Digitalisierung und Medien

Transparenz von Informationen im Netz: Regulierungsbedarf für Medienintermediäre

Die zunehmende Nutzung von Intermediären wie Social Media und Suchmaschinen zu Informationszwecken erhöhen das Risiko einer verzerrten Informationswahrnehmung und einer Beeinflussung der Meinungsbildung. Eine neues Gutachten sieht Regulierungsbedarf für Medienintermediäre, um mehr Transparenz sowie Chancengleichheit für vergleichbare Inhalte zu schaffen.

28.03.2018

Zur Sicherung der Vielfalt im Netz sollten Medienintermediäre, zum Beispiel Soziale Netzwerke und Suchmaschinen, reguliert werden. Das fordert der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Boris P. Paal von der Universität Freiburg in einem am 27. März veröffentlichten Gutachten für die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Hier gibt Paal eine klare Empfehlung: „Zum Zwecke der Vielfaltssicherung bei Medienintermediären sollte ein eigenständiger Regelungskomplex im Rundfunkstaatsvertrag mit insbesondere einer vielfaltssichernden Generalklausel und Transparenzpflichten geschaffen werden.“ Es seien auch Vorgaben wichtig, so Paal weiter, die gezielt die Diskriminierungsfreiheit absichern.

Regulierung von Intermediären im Rundfunkstaatsvertrag prüfen

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid, begrüßt die Ergebnisse: „Das Gutachten lässt an dem Regelungsbedarf für Intermediäre keinen Zweifel und verortet diesen eindeutig in der Kompetenz der Länder. Vor diesem Hintergrund halten wir die Entscheidung der Länder, die Regulierung von Intermediären im Rundfunkstaatsvertrag zu prüfen, für geboten und angemessen.“

Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens

  • Zur Gewährleistung der kommunikativen Grundversorgung und Chancengleichheit sind für Medienintermediäre rechtliche (Mindest-)Vorgaben zu Diskriminierungsfreiheit, Qualität und Transparenz geboten.
  • Das medienrechtliche Normregime sollte um spezifische Bestimmungen zur Vielfaltssicherung bei Medienintermediären ergänzt werden.
  • Empfohlen wird die Schaffung eines neuen Regelungskomplexes im Rundfunkstaatsvertrag, um neben einer vielfaltssichernden Generalklausel auch Verhaltensvorgaben für Medienintermediäre zu etablieren.
  • Zum Zwecke einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen und zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs gilt es, Transparenz zu erhöhen, Nutzerautonomie zu stärken und Informationsasymmetrien abzubauen.
  • Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen betreffend die internationale Anwendbarkeit der neu zu schaffenden Regelungen für Medienintermediäre – wesentliche Voraussetzung ist allerdings, dass diese Regelungen einzig vielfaltssichernde Zwecksetzungen verfolgen.

Chancengleichheit für vergleichbare Inhalte

Medienintermediäre vermitteln den Zugang auch und gerade zu meinungsbildungsrelevanten Inhalten; sie wählen, ordnen und präsentierten diese Inhalte über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Die zunehmende Nutzung von Intermediären zu Informationszwecken sowie der Einsatz von Such- und Auswahlalgorithmen, die Ergebnisse personalisieren und an Mehrheitspräferenzen ausrichten, erhöhen das Risiko einer verzerrten Informationswahrnehmung und beeinflussen somit die Meinungsbildung.

Die Gewährleistung der kommunikativen Grundversorgung und der Chancengleichheit für vergleichbare Inhalte ist daher essentieller Bestandteil der Vielfaltssicherung. Die Landesanstalt für Medien NRW setzt sich dafür ein, dem Vielfaltsgrundsatz über alle Medien hinweg Geltung zu verschaffen.

Das vollständige Gutachten „Intermediäre: Regulierung und Vielfaltssicherung“ steht auf der Internetseite der LfM zum Download bereit.

Quelle: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vom 27.03.2018

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