatten zur Kinder- und Jugendarbeit.

Eine Reihe von Debatten begleiten die Kinder- und Jugendarbeit schon lange und haben etwas mit ihrem gesetzlich festgeschriebenen Auftrag zu tun. Sie behandeln etwa Fragen, inwieweit die Kinder- und Jugendarbeit für gesellschaftliche Aufgaben wie die Schulkinderbetreuung oder Präventionsaufgaben in Dienst genommen werden und was dabei die Rolle der Kinder- und Jugendarbeit ist bzw. sein sollte.

Auch die Partizipation ist in der Kinder- und Jugendarbeit immer wieder Thema, und zwar nicht nur mit Blick darauf, wie die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit partizipativ gestaltet werden können, sondern auch darüber hinaus, wie die politische Beteiligung junger Menschen in ihrem Lebensumfeld (z.B. in kommunalen Beteiligungsverfahren oder ihre Beteiligung in der Jugendhilfeplanung) vorangetrieben und gestaltet werden kann.

In der aktuellen Legislaturperiode wurde als ein zentraler Baustein der Eigenständigen Jugendpolitik der Bundesregierung ein Nationaler Aktionsplan (NAP) Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet. Der Start hierzu war November 2022.
Mit dem NAP wird ein Dialogprozess gestartet, der bis 2025 läuft. In vielfältigen Formaten werden Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung formuliert. Die Ergebnisse dieses Dialogprozesses werden als Beschlussempfehlung dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz vorgelegt.
Als ein Element dieses NAP Kinder- und Jugendbeteiligung wurden vonseiten des BMFSFJ und des DBJR im Jahr 2022 die Qualitätsstandards Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt, die ein längeres Kapitel zur Kinder- und Jugendarbeit enthalten. Die Qualitätsstandards sind ein erster fachpolitischer Impuls und eine Einladung zur gemeinsamen Weiterentwicklung.

Eng mit dem Thema Beteiligung verknüpft ist das Thema Kinder- und Jugendarbeit als zentraler Raum politischer Bildung bzw. Demokratiebildung. Vor dem Hintergrund wachsender Demokratiemüdigkeit und -ablehnung in der Gesellschaft sowie neuer Herausforderungen an Demokratien hat vor allem der 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der sich mit dem Thema politische Bildung in den unterschiedlichen Räumen des Aufwachsens befasste und dabei ein umfangreiches Kapitel zur Kinder- und Jugendarbeit enthält, wichtige Impulse für die Debatte gegeben. Vor allem in Bezug auf die partizipative Ausgestaltung der Angebote als auch – primär bei den Jugendverbänden – mit Blick auf ihre innerverbandlichen Strukturen sieht er in den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbare Erfahrungsräume für demokratisches Handeln. Als wichtige Herausforderungen benennt er u. a. die fachliche Weiterentwicklung der politischen Medienbildung vor allem mit Blick auf den digitalen Raum, die Kooperation mit den Akteuren der außerschulischen politischen Jugendbildung sowie Qualifikations- und fachliche Weiterentwicklungsbedarfe. Mittlerweile sind die Impulse des 16. Kinder- und Jugendberichtes in vielfältiger Form innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit aufgegriffen worden und haben insgesamt zu einer fachpolitischen Sensibilisierung für die Bedeutung des Themas politischer Bildung junger Menschen beigetragen.

Vor dem Hintergrund, dass die Kinder- und Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, wird immer wieder über die angemessene Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit mit personellen und finanziellen Ressourcen und den Erhalt von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit diskutiert. Die Gewinnung von Fachkräften ist in der Kinder- und Jugendarbeit wie auch in anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, ein aktuelles Thema.

Mit Blick auf demografische Entwicklungen bestehen regional unterschiedliche Entwicklungstrends. In diesem Zusammenhang werden immer wieder auch die Herausforderungen der Jugendarbeit im ländlichen Raum thematisiert. Betont wird hier die Bedeutsamkeit von erreichbaren Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit trotz eines demografisch bedingten Rückgangs der Zahl junger Menschen.

