Diskussionspapier Bundesjugendkuratorium

Die Rechte junger Menschen in der Gesellschaft stärken!

Das Bundesjugendkuratorium hat ein Impulspapier veröffentlicht, in dem es dazu aufruft, die Rechte junger Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft zu diskutieren. Ziel des Diskussionspapiers ist es, einen gesellschaftlichen Diskurs über die „Notwendigkeit der strukturellen Absicherung der Rechte und Interessen der jüngeren Generation bei der Herstellung von Generationengerechtigkeit“ anzustoßen.

01.08.2024

In seinem aktuellen Diskussionspapier ruft das Bundesjugendkuratorium (BJK) dazu auf, die Rechte junger Menschen in einer alternden Gesellschaft zu stärken. Grundsätzlich wird eine angemessene politische Gewichtung der jüngeren Generation in zentralen gesellschaftlichen Gestaltungsfeldern gefordert. Unter anderem stellt das BJK„aus dem politischen Wettbewerb herausgelöste Grundrechte für Jüngere“ zur Debatte.

Insgesamt identifiziert das BJK drei wesentliche Problemfelder:

  • Problemfeld 1: Generationale Schieflage der Demokratie
    Das BJK mahnt an, die Potenziale und Stimmen der jüngeren Generationen in den politischen Gestaltungsräumen neu zu reflektieren. Über die Hälfte der Wahlberechtigten ist älter als 53 Jahre. Der Anteil der unter 30-Jährigen liegt derzeit bei nur 14 Prozent.
  • Problemfeld 2: Generationale Schieflage im Sozialstaat
    Strategien im Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels für den Sozialstaat wurden bisher kaum entwickelt. 
  • Problemfeld 3: Aufwachsen in Widersprüchen – Zuschauer*innenrolle der jungen Generation
    Junge Menschen sehen sich auf der Ebene der gesellschaftlichen und politischen Gestaltung häufig in eine Zuschauer*innenrolle zurückgeworfen, obwohl sie von aktuellen Krisen und Entscheidungen am stärksten betroffen sind.

Das vollständige Diskussionspapier „Generationengerechtigkeit: Die Rechte junger Menschen in der alternden Gesellschaft stärken!" (PDF: 187 KB) steht zum Download bereit.

Über das Bundesjugendkuratorium

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein Expertengremium, das die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie -politik berät. Es besteht aus bis zu 15 Mitgliedern aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, darunter fünf junge Menschen unter 27 Jahren. Die Mitglieder werden von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die laufende Legislaturperiode ernannt.

Quelle: Bundesjugendkuratorium

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