Anleitung / Arbeitshilfe

Arbeitshilfe Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX: Eine Unterstützung für Leistungserbringende der (Interdisziplinären) Frühförderung

Strukturebene: Bund

Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich mit Gewaltschutzkonzepten für Frühförderstellen beschäftigt.

Die neue Arbeitshilfe enthält speziell für Frühförderstellen entwickelte Hinweise und Leitfragen, mit denen die Anbieter sich selbst hinterfragen können. Denn in jeder Einrichtung gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Leitfragen reichen von einer allgemeinen Risikoanalyse („Welche Bedingungen in Ihrer Einrichtung begünstigen grenzverletzende Verhaltensweisen?“) über Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren („Wie ist der Umgang mit Beschwerden geregelt?“) bis hin zu konkreten Handlungsfragen in Verdachtsfällen („Ist geregelt, wer über sofortige Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person entscheidet?“).

Es geht darum, tatsächliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Sinnvoll ist es, dass das Team der Frühförderstelle die Konzepte gemeinsam entwickelt. Denn: Gewalt- und Kinderschutzkonzepte allein auf dem Papier reichen nicht aus, vielmehr müssen sie umgesetzt und wirklich gelebt werden, betonten auch die Mitglieder des LWL-Landesjugendhilfeausschusses.

Kontakt

LWL-Referat Soziale Teilhabe
für Kinder und Jugendliche
48133 Münster

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie
50663 Köln

Herausgabedatum

2022

Weitere Themen

Kindertagesbetreuung Kinderschutz
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