Im Gespräch

Praxisalltag und Corona – Fachliches Verantwortungsgefühl, Vertrauen und Digitalisierung im Jugendamt Harz

Carmen Werner (Amtsleiterin), Doreen Köhler (Abteilungsleiterin Sozialpädagogischer Fachdienst) und Sybille Labesehr (Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Förderung) des Jugendamtes des Landkreises Harz berichten in der Reihe „Im Gespräch“ über die pandemiebedingte Anpassung der Arbeitsorganisation bei enormem Arbeitsdruck. Sie freuen sich über die positiven Erfahrungen mit digitalen Formaten und mahnen eine weitere Digitalisierung der Jugendhilfe an.

19.04.2021

Die drei Gesprächspartnerinnen sind seit mehreren Jahren im Jugendamt des Landkreises Harz beschäftigt. Der Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt hat rund 215.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde bilden die kommunale Gemeinschaft.

Die engagierten, erfahrenen Jugendamtsmitarbeiterinnen berichten über die Auswirkungen der Pandemie im Landkreis Harz. Sie sorgen sich insbesondere um Kinder aus Familien mit besonderen Belastungssituationen. Dankbar betonen sie, dass fachliches Verantwortungsgefühl und gegenseitiges Vertrauen zwischen Führungskräften und Mitarbeiterschaft Grundlage dafür war und ist, dass die enorme Belastung getragen werden konnte und weiterhin getragen wird. 

Die Fragen wurden von Carmen Werner, Doreen Köhler und Sybille Labsehr gemeinsam schriftlich beantwortet. 

Keine Abstriche bei der Aufgabenerledigung: Die Belastungen für die Mitarbeitenden sind und waren enorm

Das Jugendamt bietet ein breites Angebotsspektrum von der Adoptionsvermittlung über die erzieherischen Hilfen bis zum Unterhaltsvorschuss. Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den „Regelbetrieb“ in den Verwaltungen nun schon zum zweiten Mal stark. Der Anstieg der Infektionszahlen hat wiederum zu Beschränkungen geführt.

Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Arbeit des Jugendamtes z. B. im Leistungsbereich? 

„Die Auswirkungen auf das Jugendamt sind, wie in anderen Bereichen auch, mehrdimensional zu betrachten. Zum einen sind die uns obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen so weit wie möglich zu erfüllen, auch unter den Bedingungen einer Pandemie, denn die Anforderungen in unserer Gesellschaft an die Sozialleistungsbehörden sind hoch. Zum anderen sind auch hier die notwendigen Veränderungen und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterschaft und damit zur Arbeitsfähigkeit des Amtes vorzunehmen.

Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 8 a SGB VIII gibt es keine Reduzierung in der Aufgabenerfüllung, es kamen die pandemiebedingten zusätzlichen Herausforderungen hinzu. Das heißt, dass die Erfüllung der Aufgaben an die besondere Situation angepasst und der Personaleinsatz verändert werden muss. Im Landkreis Harz haben wir sehr zügig unsere Leistungen in der Erziehungs- und Eingliederungshilfe an die Besonderheiten angepasst. Die Leistungsanbieter haben von uns Rundschreiben erhalten und es gab viele telefonische Abstimmungen. In dem Zusammenhang ein Dank an die Träger, die umgehend gemeldet und mitgeteilt haben, wo weiterer Regelungsbedarf besteht.

Beim Personaleinsatz haben wir sehr schnell, auch schon in der ersten Phase, das Personal in Gruppen eingeteilt und nur ein Teil der Mitarbeitenden war im Büro anwesend. Wir haben im Jugendamt auch viele Beschäftigte mit Kindern im Kita- oder Schulalter. Das muss man ebenfalls bei der Wahl von alternativen Arbeitszeitmodellen berücksichtigen. Die Arbeitsaufgaben wurden den neuen Bedingungen angepasst.“

Gute Erfahrungen mit neuen Arbeitsformen: Die Flexibilität in der Arbeitsorganisation wird auch nach der Pandemie bestehen bleiben 

„Ein großes Hindernis, was viele Verwaltungen kannten und auch noch kennen, ist die schlechte technische Ausstattung in den Kommunalverwaltungen, die sich nur sehr zögerlich verbessert. Trotzdem haben wir im Jugendamt alle einen Lernprozess bewältigt, den wir unter normalen Bedingungen nicht ausprobiert hätten. Homeoffice in allen Bereichen, Telefon- und Videokonferenzen, Teilnahme an online praktizierten Fortbildungen und Fachkonferenzen zum Beispiel. Als ländlich geprägter Raum ist das für uns eine positive Entwicklung, die hoffentlich teilweise als eine Art „Hybridveranstaltung“ zum Beispiel beibehalten wird.

