Corona-Aufholprogramm

Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern stimmt Bund-Länder-Vereinbarung zu

Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern erhalten über das Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ viele Lern- und Förderangebote, um nach den Einschränkungen durch die Coronapandemie wieder gut in einen geregelten Schulalltag zurückzufinden. Die Landesregierung hat am 01. Juni der Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zugestimmt.

16.06.2021

Mecklenburg-Vorpommern stehen aus dem Programm, das für alle Länder insgesamt zwei Milliarden Euro umfasst, in den Jahren 2021 und 2022 rund 19 Millionen Euro allein für die Lernförderung zur Verfügung.

Die Landesregierung finanziert ebenfalls paritätisch mindestens noch einmal die gleiche Summe, um Lern- und Förderangebote sowie außerschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler anzubieten. Das Aktionsprogramm der Landesregierung „Stark machen und Anschluss sichern“ umfasst einen breit angelegten Maßnahmenkatalog zur Förderung, Stärkung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir wollen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützen, damit sie gut in den geregelten Schulbetrieb zurückfinden und ihre Bildungsziele erreichen können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Einige der Lern- und Förderangebote stehen bereits jetzt zur Verfügung. Außerdem soll es außerschulische Angebote geben, die von Kindern und Jugendlichen bereits in den Sommerferien wahrgenommen werden können. Die Zustimmung des Kabinetts zum Bund-Länder-Programm ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Bundesmittel überhaupt nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Wir können damit mehr Angebote finanzieren als wir ohnehin geplant haben. Mit unserem landeseigenen Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‛ sind wir gut aufgestellt“, sagte Martin.

Der Bund stellt den Ländern das Geld für die Lernförderung über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung. Die Landesregierung finanziert das Bund-Länder-Aktionsprogramm paritätisch aus Landesmitteln in gleicher Höhe.

Das Aktionsprogramm des Landes besteht aus vier Säulen

Säule 1: „Luft holen“ und Übergang schaffen

Schülerinnen und Schüler haben in den Sommerferien die Möglichkeit, zusätzliche Lern- und Förderangebote privater Bildungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Das außerschulische Lern- und Förderprogramm, das die Landesregierung in 2020 aufgelegt hat und das bereits in den Sommerferien 2020 durchgeführt wurde, wird auch in den Sommerferien 2021 weitergeführt.

In den Sommerferien sollen vielfältige außerschulische kulturelle und soziale Angebote stattfinden. Das Land will dazu die Möglichkeiten des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark“ stark einbinden. „Kultur macht stark“ ist vom Bund aufgrund der Corona-Pandemie erweitert und verlängert worden. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 stellt der Bund deutschlandweit 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden noch einmal aufgestockt. Diese Fördermöglichkeiten sollen in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden. Kulturinitiativen und Träger der kulturellen Bildung können zusätzliche Angebote machen, die durch den Bund finanziert werden. Das Land stellt Beratungsleistungen zur Verfügung.

Über das Landesprogramm des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung „MV kann schwimmen“ werden in den Sommerferien zusätzliche Schwimmkurse für Kinder im Grundschulalter angeboten. So haben Kinder die Möglichkeit, bis in den Herbst hinein das Schwimmen zu erlernen und ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern.

Säule 2: Behutsam und gestärkt ins neue Schuljahr starten

Ein behutsamer Start in das neue Schuljahr ist das A und O. Die ersten vier Schulwochen nach den Sommerferien werden sogenannte Anschlusswochen sein. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden stark gemacht für einen Neustart nach dem kräftezehrenden Schuljahr 2020/2021. In den ersten vier Wochen des Schuljahres, eben den Anschlusswochen, wird ausgiebig Zeit eingeräumt, um die individuellen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler zu bestimmen. Ab Woche 5 startet dann das „Lern-Schuljahr“ mit neuem Lernstoff mit Kraft und Zuversicht. Die Durchrührung von Tests zur Erhebung der individuellen Lernstände einer Lerngruppe ist zu diesem Zeitpunkt besonders wichtig, damit Lehrerinnen und Lehrer den nachfolgenden Unterricht an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen ausrichten können.

Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 2021/2022 sollen mit Beginn des Schuljahres sofort und klar strukturiert mit der Prüfungsvorbereitung starten können, weil ihr Abschluss unmittelbar bevorsteht. Dazu erhalten die Schulen bis zum Beginn des neuen Schuljahres die entsprechenden Vorabhinweise und Informationen zu prüfungsrelevanten Inhalten für die Schülerinnen und Schüler.

Säule 3: Zusätzliche Begleitung und Unterstützung erfahren

Lehramtsstudierende oder auch ehemalige Lehrkräfte können an Schulen unterstützend tätig werden. Dieses im Schuljahr 2020/2021 aufgelegte Programm soll weitergeführt werden. Die Tätigkeiten der externen Kräfte sollen sich ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler, die in Gruppen arbeiten, werden in den laufenden Unterricht eingebunden oder leisten zusätzliche individuelle Förderung und geben Nachhilfe.

Für Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 pandemiebedingt kaum oder gar keinen schulischen Schwimmunterricht wahrnehmen konnten, wird dieser in den kommenden zwei Schuljahren jeweils in der 6. Klasse organisiert und angeboten. Hierfür will das Land 1,6 Millionen Euro der Bundesmittel nutzen, weil in Mecklenburg-Vorpommern Schwimmen eine Kernkompetenz darstellt.

Schülerinnen und Schüler haben auch im Schuljahr 2021/2022 die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Lern- und Förderangebote privater Bildungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Das außerschulische Lern- und Förderprogramm, das die Landesregierung 2020 aufgelegt hat und das bereits in den Sommerferien 2020 durchgeführt wurde, wird auch im neuen Schuljahr weitergeführt.

Schulen steht ein Finanzbudget je nach Schülerzahl von 2.500 Euro bis 5.000 Euro zur Verfügung, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Mit diesen Mitteln können externe Kräfte entweder für zusätzliche Förderangebote als auch für andere Unterstützungsleistungen, wie z. B. Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilung, bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie etwa die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag, vergütet werden.

Das Lernen wird durch vielfältige außerschulische kulturelle und soziale Angebote flankiert. Gerade kulturelle Bildung trägt dazu bei, Kreativität, die Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Das Land will dazu die Möglichkeiten des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark“ auch während des nächsten Schuljahres stärker nutzen.

Es wird ein freiwilliges 10. Schuljahr an zunächst 20 Regionalen Schulen und Gesamtschulen geschaffen. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist.

Säule 4: Kinder und Jugendliche sozial und psychologisch stärken

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Staatlichen Schulämtern stehen für Beratung bereit und können weiterhelfen, psychosoziale Belastungen von Schülerinnen und Schülern zu bewältigen. Das Land baut zudem die Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) mit etwa zusätzlich 30 Stellen aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket aus. In allen Schulamtsbezirken wird es feste Beratungsstrukturen geben, zusätzlich werden in jedem Schulamtsbezirk mobile schulpsychologische Teams eingerichtet, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

Um die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Schule erfolgreich zu gestalten, ist eine Einbindung von Fachkräften der Schulsozialarbeit vor Ort unerlässlich. Schulsozialarbeit gleicht soziale Benachteiligung aus und trägt zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bei. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aufholen nach Corona“ wird es zusätzliche Verstärkung der Schulsozialarbeit geben und im Bereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Kooperation mit dem Bildungsministerium umgesetzt.

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 01.06.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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