Mediennutzung

Landesanstalt für Medien NRW klärt über mögliche Strafbarkeit beim Sexting auf

Sexting – was soll das eigentlich sein? Der Begriff setzt sich zusammen aus dem englischen Begriff Texting, also der Bezeichnung für das Versenden persönlicher, digitaler Nachrichten und dem Begriff Sex. Und er beschreibt genau das: den digitalen Austausch erotischer Nachrichten, Fotos und Videos. Was es dabei zu beachten gilt, darüber klärt die Landesanstalt für Medien NRW klärt mit einer landesweiter Out of Home-Kampagne auf.

02.11.2022

Sexting kommt gar nicht so selten vor – für viele Jugendliche gehört Sexting mittlerweile zur Entdeckung der eigenen Sexualität dazu. Meistens macht das vor allem Spaß. Es gibt jedoch auch einiges zu beachten, damit aus einem süßen Flirt kein bitterer Ernst wird. Mit dem Versenden von Nacktbildern kann man sich nämlich bereits als minderjährige Person strafbar machen und den meisten ist das gar nicht bewusst. Die Kriminalstatistik zur Verbreitung, dem Besitz und Erwerb von Jugendpornographie spricht für sich, über 40 Prozent der Tatverdächtigen sind minderjährig und die Zahlen steigen rasant an. Hier ergibt sich ein echtes Problem. Daher klärt die Landesanstalt für Medien NRW ab sofort mit einer landesweiten und flächendeckenden Kampagne zum Thema Sexting auf. Zielgruppe der Maßnahme sind Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.

„Was’n Ding“ – Die Kampagnenmotive

Auf über 1.500 Großflächen in Nordrhein-Westfalen sind in den nächsten vier Wochen die vier farbenfrohen und lauten Motive der Kampagne zu sehen. Unter den Headlines „Mein Ding“, „Dein Ding“, „Unser Ding“ und „Was’n Ding“ machen die Plakate, auf denen groß angeschnittene Frucht-Emojis zu sehen sind, auf verschiedene Phänomene und potenzielle Probleme beim Sexting aufmerksam. Ziel der Maßnahme ist es, Jugendlichen Rechtssicherheit zu vermitteln, sie aufzuklären und direkte Hilfe anzubieten. Unter der Kampagnenwebsite können sie sich umfangreich dazu informieren, was beim Sexting erlaubt ist, worauf man achten sollte und was dringend zu unterlassen ist. Außerdem läuft ab November zwei Wochen lang ein Spot zur Kampagne in über 120 Burger King- und McDonald’s-Filialen im Bundesland.

Jugendliche in ihrem Alltag erreichen

Zusätzlich zu den Plakaten und der Website werden über 300 Einrichtungen der Jugendarbeit in NRW mit einem Poster-Set zur Kampagne ausgestattet. Auch allen weiterführenden Schulen in NRW macht die Landesanstalt für Medien NRW das Angebot, die Poster kostenfrei für die Verwendung im Unterricht oder zur Aufhängung auf dem Schulhof zu bestellen. Begleitendes pädagogisches Material für Jugendeinrichtungen und eine Unterrichtseinheit zum Thema „Kinder- und Jugendpornografie im Klassenchat“ stehen auf der Website der Landesanstalt für Medien NRW kostenlos zur Verfügung.

Legitimes Verhalten zulassen, Missbrauch ahnden

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, kommentiert den Start der Kampagne: 

„Freiheit zulassen und Recht schützen – das sind die Motive unserer Arbeit in der Landesanstalt für Medien NRW. Und das gilt im Umgang mit Hassrede oder Werbeverstößen genau so sehr wie in der Aufklärung von Jugendlichen zur Rechtslage beim Sexting. Mit der Aufklärungskampagne, die in den nächsten Wochen in NRW zu sehen sein wird, gelingt uns genau das. Wir adressieren ein sensibles Thema zielgruppengerecht und auf Augenhöhe, grenzen legitimes Verhalten von strafbarem Missbrauch ab und bieten Hilfe an, wo sie benötigt wird.“

Und so reiht sich die aktuelle Kampagne in die bereits bestehenden Maßnahmen der Medienanstalt NRW ein. Bereits seit Anfang des Jahres 2022 bieten die Landesanstalt für Medien NRW und ihr Angebot fragzebra.de eine vereinfachte Möglichkeit zur Anzeige beim Verdacht von Cybergrooming an. In Kooperation mit der Staatsanwaltschaft NRW können Verdachtsmomente auf diesem Wege unkompliziert und dezentral mit den erfahrenen Mitarbeitenden der Aufsicht der Medienanstalt NRW geteilt werden. Bestätigt sich der Verdacht, erstattet die Medienanstalt NRW für die Betroffenen Anzeige und begleitet die Opfer. Dieses Angebot wird durch ein Aufklärungsvideo ergänzt, das im Unterricht eingesetzt werden kann, um das Thema altersgerecht aufzubereiten. Darüber hinaus gibt die Medienanstalt NRW regelmäßig Studien in Auftrag, in deren Rahmen Kinder und Jugendliche zu ihren Erfahrungen mit Cybergrooming befragt werden. Diese liefern einerseits einen Überblick über die Verbreitung des Phänomens und stellen andererseits eine empirisch fundierte Grundlage für konsequente Gegenmaßnahmen dar. Sämtliche Studienergebnisse finden sich online. 

Die Kampagne unterstützen

Die vier Plakatmotive der Kampagne sowie das pädagogische Material stehen auf der Website der Landesanstalt für Medien NRW zum Download zur Verfügung, sie können in Social Media mit dem #safersexting geteilt werden und auch die Poster können kostenfrei bestellen. Mögliche Rückfragen oder Anregungen können jederzeit an die Landesanstalt für Medien NRW gestellt werden.

Quelle: Landesanstalt für Medien NRW vom 25.10.2022

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