Kinder- und Jugendschutz

Härteleistungen des Bundes für Opfer extremistischer Übergriffe

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) gewährt Härteleistungen für die Opfer der begangenen Taten. Mit einem Informationsstand beteiligt sich das BfJ beim 22. Deutschen Präventionstag am 19. und 20.06.2017 in Hannover.

14.06.2017

Der Deutsche Bundestag stellt jährlich Finanzmittel bereit, mit denen Opfern extremistischer Übergriffe eine Härteleistung als Soforthilfe zugesprochen werden kann. Diese Härteleistung kann den Opfern in vielen Fällen kurzfristig ausgezahlt werden. Sie ist Ausdruck der Solidarität der Gemeinschaft mit den Opfern und bezeugt die gesellschaftliche Ächtung der begangenen Taten. Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Härteleistungen ist das Bundesamt für Justiz.

Am Informationsstand werden Antragsformulare, Merkblätter und Informationsbroschüren ausliegen; kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen für die Beantwortung weitergehender Fragen bereit.

Der DPT findet am 19. und 20. Juni 2017 in Hannover (Hannover Congress Centrum) statt. Er ist der größte europäische Kongress speziell für das Arbeitsgebiet der Kriminalprävention. Schwerpunkt des diesjährigen Kongresses ist das Thema "Prävention und Integration".

Weitere Informationen stehen unter <link http: www.praeventionstag.de external-link-new-window des>www.praeventionstag.de und auch auf dem <link https: www.jugendhilfeportal.de jugendschutz artikel external-link-new-window zum>Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. 

Quelle: Bundesamt für Justiz vom 12.06.2017

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