Hinzu kam, dass sowohl Leistungsanbieter als auch Personal mit Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel usw. ausgestattet werden mussten, alles aber gerade in der ersten Phase Mangelware war.

Bund und Länder haben ihre Entscheidungen kurzfristig in Kraft treten lassen. Entscheidungen haben uns oft Freitag erreicht und traten am Montag in Kraft. Insbesondere im Bereich der Kindertagesbetreuung war das immer wieder eine Herausforderung für alle Beteiligten.

Im Sommer gab es eine Auswertung mit allen Führungskräften im Jugendamt. Vieles konnten wir in der fachlichen Arbeit und in der Arbeitsorganisation in der zweiten Phase bereits berücksichtigen. Bewährtes haben wir weitergeführt. So konnten wir unsere Rundschreiben in großen Teilen wiederverwenden.

Aber es mussten auch neue organisatorische Instrumente entwickelt werden. Zum Beispiel die Verteilung von Testmaterialien für alle Träger, die kontinuierliche Fertigung von Informationen an alle Pflegeltern und Träger von Erziehungshilfeeinrichtungen.

Mitarbeitende des Jugendamtes wurden zur Unterstützung ins Gesundheitsamt abgeordnet. Davon unberührt blieb selbstverständlich der soziale Fachdienst. Aber auch die längere Abordnung von Mitarbeitern aus den anderen Bereichen ist eine zunehmende Herausforderung und es kommt zu Arbeitsrückständen.“

Der Schlüssel für den Erfolg: Fachliches Verantwortungsgefühl und gegenseitiges Vertrauen zwischen Führungskräften und Mitarbeiterschaft  

„Eins sollte nicht vergessen werden anzuführen: Die Grundlage für die Bewältigung aller anstehenden Aufgaben war und ist das Vertrauen in die Führungskräfte des Jugendamtes und die Mitarbeiterschaft und deren fachliches Verantwortungsgefühl für die Aufgaben, die ihnen übertragen wurden.“

Konnte und kann der Allgemeine Sozialdienst den zwingend notwendigen Kontakt zu den Familien halten? Ist der Personalbedarf in dieser Phase höher? Wie ist es gelungen, den Kontakt zu unterstützungsbedürftigen Familien und ihren Kindern in der Zeit von Kontaktbeschränkungen zu halten?

„Notwendige Kontakte zu den Familien konnten im Rahmen der Pandemieeinschränkungen eingehalten werden. Es erfolgte eine fortlaufende Anpassung der Organisation und der Arbeitsweisen entsprechend aktuell vorliegender Eindämmungsverordnungen. “

Stetige Anpassung der Organisation: Das Kontakthalten zu den Familien in zwingend notwendigen Fällen bleibt möglich. Kinderschutzmeldungen haben Vorrang.

