Kinder- und Jugendschutz
Opferschutz in Hamburg: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern
Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist gestartet. Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, fließen in den kommenden drei Jahren Mittel des Bundes in den Aus- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen – für Hamburg sind es rund 800.000 Euro pro Jahr. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Melanie Leonhard, haben dazu am 20. Feburar die erste Vereinbarung zur Förderung zwischen dem Bund und einem Bundesland unterzeichnet.
02.03.2020
Hamburg unterzeichnet als erstes Bundesland
Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kampf gegen Hass und Gewalt geht uns alle an. Mit unserem Bundesinvestitionsprogramm legen wir einen besonderen Fokus auf den Kampf gegen Gewalt an Frauen. Für den Ausbau der Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung. Ich freue mich, dass Hamburg die Vereinbarung zur Förderung als erstes Bundesland unterzeichnet hat. Damit wird der Grundstein für eine enge Zusammenarbeit gelegt. Zum Wohle aller von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm stellt der Bund bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen in Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen zu unterstützen. Durch die Vereinbarung wird es möglich, auch die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Genau diese enge Zusammenarbeit ist mir sehr wichtig.“
Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder weiter stärken
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: „Keine Frau soll Gewalt erleiden müssen. Mit der Förderung eines sechsten Frauenhauses haben wir in Hamburg die Schutzplätze für Frauen weiter ausgebaut. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten. Ich bin froh, gemeinsam mit dem Bund das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder auch in Hamburg in den kommenden Jahren weiter stärken zu können!“
Für das Bundesinvestitionsprogramm stehen im Bundeshaushalt 30 Mio. Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. In der Bundeshaushaltsplanung sind darüber hinaus jeweils 30 Mio. Euro für die Jahre 2021 – 2023 vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund so 120 Millionen Euro zur Verfügung.
Investitionsprogramm eine von zwei Säulen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Mit dem Förderprogramm trägt der Bund zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei.
Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet, der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden, auch für Frauen, die bislang nicht gut erreicht wurden.
Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen.
Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt.
Die zweite Säule des Förderprogramms sind innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Hierfür stehen dieses Jahr fünf Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzplanung sieht auch für die Jahre 2021-2022 jeweils weitere fünf Mio. Euro vor.
Mit dem Innovationsprogramm sind bereits im vergangenen Jahr fünf Bundes-Projekte gestartet, die gewaltbetroffenen Frauen helfen und der Unterstützung von Fachkräften im gesamten Hilfesystem bundesweit zu Gute kommen.
Initiative „Stärker als Gewalt“
Dazu gehört auch die Initiative „Stärker als Gewalt“, die am 25. November 2019 erfolgreich gestartet ist. Auf der Internetseite sind erstmals eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt: www.stärker-als-gewalt.de
Die Initiative ist eingebettet in ein Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz verstärkt und verbessert werden soll.
Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Fremdsprachen
Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.
Quelle: Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 20.02.2020
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