Familienpolitik

Hilfen für Schwangere in Not – Kabinett verabschiedet Bericht

Seit drei Jahren hilft ein Gesetz, Schwangere in Notlagen besser zu unterstützen. Ein Bericht zeigt: Viele potenziell Betroffene kennen die Hilfsangebote. Die Maßnahmen helfen vielen schwangeren Frauen geeignete Lösungen zu finden. Das Kabinett hat den Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes beschlossen.

12.07.2017

Nicht immer können Frauen ihre Schwangerschaft offenbaren. Häufig geraten sie dadurch in Notsituationen. Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt soll ihnen Lösungswege aufzeigen. Der Gesetzgeber will verzweifelte Schwangere davon abhalten, ihr Kind heimlich zu gebären, auszusetzen oder zu töten.

Ausbau des Hilfesystems erfolgreich

Drei Jahre nachdem das Gesetzes in Kraft getreten ist, zeigt die Evaluation, dass der Ausbau des Hilfesystems für schwangere Frauen in Notlagen erfolgreich war. Das Gesetz wird erfolgreich umgesetzt.

Das Hilfesystem umfasst die folgenden Maßnahmen:

  • die Entwicklung von Standards für die Beratung von Frauen, die ihr Kind zur Welt bringen wollen, ohne ihre Identität preiszugeben,
  • die Einrichtung eines Hilfetelefons "Schwangere in Not" mit ergänzendem Internetangebot,
  • die rechtliche Regelung der vertraulichen Geburt einschließlich der Kostenübernahme durch den Bund,
  • die Wahrung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft
  • und die Bekanntmachung der Hilfen durch Öffentlichkeitsarbeit des Bundes.

Der Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes macht deutlich, dass die unterschiedlichen Maßnahmen dabei helfen, Schwangere in Notlagen an geeignete Lösungen heranzuführen. Viele potenziell Betroffene wissen, dass es diese Hilfen gibt. 

Geburt: vertraulich statt anonym

Insbesondere bietet die vertrauliche Geburt eine rechtssichere Alternative zur anonymen Geburt, der anonymen "Arm-in-Arm-Übergabe" oder der Abgabe von Kindern in sogenannten Babyklappen. Eine Mutter kann ihr Kind im Krankenhaus gebären, ohne ihren Namen zu nennen. Allein ihre Beratungsstelle nimmt den Namen der Frau auf und hinterlegt die Daten verschlossen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Damit wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gewahrt. Nach seinem 16. Geburtstag kann das Kind den Herkunftsnachweis einsehen.

Seit der Einführung der vertraulichen Geburt am 1. Mai 2014 bis zum 30. September 2016 wurden rund 1.300 Frauen beraten. Im Ergebnis gab es in diesem Zeitraum durchschnittlich neun vertrauliche Geburten im Monat, insgesamt rund 240 Fälle. Gleichzeitig sind anonyme Formen der Geburt beziehungsweise die Abgabe von Kindern zurückgegangen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 12.07.2017

Back to Top