„Vor diesem Hintergrund hat das Fachamt Vorkehrungen getroffen (Gruppeneinteilung, um Kontakte und Ansteckung zu minimieren und die Arbeitsfähigkeit abzusichern) bzw. Vorgaben erteilt, die eine persönliche Kontaktaufnahme einschränken und vorrangig auf den Aspekt der Kindeswohlgefährdetenmeldungen abstellen. Von daher ist hier ein großer Reibungsverlust in den Kontakten zu den Familien. Zwingend notwendige Gespräche/ Hausbesuche werden weiterhin durchgeführt. Durch die Kontakteinschränkungen kommt es aber auch zu Informationsverlusten. Durch Isolations- und Rückzugstendenzen, insbesondere der Familien, die psychisch und sozial beeinträchtigt sind, ist die Kontaktaufnahme erschwert. Hinzu kommt der Umstand, dass staatliche Institutionen wie Schulen und Kindergärten geschlossen sind, so finden in diesem Rahmen wenige Meldungen zu den Familien statt. Es zeigen sich einige Selbstmelder, die während des Lockdowns eine Überforderungssituation erleben. Die größte Anzahl der Familien erleben die Isolation und Überforderung still und zurückgezogen. Diese Familien können nur durch persönliche Gespräche und Hausbesuche aufgeschlossen werden. Dies steht der Kontaktbeschränkung und Pandemiebekämpfung entgegen. Im Gegensatz zum ersten Lockdown zeigen sich die sozialen Folgen der Pandemie schon gegenwärtig. Insbesondere treten Fragestellungen im Rahmen von Umgang und Sorge auf. Die Eltern sind zum Teil hochverunsichert.“

Kontakt zu den Familien halten: Möglich durch die Erreichbarkeit rund um die Uhr, einem immensen Telefongesprächsaufwand, die Einbindung von Verwaltungskräften und die gute Kooperation mit den Netzwerkpartnern

„Nur durch immensen Telefongesprächsaufwand, persönliche Gespräche und Hausbesuche (unter Einhaltung der Hygienevorschriften) ist es gelungen, den Kontakt zu den Familien zu halten. Es zeigte sich ein hohes Anrufaufkommen, das durch die intensive Einbindung der Verwaltungskräfte bewältigt werden konnte. Ohne eine ständige telefonische Erreichbarkeit wäre das Arbeitsaufkommen nicht zu bewältigen gewesen.

Es werden verschiedene Hilfsangebote unterbreitet bzw. eine Notbetreuung der Kinder gegenüber der betreuenden Einrichtung befürwortet. Im Rahmen des Kinderschutzes und bei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen findet weiterhin das „4-Augen-Prinzip“ Anwendung.

Mit den freien Trägern der Jugendhilfe sind in den einzelnen Fällen Absprachen zur weiteren Betreuung/Kontaktgestaltung der Kinder bzw. Familien getroffen worden. Eine Erreichbarkeit des Jugendamtes ist rund um die Uhr gegeben, so dass bei Erziehungsfragen, Fragen in der Gestaltung des Umgangs oder auch „Hilferufe“ aufgrund von Überforderungssituationen, eine schnellstmögliche Überprüfung und ggf. eine Bearbeitung des Anliegens stattfinden kann. Zudem kann eine gute Kooperation mit den beteiligten Netzwerkpartnern (Polizei, Ärzte, Gerichte, freie Träger etc.) bestätigt werden.

Der Kinderschutz im Sozialen Dienst ist derzeit nur bei voller Personalbesetzung auf Dauer umsetzbar. Kritisch wird es bei Abwesenheit von mehr als einem Sozialarbeiter pro Sachgebiet.“

Wie ist die Situation in den stationären Einrichtungen? Haben Sie Informationen darüber?

„Hier erfolgt ein fortwährender Austausch zwischen dem Jugendamt und den stationären Einrichtungen. Empfehlungen und Verfahrensweisen wurden vom Jugendamt erarbeitet und den Trägern zur Verfügung gestellt. Auch seitens der Jugendhilfeeinrichtungen war eine hohe Kommunikationsbereitschaft gegeben. So erfolgten Rückmeldungen zu besonderen Vorkommnissen und trägerinternen Verfahrensweisen, aber auch zu bestehenden Herausforderungen – Umgang mit Beurlaubungen und Quarantäneauflagen, Personaleinsatz bei fehlender Schulpräsenz.“

Speziell Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien leiden unter der erhöhten Belastungssituation

Die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie führen teilweise auch zu Vereinsamung und verstärkter Isolation bis hin zu Depressionen. Für Familien, die bereits von Problemen betroffen sind, kann das zur Verschärfung ihrer Situation führen. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Teams des allgemeinen Sozialdienstes die Zunahme von psychischen Erkrankungen feststellen können? 

