Kinderschutz

NRW: Mehr Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in 2018

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43.375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39.478). Gleichzeitig ist auch die Zahl der Sorgerechtsentziehungen um 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

29.07.2019

43.375 Gefährdungseinschätzungen

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 12,9 Prozent der Fälle (5.607) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6.009 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d.h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 14.081 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 17.678 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahren alt. Fast jedes vierte Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.

Die Jugendämter in NRW wurden in etwa jedem vierten Fall (11.290) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (7.667) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (5.746) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.

4.572 Sorgerechtsentziehungen

Im Jahr 2018 wurden 4.572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Das waren 5,6 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor (2017: 4 328). Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ordneten die Gerichte in 2.026 Fällen den vollständigen und in 2.546 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Unter den 2.546 Fällen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge wurde in 1.944 Fällen das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen. Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.

Im Jahr 2018 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 34.818 Sorgeerklärungen; das waren 3,9 Prozent mehr als 2017 (damals: 33.506). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Die elterliche Sorge kann den Eltern – auf Grundlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung – ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen werden. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB).

Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 09.07. sowie 17.07.2019

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