Berlin
Umsetzung des dritten Gesetzes KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz
Berlin setzt das dritte KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz um und investiert bis 2026 über 212 Millionen Euro in frühkindliche Bildung. Schwerpunkte sind bessere Personalschlüssel für unter Dreijährige, Fachkräftegewinnung, Unterstützung von Kitaleitungen und Heilpädagogischen Gruppen – für mehr Qualität und Teilhabe.
14.08.2025
Der Berliner Senat hat am 05. August dem von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, vorgelegten Änderungsvertrag zur Umsetzung des dritten KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) zugestimmt. Ziel ist es, die bisherigen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung in den Jahren 2025 und 2026 fortzuführen und auszubauen – mit besonderem Fokus auf Teilhabechancen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie sprachliche Bildung.
Ein zentrales Vorhaben ist die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung dauerhaft zu sichern. Weitere Schwerpunkte sind die Stärkung von Kitaleitungen und teams, der Kindertagespflege sowie die Verstetigung der Heilpädagogischen Gruppen, um Kindern mit komplexem Unterstützungsbedarf verlässliche Teilhabe zu ermöglichen.
Berlin erhält für die Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 Bundesmittel in Höhe von 174,7 Millionen Euro. Einschließlich nicht ausgeschöpfter Mittel aus den Vorjahren stehen damit insgesamt rund 212,6 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel ist für die Verbesserung des Personalschlüssels in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorgesehen.
Senatorin Günther-Wünsch:
„Die Verbesserung des Personalschlüssels bei den unter Dreijährigen ist ein großer Schritt für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Wir setzen damit ein klares politisches Signal: Gute Bildung beginnt früh – und dafür brauchen wir verlässlich gut qualifizierte Fachkräfte. Mit den Mitteln aus dem KiQuTG schaffen wir spürbare Entlastung in den Einrichtungen und machen deutlich, dass wir die Fachkräfte im System halten und stärken wollen.“
Die Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Bund zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes setzt den Abschluss individueller Vereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern voraus. Eine solche Vereinbarung wurde bereits am 2. Oktober 2019 zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Land Berlin geschlossen. 2022 folgte ein Änderungsvertrag zur Fortführung der Maßnahmen für 2023 und 2024. Für die Jahre 2025 und 2026 ist nun eine weitere Fortsetzung und Weiterentwicklung vorgesehen. Hierfür wird ein weiterer Änderungsvertrag mit rückwirkender Gültigkeit zum 1. Januar 2025 abgeschlossen. Ziel bleibt es, die Qualität der frühkindlichen Bildung nachhaltig zu stärken und bundesweit, im Sinne gemeinsamer Bildungsstandards, weiter anzugleichen.
Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 05.08.2025
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