Kinder- und Jugendschutz
Jugendmedienschutz: FSK.online erhält unbefristete Anerkennung in Hessen

Am 16. August 2019 trafen sich die Spitzenvertreter der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) zu ihren jährlichen Gesprächen. Dabei ging es u.a. um aktuelle Herausforderungen des Jugendmedienschutzes sowie die Entfristung von FSK.online.
23.08.2019
Am 16. August 2019 trafen sich die Spitzenvertreter der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) zum sechsten Mal in Folge zu den traditionellen jährlichen Gesprächen in Wiesbaden. Der Direktor der LPR Hessen, Joachim Becker, überreichte gemeinsam mit seinem Stellvertreter, Prof. Dr. Murad Erdemir, dem Geschäftsführer der FSK, Stefan Linz sowie Christina Mühler, der Leiterin von FSK.online, einen unbefristeten Anerkennungsbescheid für FSK.online.
„Konvergente Entwicklungen erfordern auch konvergente Kontrolle. Umso mehr freue ich mich, der FSK.online heute einen unbefristeten Anerkennungsbescheid übergeben zu können“, so Joachim Becker. „Die Entfristung ist unmittelbarer Ausdruck des kooperativen und vertrauensvollen Miteinanders von Medienaufsicht und Selbstkontrolle“, ergänzt Murad Erdemir, zugleich Honorarprofessor für Jugendmedienschutzrecht an der Universität Göttingen.
Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote
„Die Konvergenz der Medien ist längst Realität und die Verbreitung von filmischen Inhalten ist hierfür das beste Beispiel. Die FSK engagiert sich für einen verlässlichen und zukunftsfähigen Jugendschutz auf allen Vertriebswegen“, so Stefan Linz. Mit ihrer Abteilung FSK.online ist die FSK seit September 2011 eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Sie berät Anbieter bei der jugendschutzkonformen Gestaltung ihrer Online-Angebote und bietet Mitgliedern einen besonderen rechtlichen Schutz. Gesetzliche Grundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). „Die Entfristung würdigt die Leistungen von FSK.online und ist zugleich ein positives Signal an unsere Mitglieder“, konstatiert Christina Mühler.
Aktuelle Herausforderungen des Jugendmedienschutzes
In gewohnt konstruktiver Weise wurden aktuelle Fragen der Medienregulierung und die Herausforderungen an den Jugendmedienschutz in der digitalen Welt erörtert. Besonders zur Sprache kamen der „Diskussionsentwurf für einen Medienstaatsvertrag“ der Rundfunkkommission der Länder mit Vorschlägen für eine Novellierung des JMStV sowie die Entwicklung eines Klassifizierungs-Tools für filmische Inhalte durch die FSK.
Die nächsten Gespräche werden im Frühling 2020 wieder in Kassel stattfinden.
Quelle: Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vom 19.08.2019
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