Kitaförderungsgesetz
Berliner Senat bringt Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung auf den Weg
Berlin reformiert das Kindertagesförderungsgesetz: Mit Kita-Chancenjahr, Willkommensgutschein und verbindlicher Sprachförderung sollen alle Kinder frühzeitig unterstützt werden. Verbesserte Personalschlüssel und gezielte Zuschläge stärken Qualität und Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung – ein klares Signal für bessere Rahmenbedingungen in Kitas.
25.09.2025
Der Berliner Senat hat am 16. September auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz wird nun dem Rat der Bürgermeister zugeleitet und soll zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten.
Berlin investiert gezielt in Qualität und Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung. Mit dem Kita-Chancenjahr, dem Willkommensgutschein und verbindlicher Sprachförderung werden alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt. Damit setzt Berlin ein starkes Signal: Gute Bildung beginnt im frühen Kindesalter und ist die Grundlage für gerechte Chancen.
Früher Einstieg in Bildung für alle
Das Kita-Chancenjahr schafft verlässliche Strukturen für Kinder mit Sprachförderbedarf. Sie erhalten systematische Unterstützung, damit sie mit denselben Voraussetzungen wie ihre Altersgenossen in die Schule starten können. Der neue Willkommensgutschein sorgt dafür, dass alle Eltern ab dem dritten Geburtstag ihres Kindes automatisch Zugang zu einem Kitaplatz erhalten – ohne Antrag und ohne bürokratische Hürden. So wird der Weg in das Berliner Kita-System erleichtert und ein früher Einstieg in Bildung für alle Kinder gesichert.
Die verpflichtende Sprachförderung wird künftig in allen Kitas und auch in der Kindertagespflege umgesetzt. Sie basiert auf vertrauensvoller Beziehungsarbeit der Fachkräfte, wird durch technische Lösungen unterstützt und spricht die Familien gezielt an. Berlin stellt damit sicher, dass Sprachförderung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Das Angebot zur Sprachförderung steht dabei im Vordergrund. Gleichzeitig ist klar: Kommen Familien ihrer Verpflichtung nicht nach, greifen die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter drei Jahren. Ab August 2026 wird eine Fachkraft ein Kind weniger betreuen, in einem gestuften Verfahren, das dauerhaft Entlastung bringt. Diese Maßnahme bedeutet nicht nur mehr Zeit für jedes einzelne Kind, sondern stärkt auch die pädagogische Qualität und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Der Senat setzt damit ein deutliches Zeichen: Frühkindliche Bildung braucht verlässliche Strukturen, und Qualität entsteht vor allem durch ausreichend gut ausgebildetes Personal. Mit diesem Schritt wird die tägliche Arbeit in den Kitas spürbar verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes nachhaltig gestärkt.
Darüber hinaus werden die Personalzuschläge neu ausgerichtet. Mit dem Partizipationszuschlag werden Einrichtungen künftig dort zusätzlich unterstützt, wo mindestens 20 Prozent der Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen oder einen Sprachfördergutschein besitzen. So werden die Ressourcen zielgerichtet dorthin gelenkt, wo die Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Ergänzend wird ein Zuschlag für Kinder eingeführt, die verpflichtend an der vorschulischen Sprachförderung teilnehmen. Berlin bündelt damit Mittel für diejenigen, die besondere Förderung benötigen – ein konsequenter Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit.
Senatorin Katharina Günther-Wünsch:
„Mit diesem Gesetzespaket gelingt es uns erstmals seit vielen Jahren, die frühkindliche Bildung in Berlin spürbar zu stärken. Wir verbessern die Personalschlüssel, führen das Kita-Chancenjahr ein und erleichtern den Zugang in die Kita. Damit setzen wir ein deutliches Signal: Berlin investiert nicht nur in den Ausbau, sondern in die Qualität. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für Chancengerechtigkeit – und diese Verantwortung übernehmen wir jetzt mit Nachdruck.“
Das Kitaförderungsgesetz ergänzt die bereits beschlossene Schulgesetznovelle und stärkt die gesamte Bildungskette: vom frühen Einstieg in die Kita über den Übergang in die Schule bis hin zur beruflichen Orientierung. Damit werden die Grundlagen für mehr Qualität und Verlässlichkeit im gesamten Berliner Bildungssystem geschaffen.
Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 16.09.2025
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