Zwischenruf des Bundesjugendkuratorium
Stärkung des demokratischen Engagements
Zivilgesellschaftliches und politisches Engagement von Bürger*innen in einer demokratischen Gesellschaft muss gefördert, geschützt und gestärkt werden.
08.08.2024
Mit Blick auf den bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 vorgelegten Entwurf eines Demokratiefördergesetzes plädiert das Bundesjugendkuratorium in seinem Zwischenruf dazu, die Verabschiedung des Gesetzes nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Stattdessen solle der Gesetzesentwurf konstruktiv diskutiert, ggf. nachzujustiert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Im Demokratieförderungsgesetz (DFördG) geht es grundsätzlich um „die Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ (§ 1 Abs. 1 DFördG-E).
Im Zentrum stehen also:
- die Förderung und Stärkung von zivilgesellschaftlichem Engagement für die Demokratie sowie demokratischer Beteiligung und Teilhabe,
- die Unterstützung bei der demokratischen Ausgestaltung einer vielfältigen Gesellschaft,
- die Stärkung politischer Bildung und
- die Bekämpfung und Verhinderung jeder Form von politisch und religiös begründetem Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wobei der Gesetzentwurf sich auf nicht-sicherheitsbehördliche Angebote und Maßnahmen bezieht.
Der gesamte Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums (PDF: 415 KB) steht zum Download zu Verfügung.
Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 07.08.2024
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