Kinder- und Jugendsport
Kommentar der dsj zur Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums
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Das Bundesjugendkuratorium (BJK) setzt sich in seiner aktuellen Stellungnahme mit der Frage der Verantwortungsübernahme aller Institutionen von Kindheit und Jugend zum Schutz junger Menschen vor Gewalt und der Relevanz institutioneller Schutzkonzepte auseinander. Dabei wurde auch der Lebensraum Sport in den Blick genommen.
11.08.2021
Nachdem der Bundesrat am 7. Mai 2021 dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zugestimmt hat und somit die Wichtigkeit des Kindes- und Jugendschutzes hervorhebt, stellt das BJK darüber hinaus eine gesetzliche Forderung in Bezug auf die Verantwortungsübernahme des gesamten institutionellen Gefüges. Die Stellungnahme des BJK betont, dass Schutzkonzepte in allen Institutionen vorliegen müssen, in denen Kinder- und Jugendliche sind bzw. in denen Entscheidungen über diese getroffen werden. Das BKJ hat unterschiedliche Bereiche und Institutionen einbezogen, in den gesamtgesellschaftlichen Kontext zueinander gestellt und durch Statements verschiedener Stakeholder unterstützt. Im Bereich familialer Nahraum und institutionelle Räume wurde auch der Lebensraum Sport unter Einbezug der Expertise von Elena Lamby, Referentin für Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport der Deutschen Sportjugend (dsj), in den Blick genommen.
Zusammenarbeit zwischen regionalen Kinderschutznetzwerken und Sportvereinen
Hierbei betont Elena Lamby (dsj) in ihrem Statement die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen regionalen Kinderschutznetzwerken und Sportvereinen mit ihren ehrenamtlichen Kinderschutzbeauftragten:
„Schutzkonzepte im Sport: Gewalt besprechbar machen: Die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt ist ein fester Bestandteil der Aktivitäten im Kinder- und Jugendschutz im organisierten Sport geworden. Dazu haben die vielfältigen Entwicklungen von Arbeitsstrukturen, fachlicher Kompetenz und die Bereitstellung von Angeboten zur Vernetzung und Qualifizierung durch Sportverbände beigetragen. Sportvereine mit ihren ehrenamtlichen Kinderschutzbeauftragten spielen eine wichtige Rolle in regionalen Kinderschutznetzwerken, müssen dort als Schutz- und Kompetenzort mit einbezogen werden und vor allem auch die notwendige fachliche Unterstützung erhalten. Nur so können wir Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen an- und besprechbar machen.“
(Elena Lamby, Referentin für die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport in der Deutschen Sportjugend)
Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt nachhaltig umgesetzt werden kann, muss eine gesamtgesellschaftliche und institutionell übergreifende Sensibilisierung stattfinden. Der Schutzauftrag muss dabei in Einklang mit entsprechenden Schutzkonzepten und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestaltet werden.
Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB (dsj) vom 03.08.2021
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