Recht

Malta verbietet das Prügeln von Kindern

Malta hat als 37. Land weltweit und als 25. Staat in Europa die Prügelstrafe für Kinder verboten, und zwar überall, auch zu Hause.

25.03.2014

Bisher waren in Malta, bedingt durch den Artikel 339(1) des Strafgesetzbuchs, ‚mäßige‘ Prügel erlaubt. Durch eine Gesetzesänderung im Februar 2014 wurde hier Abhilfe geschaffen. Seitdem gilt jegliche Art von körperlicher Züchtigung als Straftat. Andere Artikel in den maltesischen Gesetzesbüchern müssen mit dem nun ausgesprochenen Verbot der Prügelstrafe noch in Einklang gebracht werden, da derzeit noch Begrifflichkeiten wie ‚zumutbare Bestrafung‘ (reasonable chastisement im Bürgerlichen Gesetzbuch, Seite 66) und ‚gesetzliche Umerziehung‘ (lawful correction im Strafgesetzbuch, Seite 97) vorhanden sind.

Zuletzt hatten Mazedonien und Honduras ihre Gesetzestexte entsprechend geändert und das Prügeln von Kindern in ihren Ländern verboten. In Deutschland ist die Prügelstrafe seit dem Jahr 2000 gesetzlich verboten.

Zur Liste der Länder, in denen das Prügeln von Kindern verboten ist …

Quelle: Child Rights International Network

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