Stärkung der Demokratie

Regierungsentwurf des Demokratiefördergesetz – Bundesrat fordert Änderungen

Der Bundesrat hat sich in einer Plenarsitzung im Februar zum Regierungsentwurf für ein Demokratiefördergesetz geäußert. In seiner Stellungnahme wurden nun die Länder aufgefordert, sich bei den vorgesehenen Maßnahmen und auch bei der Entwicklung der darin vorgesehenen Förderrichtlinien zu beteiligen.

16.02.2023

Der Regierungsentwurf sieht einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag vor, bundeseigene Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten und anderer Wissensformate, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Auch entsprechende Maßnahmen Dritter können finanziell gefördert werden, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen. So will die Bundesregierung zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung in ihrer Qualität erhalten und stärken.

Zielgenauere Förderung in allen Bereichen

Das geplante Gesetz soll ermöglichen, dass Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden können als bisher. Es soll die Finanzierung der Maßnahmen nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes absichern. Der Bundesrat fordert, die Länder angemessen bei der Finanzierung der zu fördernden Maßnahmen zu beteiligen.

Wissenschaftliche Begleitung für Wirksamkeit und Nachhaltigkeit

Die nach dem Demokratiefördergesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen sollen zudem wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen. Überdies will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen vorlegen. Auch hierzu positioniert sich der Bundesrat in der Stellungnahme und fordert einen Passus, dem zufolge die Länder in geeigneter Form über die jeweiligen landesspezifischen Ergebnisse unterrichtet werden.

Nun ist der Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates (PDF, 100 KB) geht vom Bundesrat an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann an den Bundestag weiterleitet. Verabschiedet dieser das Gesetz, beraten die Länder in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend darüber.

Quelle: Der Bundesrat vom 10.02.2023

Weitere Stimmen zum Demokratiefördergesetz

Seit das Inkrafttreten des Demokratiefördergesetz im Raum stand, wurden von verschiedenen Seiten befürwortende aber auch kritische Stimmen laut.

Als ein Gesetzentwurf der Zivilgesellschaft veröffentlichte unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) im Oktober 2022 einen eigenen Gesetzesentwurf der zeigen sollte, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein müsse, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben.

Auch das Netzwerk Engagementförderung nahm in einem Brief an Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und Bundesinnenministerin Nancy Faeser Stellung zu dem geplanten Demokratiefördergesetz und begrüßte damals, dass auch zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden und gehört wurden. Es fehle aber der Bereich „Engagementförderung“, weshalb die Forderung laut wurde, das Demokratiefördergesetz zu einem Demokratie- und Engagementfördergesetz zu erweitern.

Ählich sah auch die Meinung der Deutschen Sportjugend (dsj) aus, die sich zu dem Vorhaben schon im März 2022 äußerten. Vom dsj wurde begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Demokratiefördergesetz im Rahmen von verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben, Projekte im Bereich der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismusprävention verlässlich unterstützen wolle. Sportvereine und -verbände sollten dabei auch als Adressat:innen des Demokratiefördergesetzes verstanden werden, womit auch eine langsfristige Stärkung der Strukturen für Demokratie- und Jugendbildung im organisierten Sport einhergehe.

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