Berlin
Senat beschließt Regelungen zur Umsetzung der GEAS-Reform bei unbegleiteten Minderjährigen
Der Senat von Berlin hat Maßnahmen zur Umsetzung der GEAS-Reform für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA) beschlossen. Die Senatsverwaltung übernimmt die vorläufige Vulnerabilitätsprüfung, um Bedarfe frühzeitig zu erkennen. Die Reform zielt darauf ab, europäische Vorgaben umzusetzen und die Zuständigkeiten klar zu regeln.
09.04.2026
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, Maßnahmen zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Damit werden die Verfahren im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) im Land Berlin angepasst.
Die GEAS-Reform bringt neue Anforderungen für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen mit sich. Daraus ergeben sich zusätzliche Aufgaben für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Künftig wird bereits mit der Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Menschen eine vorläufige Vertretung benannt. Diese begleitet den UMA durch die weiteren Verfahrensschritte und übernimmt die gesetzliche Notvertretung bis zur Bestellung eines Vormunds. Die Aufgabe wird organisatorisch von den übrigen Zuständigkeiten des Jugendamtes getrennt, um eine klare Rollenverteilung und eine eigenständige Wahrnehmung der Interessen der Minderjährigen zu gewährleisten.
Darüber hinaus übernimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Land Berlin die vorläufige Vulnerabilitätsprüfung für unbegleitete Minderjährige im Rahmen des sogenannten Inlandüberprüfungsverfahrens. Ziel ist es, bestehende Bedarfe frühzeitig festzustellen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Mit den beschlossenen Regelungen setzt das Land Berlin die europäischen Vorgaben um und konkretisiert die Zuständigkeiten im Umgang mit dieser Personengruppe.
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 31.03.2026
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