Förderfonds

Neuauflage der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein haben zu Jahresbeginn eine Neuauflage der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ auf den Weg gebracht. Zentrales Element der seit 1989 bestehenden Gemeinschaftsaktion ist ein vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichteter Förderfonds.

07.02.2022

Die Mittel des Landesfonds wurden vorrangig für die Förderung beispielhafter Beteiligungsprojekte verwendet, bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig in die Planung, die Durchführung und die Auswertung einbezogen werden. Nach einer dreijährigen Pause, in der ein Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Schleswig-Holstein in Kinderrechtsfragen regelte, wird nun die Gemeinschaftsaktion erneuert. Die jährliche Fördersumme für den Fonds beträgt 100.000 Euro. Die Förderkriterien wurden überarbeitet, an der grundsätzlichen Ausrichtung der Gemeinschaftsaktion, die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte, und dabei vor allem des Kinderrechts auf Beteiligung, zu fördern, wird dabei festgehalten.

Familien- und Jugendminister Dr. Heiner Garg betonte: „Die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung und damit auch der Kinderrechte sind ein wichtiges Ziel des Landes. Die Coronapandemie verdeutlicht erneut, dass die Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Austausch mit Kindern und Jugendlichen von zentraler Bedeutung für den Kinderschutz sind. Darüber hinaus fördert die frühzeitige Partizipation selbstständiges und verantwortungsvolles Handeln von Kindern und Jugendlichen. Dazu sollen weiterhin verschiedene Projekte auf Kommunaler Ebene beitragen, die wir mit der Gemeinschaftsaktion fördern können.“

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin von Schleswig-Holstein sagte: „Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein sind seit mehr als 30 Jahren in Sachen Kinderrechte gemeinsam auf einem sehr guten Weg. Auch durch diese erfolgreiche Zusammenarbeit ist Schleswig-Holstein deutschlandweit Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation, beispielsweise durch die bundesweit erstmalige Ausbildung von Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen oder in der stationären Erziehungshilfe. Kinderrechte insgesamt und das Recht auf Beteiligung an den die Kinder betreffenden Entscheidungen im Besonderen, leben vom aktiven Mitmachen. Die Gemeinschaftsaktion ‚Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ möchte mit ihren Förderungen den Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen und sie nachhaltig verankern.“

Anlässlich der Neuauflage der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein zu Bewerbungen für Förderungen im Rahmen des Fonds auf. Da kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Dauer nur dann erfolgreich ist, wenn sie integrierter Bestandteil des Gemeindealltags wird, sollen sich aus den einzelnen Beteiligungsmodellen möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.

Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.

Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule, in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen, fördern. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Vorhaben der politischen Bildung wie die U-18-Wahlen, sowie Vorhaben der demokratischen Praxis wie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Kommunal- und Landespolitik gefördert.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein vom 24.01.2022

Redaktion: Pia Kamratzki

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