Hessen
Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt


Die Fortschreibung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist in Hessen ein zentrales Ziel der Landesregierung in dieser Legislaturperiode. In einem einjährigen Prozess arbeiten Fachkräfte, Expert(inn)en aus den verschiedensten Wirkungsbereichen sowie Betroffene gemeinsam mit der Landesregierung daran, den Aktionsplan fortzuschreiben und zu einem praktikablen und schlagkräftigen Instrument zu machen.
09.12.2021
„Opfer von Gewalt, auch sexueller Gewalt, zu werden, ist immer eine Zäsur und beeinträchtigt die Entwicklung von Mädchen und Jungen stark. Sie brauchen dafür den besonderen Schutz des Staates und die Hilfe von uns allen“, unterstreicht Sozial- und Integrationsminister Kai Klose das Vorhaben, das am 26. November im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.
Der Landesaktionsplan in seiner ersten Fassung ist 2012 auf den Weg gebracht worden und wird von allen im Kinderschutz aktiven hessischen Ministerien getragen. Seine Umsetzung obliegt neben dem federführenden Ministerium für Soziales und Integration dem Kultusministerium, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS), dem Hessischen Landeskriminalamt sowie dem Netzwerk gegen Gewalt des HMdIuS.
Am 24. November wurde der Weiterentwicklungsprozess im Rahmen einer Online-Veranstaltung begonnen. Organisationsstrukturen und Risikosituationen werden in diesem Verfahren Institutionen- und fachübergreifend analysiert, um das Thema konzentriert und ergebnisorientiert voranzubringen.
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung lobte besonders die Beteiligung von Betroffenen: „Ich wünsche den Engagierten in Hessen gutes Gelingen für ihre wichtige Arbeit am hessischen Umsetzungsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt! Ich finde es vorbildlich, dass Sie dabei nicht auf die Expertise von Betroffenen verzichten. Durch die besondere Perspektive von Betroffenen werden Sie einen höheren Qualitätsstandard erreichen. Ich profitiere in meinem Amt seit mehr als sechs Jahren von einer starken Betroffenenbeteiligung. Bitte denken Sie daran, eine Berichtspflicht gegenüber dem Landtag und einen turnusmäßigen Lagebericht zu allen Themenfeldern des Kampfes gegen sexuelle Gewalt vorzusehen. Fortschritte und Defizite müssen regelmäßig im Parlament debattiert werden, damit zusätzliche Handlungsimpulse ausgelöst werden.“
Konzepte entwickeln, die Wirkung zeigen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt sei eine gesellschaftliche Aufgabe, vor der sich das Land nicht verschließt, erläuterte Kultusstaatssekretär Dr. Manuel Lösel. „Wir freuen uns sehr über die Fortschreibung des Landesaktionsplans und erhoffen uns vom ressortübergreifenden Austausch wichtige Erkenntnisse für all jene Bereiche, in denen unverändert Bedarf an Prävention und Intervention besteht. Insbesondere die Unterstützung unserer Schulen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten liegt uns hierbei natürlich besonders am Herzen.“ Das Kultusministerium arbeite bereits eng mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen und wünsche sich gerade durch den institutionellen Austausch im Zuge der Novellierung des Aktionsplans weitere Impulse hin zu einer vernetzten Arbeit an Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt.
Klaus Peter Lohest, Moderator des Prozesses, stellt die bundesweite Bedeutung des hessischen Prozesses heraus: „Noch nie hat es in einem Bundesland einen so umfassenden Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung eines Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gegeben. Das ist bundesweit beispielgebend und wird sicherlich auch eine große Beachtung über Hessen hinaus finden. Das Mitwirken von Betroffenen als Fachexpertinnen und Fachexperten und damit auf Augenhöhe mit allen anderen Beteiligten ist ebenso herausragend wie notwendig.“
Am Ende dieses Prozesses soll ein Aktionsplan stehen, der die Arbeit für die kommenden Jahre bestimmen wird. Der Prozess trägt dazu bei, den notwendigen öffentlichen Diskurs zu befördern und Unsicherheiten im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu begegnen, betont Minister Klose. Alle könnten dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wahrgenommen und konkrete Hilfe angeboten wird. Aller Tabuisierung und Stigmatisierung könne entgegengewirkt und Opfer gestärkt werden, sexualisierte Gewalt zu thematisieren und anzuzeigen.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 26.11.2021
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