Rheinland-Pfalz
Landesregierung legt dritten Bericht zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes vor
Der Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist das zentrale Ziel des Landeskinderschutzgesetzes. Die Landesregierung hat dem Landtag nun ihren dritten Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2020 vorgelegt, in dem über den Stand der Umsetzung, die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf im rheinland-pfälzischen Kinderschutz informiert wird.
01.04.2021
Der Bericht macht deutlich, dass das Landeskinderschutzgesetz auch 13 Jahre nach seiner Verabschiedung die wichtigste Grundlage für einen umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz ist. Dennoch sind Weiterentwicklungen nötig:
„Der vorliegende Bericht zeigt, dass das Land zu Recht mit Stolz auf 13 Jahre erfolgreiche Kinderschutzarbeit in Rheinland-Pfalz zurückblicken kann“, erklärte Familien- und Jugendministerin Anne Spiegel. „Ihre Kinder zu schützen, ist eine der obersten und wichtigsten Aufgaben, die eine Gesellschaft hat. Deswegen darf Kinderschutz niemals stagnieren. Er muss sich neuen Zielgruppen, neuen Herausforderungen und auch neuen Gefahrenlagen anpassen.“
Mit dem 2008 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetz wurden im Land Frühe Hilfen ausgebaut, kommunale Kooperationsstrukturen geschaffen und ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen aufgebaut. Die Maßnahmen werden jährlich mit rund 3,9 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefördert.
Der Bericht zeigt, dass die lokalen Kinderschutznetzwerke als wichtige Informations- und Austauschplattform für alle Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz über die Jahre hinweg kontinuierlich ausgebaut und qualifiziert werden konnten. In jedem der 41 Jugendamtsbezirke gibt es heute ein solches Netzwerk. An den lokalen Netzwerken beteiligen sich verschiedenste Berufsgruppen, wie beispielsweise Fachkräfte aus den Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, Beratungsstellen, Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, Familienhebammen, Polizei oder Justiz.
Verbesserte Finanzierung und neues Einladungswesen
Um neuen Herausforderungen im Kinderschutz gerecht werden und auf besonders hilfebedürftige Zielgruppen eingehen zu können, wurde das Landeskinderschutzgesetz im November 2020 novelliert. Es wurden zusätzlich 750.000 Euro Haushaltsmittel im Gesetz verankert, um Kindern von psychisch oder suchterkrankten Eltern gezielt helfen zu können. Mit den zusätzlichen Landesmitteln können die rheinland-pfälzischen Jugendämter Maßnahmen und Projekte umsetzen, bestehende Hilfestrukturen personell verstärken sowie Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen für Fachkräfte finanzieren. Diese Schwerpunktsetzung wurde in dem Bericht als wichtige Weiterentwicklung des Landeskinderschutzgesetzes beschrieben.
Ein weiterer maßgeblicher Baustein im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes war die Etablierung eines verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens (EEW) zu den Früherkennungsuntersuchungen von der U4 bis zur U9 und des Einladungswesens zur J1. So erhalten Sorgeberechtigte in Rheinland-Pfalz zu jeder anstehenden Früherkennungsuntersuchung eine Einladung bzw. Erinnerung. Sofern für ein Kind keine Untersuchungsbestätigung im Zentrum für Kindervorsorge eingeht, nehmen die zuständigen Gesundheitsämter Kontakt mit den Sorgeberechtigten auf, um Gründe für die Nichtteilnahme zu erfragen und im Bedarfsfall für die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung zu werben.
„Unser Einladungs-/Erinnerungswesen und die hervorragende Arbeit unserer Gesundheitsämter hat in Rheinland-Pfalz durchschlagenden Erfolg, denn jährlich nehmen rund 98 % der rheinland-pfälzischen Kinder und Jugendlichen an den Früherkennungsuntersuchungen teil. Das zeigt ganz klar, wie wichtig und richtig unser rheinland-pfälzischer Weg ist“, ergänzt Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
„Ein wichtiger Aspekt bei der Einführung des Landeskinderschutzgesetzes war auch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitssektor und der Jugend- und Familienhilfe. Wir können sagen, dass sich das rheinland-pfälzische Verfahren im Sinne der Stärkung der Kindergesundheit und des Kindeswohls sehr bewährt hat“, halten die Ministerinnen fest.
Hintergrund
Als erstes Bundesland in Deutschland verabschiedete Rheinland-Pfalz schon 2008 ein Landeskinderschutzgesetz und etablierte damit wichtige kinderschutzrelevante Strukturen, die bundesweit erst 2012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz kamen.
Vorangegangen war dem Gesetz eine bundesweite Debatte über Handlungsbedarf im Kinderschutz in Deutschland, ausgelöst durch tragisch verlaufene Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, bei denen Kinder zu Tode kamen. Das rheinland-pfälzische Gesetz war an vielen Stellen beispielgebend für den Bundesgesetzgeber und enthält durch den Aufbau Früher Hilfen, kommunaler Netzwerkstrukturen und die Etablierung des verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens zu den pädiatrischen Früherkennungsuntersuchungen ein sorgfältig austariertes Verhältnis von Prävention, Schutz und Kontrolle.
Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz vom 10.03.2021
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