Jugendpolitik
Kinderhilfswerk mahnt strengere Vorschriften beim Bau hausnaher Spielplätze an
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt strengere gesetzliche und kommunale Vorschriften bei der Pflicht zur Anlage eines hausnahen Spielplatzes beim Neubau von Wohngebäuden an. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wichtig, diese Vorschriften konsequenter als bisher umzusetzen und zu kontrollieren.
22.03.2018
Ausnahmen sollten immer von der Kommune eingeschätzt und nicht allein von den Architekten oder Bauträgern entschieden werden. Für die in begründeten Einzelfällen mögliche Befreiung von der Pflicht sollten die Kommunen in jedem Fall eine Ablösesumme verlangen, die in öffentliche Spielplätze investiert wird. Diese sollte dem tatsächlichen Wert der Grundstücke entsprechen und auf jeden Fall die Ablösesumme für PKW-Stellplätze überschreiten. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes in Kooperation mit dem Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung im Auftrag der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr der Hansestadt Bremen.
Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeit für kleine Kinder
„Die grundsätzliche Bedeutung eines hausnahen Spielplatzes liegt in dem sozialen Anspruch begründet, dass Eltern mit Kleinkindern eine Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeit in sehr kurzer Distanz zur Wohnung zur Verfügung steht und Kinder dort auch eigenständig in Ruf- und Sichtweite der Eltern spielen können. Dies ist für die Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung, um ihren Aktionsradius später auf weiter entfernte Räume zu erweitern. Die Landesbauordnungen weisen ebenso wie die kommunalen Satzungen für private Spielplätze große Unterschiede auf, die dazu führen, dass die Praxis in Kommunen stark divergiert. Hier muss es insgesamt zu einheitlicheren, strengeren und weiterreichenden Vorschriften kommen, insbesondere angesichts der zu beobachtenden Zunahme an Versuchen von Bauträgern, Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen, um keinen Spielplatz errichten zu müssen, und an einer Praxis der formellen Erfüllung der Spielplatzpflicht. Dies bedeutet, dass nicht-öffentliche Bauträger bei der Anlage von Spielplätzen teilweise aus Kostengründen nur die Mindestanforderungen erfüllen und qualitativ anspruchslose Spielplätze entstehen, die von den Kindern nicht genutzt und am Ende wieder abgebaut werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Planung durch professionelle Spielplatzplaner
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Mangel an einziehenden Familien nicht zur Befreiung von der Pflicht zur Anlage eines Spielplatzes führen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass im Nachhinein bewusst vermieden wird, Familien einziehen zu lassen, um dieser Pflicht auch später nicht nachkommen zu müssen. Zudem sollten nicht nur die Lage und die Größe von Spielplätzen anhand der Planungsunterlagen, sondern auch die Realisierung und Gestaltungsqualität kontrolliert werden, ebenso wie der Fortbestand und die ordnungsgemäße Instandhaltung.
Besonders wichtig ist es auch, dass die Planung der Spielplätze möglichst von professionellen Spielplatzplanern bzw. Garten- und Landschaftsarchitekten durchgeführt wird und die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner und damit die Kinder an der Planung und Schaffung des Spielraumes beteiligt werden. Dafür wäre es in vielen Fällen notwendig, dass die Spielplätze erst innerhalb einer bestimmten Frist nach Einzug der Familien zu schaffen sind. Dieser Prozess sollte von den Kommunen begleitet werden. So kann es gelingen, kreative Lösungen zu finden und Qualitäten herzustellen, um damit dem Flächendruck auf die öffentlichen Spielplätze zu begegnen.
Vorschriften und Verwaltungspraxis der Baubehörden
Die Studie zur „Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten“ beschäftigt sich mit den Vorschriften und der Verwaltungspraxis der Baubehörden in deutschen Großstädten bezüglich der Verpflichtung zur Anlage von Kinderspielplätzen im Zuge des Wohnungsneubaus. Dabei wurden die geltenden Vorschriften zur Anlage und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen in 18 Großstädten aus acht Bundesländern miteinander verglichen. Das sind Zweidrittel aller 26 Großstädte mit über 250.000 Einwohnern aus der Hälfte der Bundesländer in Deutschland. Teilgenommen haben Augsburg, Berlin-Pankow, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Die Studie kann unter www.dkhw.de/spielplatzstudie (PDF 7,3 MB) heruntergeladen werden.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Webangebot / -portal
Informationen zum Thema "Einrichtungsaufsicht"
-
Studie
Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule.
-
Studie
Explorative Studie: Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag. Ergebnisse einer bundesweiten quantitativen Befragung pädagogischer Fachkräfte im Hort und Ganztag im Primarbereich
-
Broschüre
Kinder- und Jugendhilfe in der Krise – Zur Frage der Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei (vorläufiger) Inobhutnahme und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige
-
Broschüre
Mitsprechen, mitbestimmen, mitgestalten – Praxiswissen zu Beteiligung in der Heimerziehung (SOS kompakt, Ausgabe 8)
Projekte zum Thema
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Fussverkehr Schweiz
Bewegen, begegnen, beleben in Quartieren von Bern und Zürich
-
Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel
DAS GROSSE KINDERRECHTE-SPIEL
-
Children for a better World e.V.
CHILDREN Kinderbeirat
-
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
„Jugendhilfe macht’s möglich?! Rechte junger Geflüchteter und ihrer Familien stärken“
Institutionen zum Thema
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstsein
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-
Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)