Beratungen gestartet
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Mädchen und Jungen besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen - das ist die Aufgabe des „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Die einzelnen Arbeitsgruppen haben nun mit ihren Beratungen begonnen.
16.11.2020
In den vergangenen Wochen haben die Arbeitsgruppen des „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ zum ersten Mal beraten.
Rund 250 Expertinnen und Experten beschäftigen sich in vier Arbeitsgruppen mit folgenden Themenkomplexen:
- Schutz und Hilfen
- Kindgerechte Justiz
- Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation
- Forschung und Wissenschaft
Weitere Online-Konferenzen sind geplant, um sich darüber auszutauschen, wie die Prävention, der Schutz und die Hilfe bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verbessert werden können.
Im Dezember 2019 hat sich der Nationale Rat auf Initiative von Bundesjugendministerin Franziska Giffey und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes Wilhelm Rörig, in Berlin konstituiert.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ich freue mich, dass der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen seine intensive Arbeitsphase gestartet hat. Der Unabhängige Beauftragte hat in seinem jüngst veröffentlichten Positionspapier erneut aufgezeigt, wie notwendig es ist, dass sich alle föderalen Ebenen ernsthaft und kontinuierlich für den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt einsetzen. Der Nationale Rat ist die zentrale Plattform dafür. Wir dürfen nicht nachlassen in unserem Engagement, damit wir im Sommer 2021 gute Ergebnisse vorlegen können."
Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig: „Wenn wir uns die unverändert hohen Fallzahlen und die Missbrauchsfälle von Staufen, Lügde, Bergisch-Gladbach oder Münster vor Augen führen, ist völlig klar, dass tausende Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt sind. Studien der Weltgesundheitsorganisation weisen darauf hin, dass es pro Schulklasse ein bis zwei Kinder in Deutschland gibt, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren. Jede und jeder kennt also ein Kind mit dieser furchtbaren Erfahrung. Sexuelle Gewalt ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern gesellschaftlicher Alltag – und das dürfen wir nicht weiter hinnehmen. Für die Arbeit des Nationalen Rats habe ich mir große Ziele gesetzt: Der Nationale Rat soll interdisziplinär den Kampf gegen sexuellen Missbrauch und seine Folgen voranbringen und Wege finden, wie die hohe Zahl von Missbrauchsfällen deutlich gesenkt und Hilfen für betroffene Menschen verbessert werden können.“
Konkrete Ziele formulieren
Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sollen eine Grundlage dafür schaffen, bis zum Sommer 2021 Ziele für die jeweiligen Themenbereiche zu formulieren und konkrete Umsetzungsschritte zu beschreiben, wie diese Ziele erreicht werden können.
Weitere Informationen zur Arbeit des Nationalen Rates: www.nationaler-rat.de
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 12.11.2020
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