„Seitens der einzelnen Sachgebiete gab es hierzu unterschiedliche Wahrnehmungen. Zum einen konnte zum vermehrten Auftreten von psychischen Erkrankungen keine Aussagen getroffen werden. Zum anderen gab es in einem Sachgebiet nach dem ersten Lockdown (März 2020) bei einigen Mitarbeitenden mehr § 8a Meldungen aufgrund psychischer Probleme der Eltern und Kinder durch die Schließung von Kitas und Schulen. Im zweiten Lockdown (Dezember 2020 bis heute) haben die Mitarbeitenden keine Zunahme von psychischen Erkrankungen festgestellt. 

Bezogen auf Kinder und Jugendliche zeigen sich vermehrt Fälle im Bereich Drogenkonsum bei Jugendlichen und dadurch entstehende psychische Belastungen. Im Zusammenhang mit der Pandemie sind diese nur bedingt erkennbar. 

Diagnostizierte psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen des Landkreises Harz können seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 und speziell seit dem zweiten Lockdown nicht vermehrt festgestellt werden, da diese Beurteilung einer teilweise sehr langen Zeitdauer mit verschiedenen Testungen und Untersuchungen bedarf.

Nachweislich ist jedoch, dass Kinder und Jugendliche unter dem Verlust ihrer sozialen Kontakte zu Gleichaltrigen sowie der Einschränkung ihrer Freizeitaktivitäten leiden und ggf. sogar stark in ihrer Entwicklung zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben beeinflusst werden. Speziell Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, in welchen die notwendige Zuwendung, Nähe und Unterstützung nicht durch die Sorgeberechtigen erkannt und aufgefangen werden können, leiden unter der erhöhten Belastungssituation auf Grund der aktuellen Corona bedingten Beschränkungen.

Explizit für solche Kinder besteht im Landkreis Harz, im Rahmen einer Sondervereinbarung/-genehmigung nach Prüfung durch das Jugendamt, die Möglichkeit auch ohne Systemrelevanz der Sorgeberechtigten die Kindertagesstätten zu besuchen, um eskalierende Situationen im Haushalt zu vermeiden, das Kind in seiner Entwicklung nicht zu hemmen und in seinem Wohl zu schützen“.

Bei Therapeut*innenfür junge Menschen und Erwachsene gibt es lange Wartelisten

War und ist es möglich, die Betroffenen an die Fachstellen weiter zu vermitteln oder war und ist der Zugang zu den speziellen Angeboten ebenfalls eingeschränkt? 

„Aktuell ist es weiterhin möglich die Betroffenen an die Fachstellen wie Erziehungsberatungsstellen, sozialpsychiatrischer Dienst (schwerer zu erreichen seit Dezember 2020, da die Mitarbeitenden im Corona Team mit eingebunden sind), Ärzte und Therapeuten zu vermitteln. Nach Erfahrungen des Landkreises Harz finden Termine im Rahmen der aktuell geltenden Abstands- und Schutzbestimmungen statt. Beziehungsweise werden andere Instrumente (z. B. Videokonferenzen, telefonische Kontakte) zur Realisierung der notwendigen Termine und Absprachen genutzt. Die Mitarbeitenden haben hier nur festgestellt, dass es bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) längere Wartezeiten für die Betroffenen gibt. Ein Abbruch in der Zusammenarbeit mit der KJP ist nicht zu verzeichnen. Die niedergelassenen Therapeuten für junge Menschen und Erwachsene weisen jeweils hohe Wartelisten auf.“ 

Die Bausteine des Jugendmedienschutzes haben Kinder und Eltern in ihrer Medienkompetenz gestärkt

Während der Pandemie ist der Medienkonsum der Jugendlichen erheblich gestiegen. Einerseits ist die Nutzung von  Smartphone, Computer und Internet für die schulische Bildung jetzt von großer Bedeutung, andererseits führen die mangelnden Kontakte jedoch bei einigen Kindern und Jugendlichen zu einer sehr starken Mediennutzung bis hin zu der Gefahr der Abhängigkeit. Der Landkreis Harz hat ein umfangreiches Jugendmedienschutzkonzept. Welche Bausteine des Jugendmedienschutzes haben die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Harz bisher schon präventiv gestärkt? Welche Maßnahmen unterstützen auch die Eltern dabei, mit ihren Kindern den richtigen Weg der Mediennutzung zu finden? Welche Projekte bewähren jetzt besonders?