Themen, die darüber hinaus durch gesellschaftliche Veränderungen in den Aufmerksamkeitsfokus der Jugendarbeit gerückt wurden, sind geflüchtete junge Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit und die Möglichkeiten sowie Grenzen und Nebenfolgen einer voranschreitenden Digitalisierung sowie die Bewältigung der Corona-Krise.

Die European Youth Work Agenda und der Bonn-Prozess in Deutschland

Die European Youth Work Agenda (EYWA) wurde im Dezember 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft im Jugendminister:innenrat verabschiedet und im Rahmen der 3. Youth Work Convention (EYWC) bestätigt. Der Begriff Youth Work ist breit gefasst und bezieht sich auf die Vielfalt an Aktivitäten mit und für junge Menschen und schließt bezahlte und ehrenamtliche Arbeit sowie formelle und informelle Prozesse mit ein. Die acht Prioritätsbereiche bzw. Schwerpunkte der EYWA sind:

  • Weiterentwicklung und Ausbau des Youth Work-Angebots
  • Qualitätsentwicklung
  • Gemeinsame Richtung für die Youth Work Community of Practice
  • Über die Youth Work Community of Practice hinaus
  • Sichtbarmachung, Anerkennung und Förderung
  • Innovation und neue Herausforderungen
  • Schaffung politischer Rahmenbedingungen
  • Strategischer Rahmen für die Weiterentwicklung von Youth Work

Der Prozess zur Ausgestaltung und Umsetzung der EYWA ist der sog. „Bonn-Prozess“, der im Rahmen der 3. EYWC eingeleitet wurde. Der Implementierungsprozess bezieht sich auf alle Ebenen (lokal bis europäisch) und Bereiche von Youth Work. In Deutschland wird bei der Umsetzung des EYWA im Bonn-Prozess der Austausch und die Vernetzung im Feld der Kinder- und Jugendarbeit auf Bundesebene insbesondere durch das Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit, das Wissenschaftsnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit sowie durch die Durchführung des Bundeskongresses Kinder- und Jugendarbeit gestärkt.

Vom 01.12.2021 bis 31.12.2023 begleitete die „Transferstelle zur Ausgestaltung der European Youth Work Agenda in Deutschland“ – angesiedelt im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund –  den Prozess. Sie wurde durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Vernetzung von Akteur:innen aus Fachpraxis, Wissenschaft und Politik und die Sichtbarmachung sowie Stärkung des stark heterogenen Feldes der Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Jugendsozialarbeit) standen im Fokus ihrer Arbeit. Drei Themen bzw. Herausforderungen wurden hinsichtlich der Umsetzung des Bonn-Prozesses in Deutschland als besonders relevant identifiziert:

  • Verhältnisbestimmung von Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Fachkräfte – Gewinnung, Qualifizierung, Begleitung/Stärkung/Anerkennung
  • Sichtbarmachung von Youth Work

Zu den identifizierten Schwerpunktthemen wurden durch die Transferstelle EYWA und diverse Kooperationspartner verschiedene Vorhaben umgesetzt. Hierzu zählen z. B. ein Podcast, verschiedene Austauschformate und Fachveranstaltungen sowie eine bundesweite Online-Befragung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der HAW Hamburg. Weitergedacht und -bearbeitet werden sollen diese Themen u. a. im Kontext des 4. Bundeskongresses Kinder- und Jugendarbeit 2024 in Potsdam. Auf einer neu eingerichteten digitalen Plattform zum Bonn-Prozess auf dem Jugendhilfeportal können sich Interessierte zur European Youth Work Agenda und zum Bonn-Prozess informieren sowie Inhalte und Formate einsehen, die im Rahmen der Arbeit der Transferstelle EYWA entstanden sind.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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