Neuer Jugendmedienschutz
Verabschiedung der Änderung des Jugendschutzgesetzes begrüßt

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz begrüßt die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes mit vielen neuen Regelungen durch den Deutschen Bundestag als einen ersten Schritt, um den Kinder- und Jugendschutz an die Herausforderungen im Zeitalter digitaler Medien anzupassen.
12.03.2021
In der Begründung wird zurecht darauf verwiesen, dass ein Paradigmenwechsel im Kinder- und Jugendschutz notwendig ist, damit die neu aufgetretenen Risikodimensionen der digitalen Interaktion Berücksichtigung finden. Wir begrüßen besonders die Vereinheitlichung des Medienbegriffs mit Einbezug von Telemedien und die damit einhergehende Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen. Zu begrüßen sind auch die Benennung von Schutzzielen sowie die Stärkung des Rechts von Kindern auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen und die angestrebte Stärkung von Eltern. In der Praxis des Jugendmedienschutzes wird es darauf ankommen, dass die aufgeführten Schutzziele mit den in § 10b benannten Kontakt- und Kommunikationsrisiken umgesetzt werden. Eltern müssen mit den Deskriptoren deutliche Hinweise z.B. zu Chatfunktionen, Kostenfallen, Datenabfragen etc. erhalten, um die Risiken von Cybermobbing und Cybergrooming, Selbstgefährdung, Datenweitergabe und exzessiver Mediennutzung einschätzen und berücksichtigen zu können. Hier sind die Freiwilligen Selbstkontrollen gefordert, entsprechende Kriterien und schnelle Umsetzungsschritte zu entwickeln.
Kritik an Reichweitengrenze
Wir kritisieren, dass die gesetzliche Verpflichtung zu Vorsorgemaßnahmen für Anbieter von Internetdiensten mit einer Reichweite von unter einer Millionen Nutzerinnen und Nutzer nicht gelten soll. Diese willkürliche Grenze ist kaum nachvollziehbar und unterhöhlt den prinzipiell richtigen Schutzgedanken.
Ausreichend Ressourcen für Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz müssen bereit gestellt werden
Die neu zu gründende Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhält den Auftrag, Maßnahmen des Schutzes junger Menschen bei der Nutzung digitaler Medien zu fördern. Dafür müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Umsetzung der Aufgaben muss dialogisch mit dem Beirat unter Berücksichtigung der Interessen junger Menschen und deren Familien entwickelt werden. Wir begrüßen besonders, dass junge Menschen im Beirat dieser Institution beteiligt werden sollen.
Kinder- und Jugendschutz muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft und angepasst werden
Weitere Anstrengungen sind allerdings notwendig, um den Jugendschutz in einer Welt der global angebotenen digitalen Medien effektiv umzusetzen. Hier müssen die Aufgaben für die neu einzurichtende Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz liegen. Der Kinder- und Jugendschutz im Zeitalter zunehmender Digitalisierung muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft und angepasst werden. Der Gefährdungsatlas muss regelmäßig überarbeitet werden. Auch sollten vereinheitlichte Jugendschutz-Standards und -bestimmungen in Europa angestrebt werden, um die Vorsorgeverpflichtungen auf Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands zu übertragen. Die europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung kann hier Vorbild sein.
Wir brauchen darüber hinaus Initiativen für eine Intensivierung präventiver Angebote in Bildung und Erziehung, um junge Menschen und Familien bei der Nutzung digitaler Angebote zu stärken. Entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sind verbindlich in Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft zu verankern.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz vom 09.03.2021
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