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Wenn Urlaub mit Kindesentführung endet

Immer wieder nutzen Mütter oder Väter eine harmlose Urlaubsreise, um ihre eigenen Kinder ins Ausland zu entführen. Die Folge kann eine monate- oder jahrelange Auseinandersetzung ums Sorgerecht sein, die im schlimmsten Fall mit einem Kontaktabbruch zum Kind endet. Für das verlassene Elternteil, aber auch für die Kinder selbst, kann damit ein langer und traumatisierender Kampf beginnen. Der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein (ISD) ist eine zentrale Anlaufstelle für interkulturelle und grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte – für Eltern wie auch Fachkräfte der Jugendhilfe.

02.08.2018

Wenn es zu einer Kindesentführung kommt, ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, die Eltern in Familienkonflikten zu beraten, dazu gehört u a. die Vermittlung von geeigneten Anlaufstellen wie z.B. den Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein (ISD).

In komplexen interkulturellen und grenzüberschreitenden Fällen ist es dabei wichtig, dass die Fachkräfte in der Jugendhilfe professionelle und verlässliche Unterstützung – auch im Umgang mit den Beteiligten im Ausland – erhalten.

Kinderschutz, Unterbringungen im Ausland und migrationsspezifischen Fragestellungen

Aber nicht nur Kindesentführungen sind ein Thema: Jugendämter und Gerichte sind zunehmend mit grenzüberschreitenden Fragestellungen wie Kinderschutz, Unterbringungen im Ausland oder migrationsspezifischen Fragestellungen konfrontiert.

Aus der Praxiserfahrung des ISD heraus ist kürzlich die Handreichung des Deutschen Vereins zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe erschienen. Sie bietet Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung für ihre tägliche Arbeit.

Erläuterungen unter anderem zu den Themen Kinderschutz, Kindesentführung, Auslandsunterbringung sowie Umgangs- und Sorgerechtskonflikte zeigen, auf welche Besonderheiten in der grenzüberschreitenden Fallarbeit zu achten ist. Zur Veranschaulichung der Unterschiede internationaler Arbeitsweisen in den Bereichen Kinderschutz, elterliche Verantwortung und Umgang werden beispielhaft die Jugendhilfesysteme von Polen, Spanien und dem Libanon skizziert.

Weiterführende Informationen

Der Internationale Sozialdienst (ISD) ist die deutsche Zweigstelle des International Social Service und Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Er ist aufgrund eines entsprechenden Mandates der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland in Umsetzung der entsprechenden Haager Konvention der Träger der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte (ZAnK) und Mediation.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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