„Die bisherigen Projekte zur Förderung von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sowie zur Prävention von Mediensucht haben Kinder und Eltern bei der Mediennutzung gestärkt und helfen auch in der Phase der Pandemie. “ 

Konzept Jugendmedienschutz im Landkreis Harz

Projektinhalt:
Förderung von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz, Prävention von Mediensucht

Bausteine:
z. B. Netpiloten, Cybermobbing, WhatsApp Klassenchat, mediale Lebenswelten,
„Ich und meine sozialen Netzwerke...online bestimme ich?!“

Zielgruppen:
Kinder- und Jugendliche, Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeiter

Kooperationspartnerinnen und -partner: 
Präventionsfachstellen, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Beratungsstellen

Organisatorische Federführung: 
Landkreis Harz, Jugendamt, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Kosten:
kostenfrei 

Kontakt:
jugendschutz@kreis-hz.de

Eingesparte Gelder wurden mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses umverteilt

Der Landkreis Harz fördert nach einer Richtlinie die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bei freien und öffentlichen Trägern. Führen die Einschränkungen dazu, dass die Förderungen nicht in Anspruch genommen werden? Waren Veränderungen bei den Förderkriterien oder ergänzende Entscheidungen z. B. durch den Kreistag notwendig?

„Pandemiebedingt konnten vor allem Ferienfreizeiten und Projekte nicht im geplanten Umfang von den Trägern durchgeführt werden. Somit standen im November 2020 noch Restmittel zur Verfügung, die der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz mit Beschluss an die Einrichtungen der offenen Jugendeinrichtungen verteilte. Grund für den Beschluss waren zum Teil auch die erhöhten Ausgaben der Träger zur Umsetzung der Hygienebestimmungen.“

Haben Sie seit Beginn der Pandemie ergänzende Maßnahmen auf den Weg gebracht? 

„Zum Umgang des Schutzauftrages, den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungs-hilfeleistungen gemäß SGB VIII und der Finanzierung der Trägerstrukturen erfolgten gesonderte Regelungen des Landkreises Harz, angepasst an den jeweiligen Eindämmungsverordnungen.

Unterstützung bei der Förderung der Digitalisierung der Fachkräfte und der Jugendeinrichtungen ist dringend erforderlich – die Jugendhilfe muss zur Erleichterung der Arbeit soziale Netzwerke nutzen können.“

Halten Sie ergänzende Maßnahmen für erforderlich, ggf. mit Unterstützung des Bundes und des Landes?

„Es ist erforderlich, dass es Unterstützung vor allem bei der Förderung der Digitalisierung der Fachkräfte und der Jugendeinrichtungen gibt. Die Möglichkeit der Nutzung von soz. Netzwerken wie Facebook, WhatsApp, Twitter usw. wäre zwingend erforderlich und würde die Zusammenarbeit erleichtern. Terminabsprachen, kurze Informationen, der Austausch mit Netzwerkpartnern usw. könnten über diese Medien erfolgen. Die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen/Familien würde sich unkomplizierter und zeitgemäßer gestalten.“

Schnelltests und Masken für Jugendhilfeeinrichtungen 

„Ausstattung der stationären Jugendhilfeeinrichtungen mit Schnelltests und erforderlicher Pandemieausstattung (FFP2 Masken) für Kinder und Jugendliche. Insbesondere vor den Herausforderungen der Beurlaubungen, auf die die Kinder und Jugendlichen einen Anspruch haben und die auch für ihre emotionale Entwicklung wichtig ist, können die Träger professionelle Verfahrensweisen umsetzen und so die Risiken für Bewohner und Personal minimieren.“

Frau Werner, Frau Köhler und Frau Labesehr herzlichen Dank, dass Sie sich trotz der aktuellen Situation die Zeit für das Gespräch genommen haben. Kontakt: Jugendamt des Landkreises Harz, Tel. 03941/5970 21 51, jugendamt@kreis-hz.de

Das Gespräch führte Erste Stadträtin a. D. Christa Frenzel

Redaktion: Iva Wagner

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