Sozialpolitik
Istanbul-Konvention: Geschlechtsspezifische Gewalt wirksam bekämpfen
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte unter anderem vor, durch Aktionspläne auf Bundes- und Länderebene eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Außerdem sollten staatliche Koordinierungsstellen und eine unabhängige Monitoring-Stelle eingerichtet werden, so das Institut.
02.02.2018
Anlässlich des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) für Deutschland am 1. Februar 2018 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigungen sind in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Sie öffentlich zu thematisieren – wie derzeit in der Me-Too-Debatte – ist wichtig, um ein Bewusstsein für das Ausmaß und die Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen. Politik und Gesellschaft stehen in der Verantwortung, eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln.“ Die Istanbul-Konvention, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft tritt, setzte dafür einen umfassenden menschenrechtlichen Rahmen.
Effektive und koordinierte Strategie notwendig
Das Institut schlägt deshalb vor, auf Bundes- und Länderebene durch Aktionspläne eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Begleitet werden sollte dies durch die Einrichtung staatlicher Koordinierungsstellen sowie einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Zugleich sei es erforderlich, die Datenerhebung und Forschung über Ausmaß, Formen und Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt und über die Wirksamkeit der bereits ergriffenen Maßnahmen zu verbessern.
Zugang zu Beratungs- und Schutzangeboten für alle Frauen
„Deutschland hat bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt. Eine gute Gesetzeslage, ein ausdifferenziertes spezialisiertes Hilfesystem und eine starke Zivilgesellschaft bieten eine gute Grundlage dafür, jetzt den weiteren Ausbau des Gewaltschutzes in die Hand zu nehmen“, so das Institut. Dafür müsse etwa sichergestellt werden, dass alle betroffenen Frauen deutschlandweit Zugang zu Beratungs- und Schutzangeboten wie Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen haben und dass der Gewaltschutz insbesondere für Flüchtlingsfrauen und für Frauen mit Behinderungen in Recht und Praxis verbessert wird. Mehr in den Fokus kommen sollte auch der Schutz wohnungsloser und obdachloser Frauen.
Fortlaufende Beobachtung der Maßnahmen
In der Stellungnahme heißt es weiter: „Die Umsetzung und volle Gewährleistung von Menschenrechten ist ein Prozess, in dem Anpassungsbedarf und Schutzlücken identifiziert, Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen und die tatsächliche Entwicklung geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft sowie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen fortlaufend beobachtet und bei Bedarf angepasst werden müssen.“
Im „Factsheet – Die Istanbul- Konvention“ (PDF, 37 KB) hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die wichtigsten Informationen zum volkerrechtlichen Vertrag
Außerdem steht auf der Webseite des Instituts die Publikation „Die Istanbul-Konvention. Neue Impulse für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt.“ zum Download zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 01.02.2018
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