Seminar
GEAS und unbegleitete Minderjährige – Was ändert sich in der vormundschaftlichen Praxis durch die Neuregelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht?
Strukturebene: Bund
Seit dem 12. Juni 2026 sind die Neuregelungen durch reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland anzuwenden. Dies bringt auch für den Aufenthalt und das Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erhebliche Veränderungen mit sich.
Auch das Asylverfahren selbst wird an vielen Stellen anders ablaufen als bisher. Die Liste „sicherer Herkunftsländer“ ist massiv ausgeweitet und mehr unbegleitete Minderjährige sind von „beschleunigten Verfahren“ betroffen.
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