Berlin
Zusätzliche Haushaltsmittel für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, die Vorlage zur Erhöhung der Haushaltsmittel für das Jahr 2023 für die Inobhutnahme, Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) beschlossen.
05.10.2023
Die bisherigen Haushaltsmittel wurden bereits um 50 Mio. Euro erhöht. Weitere 26 Mio. Euro sind für die im Laufe des Jahres gestiegene Anzahl von in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen notwendig, um eine pädagogische Betreuung und Versorgung rund um die Uhr sowie tagesstrukturierenden Maßnahmen zu gewährleisten. Damit fallen insgesamt ca. 80 Mio. Euro auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe des Landes Berlin zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Die Fallzahlen stiegen im Verlauf des Jahres 2023 weiter
In der zentralen Erstaufnahme- und Clearingstelle des Landes Berlin wurden seit Beginn des Jahres bis zum Stichtag der Senatsvorlage, 22. August 2023, bereits 1718 ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erfasst. Mittlerweile hat sich zum Stichtag 20. September 2023 die Zahl der ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf 2190 erhöht.
Im Vergleich zum Vorjahr, das unter anderem durch die große Fluchtbewegung aus der Ukraine geprägt war, haben sich die durchschnittlichen Zugangszahlen von zwölf unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen pro Tag im August 2022 auf über 16 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge pro Tag im September 2023 erhöht.
Angesichts dieser Entwicklung bedurfte es eines erheblichen, kurzfristig zu realisierenden Ausbaus der Betreuungs- und Platzkapazitäten. In Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe konnten so im Ergebnis bisher alle im Land Berlin ankommenden jungen unbegleiteten Flüchtlinge in Zuständigkeit der SenBJF untergebracht und pädagogisch betreut werden. Die häufigsten Staatsangehörigkeiten der ersterfassten Jugendlichen in diesem Jahr (Januar bis August 2023) sind wie folgt verteilt: Afghanistan (rd. 24 Prozent), Syrien (rd. 21 Prozent), Ukraine (rd. 17 Prozent), Benin (rd. 9 Prozent) und Türkei (rd. 9 Prozent).
Quelle: Presse und Informationsamt des Landes Berlin vom 26.09.2023
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