Bayerischer Jugendring
Prävention überall in der Jugendarbeit stärken

Der Bayerische Jugendring fordert mehr präventiven Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit. Auf ihrer 161. Vollversammlung in Rieden (Landkreis Amberg-Sulzbach) stimmten die Delegierten deshalb für eine Aufstockung der Förderung von Jugendverbänden. Die bisherige finanzielle und personelle Ausstattung vor allem der kleinen und mittleren Verbände reicht nach Überzeugung des Bayerischen Jugendrings nicht aus, um eine Präventionsarbeit in dem Umfang zu leisten, der dem Thema angemessen ist.
14.11.2022
Der Beschluss, den das höchste beschlussfassende Organ der Jugendarbeit in Bayern heute verabschiedete, sieht ein Minimum von fünf Wochenstunden zur Prävention sexualisierter Gewalt im Stellenplan vor. Diese wichtige Aufgabe darf nach Überzeugung des Bayerischen Jugendrings (BJR) nicht allein vom Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen abhängen. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Mit den zusätzlichen Stunden (…) können Jugendverbände ein vertrauensvolles Klima schaffen, in dem Übergriffe erschwert und das Sich-Anvertrauen erleichtert werden. Sie hätten damit die personellen Ressourcen, um Vorfälle adäquat zu bearbeiten, den Betroffenen zur Seite zu stehen und professionelle Unterstützung zu vermitteln.“
Leitfaden für Schutzkonzepte
Bereits auf der 159. BJR-Vollversammlung im Oktober 2021 wurden Empfehlungen „Schutzkonzepte in der Jugendarbeit“ beschlossen, damals kam es allerdings nicht zu einer ausführlichen inhaltlichen Diskussion. Mit dem Leitfaden setzt der BJR in seiner Funktion als Landesjugendamt für Jugendarbeit einen allgemeinen fachlichen Rahmen und damit Standards für die Jugendämter als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie sollen Jugendämter in die Lage versetzen, ihrer Aufgabe nachzukommen, Träger der Jugendarbeit zu beraten und passgenaue Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt zu entwickeln.
Neuer gesetzlicher Beschluss
Durch das Einfügen von Nr. 3b soll die Datenverarbeitung ausgeweitet werden, künftig werden Daten zu allen anderen im erweiterten Führungszeugnis aufgeführten Straftaten gespeichert und verarbeitet, „die eine Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt“.
BJR-Präsident Matthias Fack begrüßte den aktuellen Beschluss:
„Prävention sexualisierter Gewalt ist nicht Zeichen eines ‚schlechten Gewissens‘, sondern ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit. Wir als Verantwortliche der Jugendarbeit in Bayern verstehen es seit vielen Jahren als unsere und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für den Schutz und die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen Sorge zu tragen.“
Die jüngst vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesänderung im SGB VIII trage allerdings nicht dazu bei und sei höchst bedenklich. „Neben datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind vor allem die Verfassungsmäßigkeit der Änderung, die Beeinträchtigung des Resozialisierungsgedankens als Strafzweck und nicht zuletzt die zusätzlichen Belastungen des Ehrenamts durch die geplante Änderung als sehr problematisch zu bewerten“, so Fack.
Seit fast 20 Jahren widmet sich der BJR mit einer Fachberatung dem Thema und nimmt damit eine Vorreiterrolle in Bayern und ganz Deutschland ein. Heute ist die Beratungsstelle Prätect mit der BJR-Referentin Beate Steinbach eine bundesweit gefragte Adresse, wenn es um das Themenfeld sexualisierte Gewalt in der Jugendarbeit geht.
Steinbach: „Das Thema war immer da und wird nie aufhören. Jugendarbeit bietet potenziellen Täter:innen ein Feld, wo es emotional und familiär zugeht, wo Nähe und Vertrauen aufgebaut werden und in dem auch Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Erwachsenen und Jugendlichen oder Kindern entstehen können. Jugendliche wollen ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Verhältnis zur Sexualität herausbilden. Das Experimentieren mit Nähe, Zärtlichkeit und Sex gehört genauso dazu wie das Erleben, Setzen und Achten von Grenzen im respektvollen Umgang miteinander.“
Quelle: Bayerischer Jugendring K. d. ö. R. vom 23.10.2022
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