Nachhaltigkeit

Paritätischer und BUND: Abschaffung der EEG-Umlage unverantwortlich

Gemeinsam mit dem BUND fordert der Paritätische gezielte Hilfe bei hohen Energiekosten statt der geplanten pauschalen Abschaffung der EEG-Umlage. Dringend notwendig sei eine beschleunigte Planung zur Einführung der Klimaprämie. Die Energiewende lasse sie erfolgreich nur ökosozial realisieren.

03.02.2022

Als haushaltspolitisch unvernünftig, umweltpolitisch kontraproduktiv und sozial unausgewogen bezeichnen der Paritätische Gesamtverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der EEG-Umlage. Um Menschen angesichts der hohen Energiepreise zu unterstützen, fordern beide Verbände stattdessen zielgerichtete Sofortmaßnahmen um Menschen mit niedrigen Einkommen zu unterstützen. Die angekündigte Einführung einer pro-Kopf-Rückzahlung für hohe Energiekosten (Klimageld bzw. Klimaprämie) müsse zudem beschleunigt werden.

Entlastung für gestiegene Energiepreise dringend geboten

„Die Bundesregierung denkt richtigerweise an eine Entlastung für die dramatisch gestiegenen Energiepreise. Doch eine Abschaffung der EEG-Umlage kommt nicht zielgerichtet bei denen an, die es am dringendsten benötigen. Stattdessen reißt sie ein großes Loch in den Bundeshaushalt. Angesichts der vielen wichtigen Vorhaben der Bundesregierung, die unter dem Vorbehalt der Finanzierung stehen, ist die Abschaffung haushaltspolitisch unverantwortlich. Dies gilt genauso für die Senkung von Steuern in anderen Bereichen, die Bundesfinanzminister Christian Lindner ins Spiel bringt.“

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes

Um die Energiewende angesichts steigender Preise sozial zu gestalten, fordern beide Verbände von der Bundesregierung, dass sie die Planungen zur Einführung einer Klimaprämie beschleunigt.

Der hohe Energiepreis sei einer Krise der fossilen Energie geschuldet, sagt der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Olaf Bandt. Mit der angekündigten Abschaffung der EEG-Umlage konterkariere die Bundesregierung ihre eigenen umweltpolitischen Pläne. Die Abschaffung sei ein Risiko für den Haushalt und zudem eine drohende Bremse für den Ausbau der erneuerbaren Energien. „Stattdessen brauchen wir in der aktuellen Situation hoher Energiepreise eine zielgerichtete Sozialpolitik und eine Rückerstattung der Bepreisung von CO2 als Klimaprämie. Die Einführung wurde im Koalitionsvertrag bereits beschlossen. Es wird höchste Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen,“ betont Brandt abschließend.

Umweltpolitik darf nicht zum Elitenprojekt werden

Hohe Energiepreise können zu einer klimapolitisch sinnvollen Steuerung führen und so der Klimakrise entgegenwirken. Durch eine solche Erhöhung dürfe Umweltpolitik jedoch nicht zum Elitenprojekt werden. So müsse das Wohngeld auf mehr Berechtigte ausgeweitet werden. In der Grundsicherung sei angesichts der Preissteigerungen eine Soforthilfe von monatlich 100 Euro dringend nötig. Um die Grundsicherung dauerhaft armutsfest zu machen, müsste sie um mehr als 50 Prozent angehoben werden: Nach jüngsten Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für alleinlebende Erwachsene bei 678 Euro liegen. Zusätzlich sollten die Stromkosten, wie bei den Heizkosten bereits üblich, in voller Höhe übernommen werden, so die Forderung. Außerdem fordern beide Verbände ein Verbot von Strom- und Gassperren. Die Energieversorger müssen stattdessen verpflichtet werden, denjenigen, die durch finanzielle Not in diese Situation geraten sind, eine Energiesparberatung, ähnlich dem Stromsparcheck, anzubieten.

Eine Pro-Kopf-Rückverteilung der vollständigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sei ein ökologisch wirksames und sozialpolitisch dringend nötiges Instrument, so beide Verbände abschließend. Nur so lasse sich ökologische Wirksamkeit mit sozialem Ausgleich verbinden. Es geht nur ökosozial. Die Bundesregierung müsse zudem den naturverträglichen und dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband vom 01.02.2022

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